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Selbst Böhmermann kann noch was lernen

Wo man überall nicht mit dem E-Scooter fahren darf

Beim E-Scooter-Fahren gibt es mehr Regeln, als gedacht: Zwei Fahrerinnen auf einem Roller – sind eigentlich verboten.
Beim E-Scooter-Fahren gibt es mehr Regeln, als gedacht: Zwei Fahrerinnen auf einem Roller – sind eigentlich verboten. Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

30.04.2024, 15:28 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Auch, wenn nicht unbedingt alle Fans von ihnen sind – aus vielen Städten sind E-Scooter kaum noch wegzudenken. Dabei ist oft nicht klar, welche Regeln dabei genau gelten und wo man etwa nicht mit den Rollern fahren darf.

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E-Scooter sind inzwischen vielerorts ein probates Mittel, um von A nach B zu kommen. Laut einer Umfrage des ADAC nutzten im vergangenen Sommer 15 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren entsprechende Fahrzeuge; davon nochmals 45 Prozent ihr eigenes. Dabei sind die Geräte oft für junge Menschen interessant, gelten sie doch gerade in Großstädten längst als Alternative zum Auto oder auch zum Fahrrad oder dem Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel. Es gelten aber eine Reihe von Regeln, die man beim Fahren mit einem E-Scooter kennen sollte.

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Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr

Doch was gilt denn nun eigentlich für das Fahren von E-Scootern? Denn als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr müssen sich Fahrerinnen und Fahrer solcher Fahrzeuge an so einige Regeln halten. Diese sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) näher definiert. Dort ist unter anderem festgehalten, welche Vorschriften für die Fahrzeuge selbst gelten, aber eben auch, wie sich Fahrerinnen und Fahrer im Verkehr verhalten müssen. Das ist umso wichtiger, da man für die Nutzung weder einen Führerschein braucht, noch eine andere Art von Prüfung ablegen muss. Nachfolgend beantworten wir einige der wichtigsten Fragen.

Besteht eine Helmpflicht?

Nein, es gibt keine festgelegte Helmpflicht für das Fahren mit E-Scootern. Allerdings raten Verbände und Experten dringend dazu, einen Helm zu tragen, da E-Scooter im Verkehr meist als Fahrrad gehandhabt werden und auf der Straße oder dem Radweg fahren müssen.

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Darf man mit E-Scootern auf dem Gehweg fahren?

Nein, man darf grundsätzlich nicht mit einem Elektro-Scooter auf Gehwegen fahren. Gleiches gilt im Übrigen für Fußgängerzonen. Stattdessen sind die Fahrzeuge, genau wie Fahrräder, für einen entsprechenden Radweg- oder -streifen vorgesehen. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, muss man mit dem E-Scooter auf der Fahrbahn fahren.

Auch bei Einbahnstraßen werden E-Scooter in der Regel wie Fahrräder gehandelt. Ein Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten. Ausnahme: Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ – das gilt auch für E-Scooter. Achtung, das gilt nur für Einbahnstraßen, nicht aber generell gesperrte Wege und Straßen mit dem entsprechenden Zusatz. Sollte an solchen gesperrten Flächen aber das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ angebracht sein, gilt das auch für Elektro-Scooter.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Diese Frage ist ebenfalls klar mit Nein zu beantworten. Auch, wenn zwei Personen zusammen nicht das Maximalgewicht überschreiten, dürfen sie das Fahrzeug nicht zeitgleich nutzen. Es gilt immer: ein E-Scooter pro Person. Übrigens dürfen zwei E-Scooter auch nicht nebeneinander, sondern nur hintereinander fahren.

Was gilt in Parks und Grünanlagen?

Das Fahren in Grünanlagen wie zum Beispiel, Parks, Gärten oder auch Wald ist mit einem E-Scooter grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings regelt das jedes Bundesland ein bisschen anders. In Berlin beispielsweise gilt ein komplettes Verbot. Auf der Seite der Polizei Bayern heißt es: „Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge. In Landschaftsschutzgebieten besteht ein Betriebs- und Abstellverbot (…).“

Das bekam auch Jan Böhmermann zu spüren. Am 25. März postete der Entertainer und Moderator einen Bußgeld-Bescheid vom Wochenende zuvor. Aus diesem wird ersichtlich, dass Böhmermann widerrechtlich auf einem E-Scooter im Tiergarten von Berlin gefahren sei. Nun soll er ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen. Die Begebenheit schilderte er zudem in seinem Podcast „Fest & Flauschig“

Da ist Böhmermann aber übrigens nicht der Einzige. Laut dem Ordnungsamt Mitte, das auch den Bußgeld-Bescheid an Böhmermann ausstellte, erging es im vergangenen Jahr 105 Personen genauso – allein in diesem Bezirk. Auch ein Blick in die Kommentare zu dem Instagram-Post zeigt, dass sich viele dieser Regel nicht bewusst waren. Die Regelung, die in Berlin gilt, sei allerdings nur bedingt sinnvoll, so Katharina Luca vom ADAC zum rbb. „Auf einem Fahrradweg zu fahren, egal ob der durch einen Park führt oder nicht, da spricht ja eigentlich nichts dagegen.“ Und solche Wege gibt es auch im Tiergarten.

