Ab 2027 gelten in Deutschland umfangreiche neue Vorschriften für E-Scooter. Die Änderungen betreffen nicht nur die Technik der Fahrzeuge, sondern auch Bußgelder, Verkehrsregeln und die Haftung bei Unfällen.
Blinker werden Pflicht, Sicherheitsstandards steigen
E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenbild. Mit ihrer zunehmenden Verbreitung sind allerdings auch Unfallzahlen sowie Beschwerden über rücksichtsloses Fahren und falsch abgestellte Mietroller gestiegen. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einer umfassenden Überarbeitung der Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge.
Wie Rechtsanwalt Kay Stolle mitteilt, betrifft eine zentrale Neuerung die Technik: Neue E-Scooter müssen ab 2027 serienmäßig mit Blinkern ausgestattet sein. Damit sollen Abbiegevorgänge sicherer werden, weil Fahrer künftig nicht mehr zwangsläufig eine Hand vom Lenker nehmen müssen. Darüber hinaus verschärfen die Behörden die Anforderungen an Bremsen, Batterien und Fahrstabilität. Für bereits zugelassene Modelle gilt jedoch Bestandsschutz, eine allgemeine Nachrüstung ist nicht vorgesehen.
Ab März 2027 werden E-Scooter in mehreren Bereichen stärker an Fahrräder angeglichen. So dürfen Fahrer künftig den Grünpfeil für den Radverkehr nutzen, sofern sie zuvor anhalten und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Gleichzeitig werden einige Sonderregelungen vereinfacht.
Bestimmte Gehwege, Fußgängerzonen oder Busspuren mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ können künftig auch für E-Scooter freigegeben sein. Voraussetzung bleibt jedoch Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksicht auf Fußgänger. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit höheren Strafen rechnen: Das Bußgeld für unerlaubtes Fahren auf Gehwegen steigt von 15 auf 25 Euro. Auch das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter wird künftig mit 25 statt bislang 5 Euro geahndet.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft Sharing-Angebote. Städte und Gemeinden bekommen zusätzliche Befugnisse, um das Abstellen von Miet-E-Scootern zu regeln. Künftig können sie feste Parkzonen oder spezielle Stellflächen vorgeben, um blockierte Gehwege, Eingänge und Haltestellen zu vermeiden.
Zusätzlich ändern sich die Haftungsregeln bei Unfällen. Geschädigte sollen Schadensersatzansprüche künftig leichter durchsetzen können. Dafür wird die Halterhaftung ausgeweitet, insbesondere bei Mietrollern. Für Fahrer und Anbieter bedeutet das ein höheres finanzielles Risiko bei Unfällen oder falsch abgestellten Fahrzeugen. Insgesamt werden E-Scooter damit rechtlich stärker in den Straßenverkehr integriert und ähnlich behandelt wie Fahrräder.
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