17. Oktober 2026, 15:22 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Kinder und Jugendliche sollen im Internet besser geschützt werden. Dafür hat das Bundeskabinett neue Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Zu den Plänen gehören eine Altersgrenze für soziale Netzwerke, strengere Vorgaben für Plattformen und ein ungewöhnlich klingendes Schulungsangebot: das „KI-Seepferdchen“ für Grundschulkinder.
Das Maßnahmenpaket geht auf die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zurück. Sie hat insgesamt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Ansatz geht dabei über Verbote hinaus: Die Bundesregierung orientiert sich an den drei Bereichen Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen Risiken digitaler Angebote möglichst wenig ausgesetzt sein, gleichzeitig aber lernen, selbstbestimmt mit ihnen umzugehen.
Social Media grundsätzlich erst ab 13 Jahren
Ein wesentlicher Punkt betrifft soziale Netzwerke. Die Bundesregierung unterstützt auf europäischer Ebene den geplanten „EU KIDS Act“. Kinder unter 13 Jahren sollen grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen.
Weil eine europäische Regelung Zeit benötigt, will die Bundesregierung bis dahin eine nationale Übergangslösung schaffen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren soll wiederum nicht dieselbe Regelung gelten wie für jüngere Kinder. Stattdessen sind abgestufte Einschränkungen vorgesehen.
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Dazu gehören sogenannte „Mini-Konten“ für Jugendliche ab 13 Jahren. Sie sollen von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, nur eingeschränkte Funktionen umfassen und maximal eine Stunde Nutzung pro Tag erlauben.
Ein entscheidender Punkt ist dabei die Überprüfung des Alters. Ab 2027 soll dafür „d-you“, die deutsche Umsetzung der European Digital Identity Wallet, zur Verfügung stehen. Mit ihr soll sich das Alter bei digitalen Diensten nachweisen lassen.
Plattformen sollen sicherer gestaltet werden
Mit den neuen Eckpunkten nimmt die Bundesregierung allerdings nicht nur Kinder und Eltern in die Verantwortung. Auch die Betreiber digitaler Dienste sollen ihre Angebote stärker auf den Schutz Minderjähriger ausrichten.
Dafür setzt die Regierung auf das Prinzip „Safety by Design“. Jugendschutz soll also bereits bei der Entwicklung und Gestaltung digitaler Angebote berücksichtigt werden. Suchterzeugende oder suchtfördernde Designs sollen verhindert, algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert werden.
Das ist relevant, weil die Expertenkommission die Risiken digitaler Medien nicht allein auf die Bildschirmzeit reduziert. Entscheidend seien auch die angebotenen Inhalte und Funktionen, das Design, die individuelle Anfälligkeit eines Kindes sowie die Begleitung durch Erwachsene.
Hinter den Maßnahmen stehen unterschiedliche Gefahren, denen Minderjährige im Netz begegnen können. Dazu zählen unter anderem Cybermobbing, Cybergrooming, Hassrede sowie ungeeignete oder illegale Inhalte. In den Blick rücken außerdem Mechanismen, die zu einer intensiveren Nutzung verleiten können, beispielsweise endlose Scroll-Feeds.
Was hinter dem „KI-Seepferdchen“ steckt
Die vielleicht ungewöhnlichste Maßnahme ist jedoch kein Verbot. Die Bundesregierung will Kinder schon in der Grundschule auf den Umgang mit künstlicher Intelligenz vorbereiten. Dazu soll ein bundesweit einheitliches Schulungsangebot mit dem Namen „KI-Seepferdchen“ entstehen.
Grundschulkinder sollen dabei lernen, mit KI umzugehen, entsprechende Anwendungen zu erkennen und diese reflektiert einzuschätzen. Wie genau die Schulung aufgebaut sein wird und welche Fähigkeiten Kinder konkret nachweisen müssen, ist bislang nicht näher ausgeführt.
Dass künstliche Intelligenz einen eigenen Platz im neuen Jugendmedienschutz erhält, folgt ebenfalls den Empfehlungen der Expertenkommission. Sie sieht in generativer KI Chancen für Lernen und Innovation, nennt zugleich aber unter anderem offene Fragen bei Transparenz, Verantwortung und Datenschutz. Eine eindeutige wissenschaftliche Bewertung ist zudem nicht immer möglich: Die Kommission weist darauf hin, dass die Wissensgrundlage gerade bei neuen KI-Anwendungen teilweise noch begrenzt ist.
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Auch Eltern sollen Unterstützung erhalten
Zur Strategie gehört deshalb ebenfalls eine stärkere Vermittlung von Medienkompetenz. Eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne soll über Risiken digitaler Medien aufklären und auf vorhandene Hilfsangebote aufmerksam machen.
Zunächst richtet sich die Kampagne an Eltern von Kindern im Vorschulalter. Der Start soll noch vor Ende 2026 erfolgen. Damit will die Bundesregierung nicht nur auf technische Schutzmaßnahmen setzen, sondern Eltern beim Umgang mit digitalen Angeboten unterstützen.
Ohnehin verteilt der von der Expertenkommission vorgeschlagene Ansatz die Verantwortung auf mehrere Schultern. Neben Eltern und Kindern spielen Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Sicherheitsbehörden, Forschung, Politik und nicht zuletzt die Anbieter digitaler Dienste eine Rolle.
Die neuen Regeln gelten noch nicht
Wichtig ist bei allen Vorhaben: Mit dem Kabinettsbeschluss gelten die angekündigten Einschränkungen nicht automatisch. Beschlossen wurden zunächst Eckpunkte für die weitere Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, keine fertigen Gesetze. Wann beispielsweise die Altersgrenze für soziale Netzwerke tatsächlich greift, ist deshalb noch offen. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen hängt zudem von Zuständigkeiten und verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Das „KI-Seepferdchen“ stößt zumindest in einer Umfrage auf breite Zustimmung. In einer von Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführten repräsentativen Befragung unter 1006 Menschen ab 16 Jahren hielten 79 Prozent das Angebot für sinnvoll; 18 Prozent bezeichneten es als eher oder sehr unnötig.