Darüber hinaus gilt überall in Grünanlagen ein Abstellverbot von Elektro-Scootern. Das hat den Hintergrund, dass aufgrund des verbauten Akkus Brandgefahr besteht. Auch bei Grünstreifen muss man entsprechend vorsichtig sein.

Mit dem E-Scooter auch Bus und Bahn nutzen?

Die Brandgefahr ist es auch, die das Mitführen von E-Scootern im Nahverkehr zu einer heiklen Sache macht. Grundsätzlich ist der Gedanke sehr verlockend: Man verzichtet auf das Auto, nutzt Tram, U- oder S-Bahn und schwingt sich für die sprichwörtliche letzte Meile noch auf den E-Scooter. Besitzt man einen eigenen E-Tretroller oder will sich nicht auf das Sharing-Angebot am Zielbahnhof verlassen, ist es naheliegend, einen E-Scooter im Nahverkehr mitzuführen. Doch in einigen Städten und Gemeinden ist diese Praxis verboten.

Die Lithium-Ionen-Akkus der E-Scooter können sich im Brandfall explosionsartig entzünden und für eine starke Rauchentwicklung sorgen. Da es in Städten wie London, Madrid und Barcelona bereits zu Bränden in Nahverkehrsfahrzeugen gekommen ist, hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine Sicherheitswarnung für E-Scooter im ÖPNV ausgesprochen. An ihr orientieren sich nun viele Verkehrsbetriebe – aber nicht alle. Wer mit einem E-Scooter Bus und Bahn nutzen will, sollte sich daher vorab informieren, ob das vor Ort erlaubt ist. Elektrische Fahrräder, Seniorenmobile und Rollstühle sind von der Warnung des VDV aber nicht betroffen.

Unter anderem diese Verkehrsbetriebe verbieten die Mitnahme von E-Scootern:

  • BVG in Berlin (ab 1. Mai)
  • Hamburger Hochbahn
  • LVB in Leipzig (1. Mai)
  • die kommunalen Verkehrsbetriebe in NRW: Bogestra in Bochum, DSW21 in Dortmund, DVG in Duisburg, KVB in Köln, Rheinbahn in Düsseldorf, Ruhrbahn in Essen sowie Wuppertaler Stadtwerke
  • MVG in München

Ist es erlaubt, einen E-Scooter auf dem Gehweg zu parken?

Wer einen E-Scooter gekauft oder gemietet hat, darf diesen auf dem Gehweg parken. Allerdings gilt das nur, wenn dadurch keine Fußgänger behindert werden. Auch Rollstuhlfahrer müssen noch die Möglichkeit haben, an dem geparkten Fahrzeug vorbeizukommen.

Da vielerorts die wild abgestellten E-Scooter ein Problem darstellen, gibt es aber auch erste Überlegungen, diese Regel einzugrenzen. Der Berliner Bezirk Pankow beispielsweise plant spezielle Abstellzonen für Sharing-Zweiräder, in Halle gibt es die bereits. Und in Berlin-Mitte gibt es bereits einige Verbotszonen, in denen Elektro-Scooter nicht mehr geparkt werden dürfen. Städte wie Köln schließen außerdem das Abstellen von E-Scootern an stehenden und fließenden Gewässern sowie den angrenzenden Flächen aus. Etwa zum Rheinufer besteht dort eine Abstandszone von 30 Metern.

Wie hoch sind Bußgelder?

Die meisten Regelverstöße beim E-Scooter-Fahren werden mit Bußgeldern zwischen 10 und 70 Euro geahndet. So kostet es beispielsweise 10 Euro, wenn man einen E-Scooter zu zweit nutzt oder freihändig fährt. 70 Euro werden unter anderem fällig, wenn das Fahrzeug nicht über eine entsprechende Zulassung verfügt.

Besonders hoch sind die Strafen, wie auch beim Fahren von Autos, wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Denn ja, die Promillegrenzen gelten auch für E-Scooter-Fahrer. Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, zahlt 500 Euro, kassiert zwei Punkte und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Die Strafe skaliert nach oben, sollte man zum wiederholten Male mit entsprechender Promillezahl E-Scooter fahren. Gefährdet man dabei andere Verkehrsteilnehmer oder wird gar mit 1,1 Promille erwischt, dem droht sogar eine Freiheitsstrafe. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und auch für Führerscheinneulinge während der Probezeit gilt die Grenze von 0,0 Promille.

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