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Diese Regeln gelten in Deutschland

Urteil! Alkoholisiert auf dem E-Scooter kann den Führerschein kosten

E-Scooter am abendlichen Straßenrand
E-Scooter: Diese Regeln und Promillegrenzen sollten Sie kennen. Foto: getty
Natalie Wetzel, TECHBOOK
Werkstudentin

06.06.2023, 12:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Reichlich Vodka-Soda, Bier und eine nächtliche Fahrt auf dem E-Scooter haben einen Mann in Frankfurt am Main den Führerschein gekostet. Obwohl die flotten Roller für viele eher die spaßige Alternative zum Fahrrad sind, gelten zum Teil die gleichen Regeln wie für Autos. TECHBOOK verrät, was Sie bei der nächsten Fahrt unbedingt beachten sollten.

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Abends auswärts feiern und für den Heimweg lieber nicht alkoholisiert das Auto, sondern den E-Scooter nehmen – das dachte sich wohl der unglückliche Frankfurter. Erwischt wurde er aber trotzdem, immerhin mit mindestens 1,64 Promille im Blut. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von insgesamt 600 Euro und einem Fahrverbot von 6 Monaten. Eine angemessene Strafe? Nein, sagt das Oberlandesgericht in Frankfurt und ordnet den zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis an. Dabei stützt es sich auf §69 Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs und die für Kraftfahrzeuge geltenden Promille-Grenzen.

Umstand, dass der Angeklagte nicht Auto, sondern E-Scooter gefahren ist, sei unerheblich

Elektrokleinstfahrzeuge – zu denen auch E-Scooter gehören – gelten nämlich genauso als Kraftfahrzeuge wie Autos. Die Promillegrenze liegt daher auch für E-Scooter bei 0,5 und strafbar macht man sich spätestens ab 1,1 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahre gilt ein striktes Alkoholverbot. Wer dennoch betrunken fährt, muss mit einer Geldbuße zwischen 500 und 1500 Euro rechnen oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, 2 Punkten in Flensburg sowie weiteren Nebenstrafen wie 6-monatige Fahrverbote oder eben dem Führerscheinverlust. Dadurch soll verhindert werden, dass der Täter erneut betrunken Kraftfahrzeuge fährt und sich und andere Personen im Straßenverkehr gefährdet.

Dazu muss man allerdings wissen, dass für die Fahrt mit dem E-Scooter grundsätzlich kein Führerschein nötig ist. Ein Mindestalter von 14 Jahren ist die einzige Voraussetzung. Wem aber ein Fahrverbot erteilt wurde, muss nicht nur aufs Auto verzichten, sondern darf sich auch nicht auf den E-Scooter schwingen. Im Falle des Vodka-affinen Frankfurters hat das Oberlandesgericht das Amtsgericht nun beauftragt, die Sache neu zu verhandeln. Sollten sich die Tatumstände deutlich von denen eines Durchschnittsfalls abheben, könnte er seinen Führerschein womöglich behalten.

Auch interessant: Die Vor- und Nachteile eines E-Kennzeichens beim Auto

Dass überhaupt so strenge Regeln für E-Scooter gelten, liegt auch an der Unfall- und Verletzungsgefahr, die immer noch unterschätzt wird. 2021 wurden in Deutschland 4900 Personen bei E-Scooter-Unfällen verletzt, fünf von ihnen starben. In knapp 90 Prozent dieser Unfälle mit Verletzten waren die E-Scooter-Fahrer alkoholisiert.

Diese Regeln sollten Sie beachten

Neben den Promillegrenzen gibt es aber noch weitere Dinge, die Sie bei der nächsten E-Scooter-Fahrt beachten sollten: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, einen Helm zu tragen. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Auch wenn man es häufig anders sieht, darf nur eine Person auf einem E-Scooter fahren. Das gilt auch, wenn beide Personen zusammen das Maximalgewicht des Gefährts nicht übersteigen. Wer betrunken und im Doppelpack auf dem elektronischen Roller unterwegs ist, kann sogar mit einer Strafe für den Mitfahrer rechnen. Wie auch beim Autofahren wird die rechtswidrige Nutzung elektronischer Geräte – beispielsweise von Smartphones – mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Das Fahren auf dem Gehweg ist ebenfalls nicht gestattet und kann 15 bis 30 Euro kosten, die Fahrt auf der Autobahn aber „nur“ 20 Euro. Das Fahren in Fußgängerzonen ist nur dann gestattet, wenn sie für E-Scooter freigegeben sind. Das Gleiche gilt auch für das Abstellen, wenn Fahrer die Leihroller nicht mehr benötigen. Straßenrand und Bürgersteig sind zwar zulässige Abstellorte, doch sollten Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen nicht durch die sperrigen Gefährten behindert werden. In Paris gelten die Mietroller mittlerweile als derart lästig, dass sie nach einer Bürgerbefragung ab dem 01. September 2023 verboten werden. Sollten Sie mit der Anschaffung eines eigenen E-Scooters liebäugeln, stellt TECHBOOK die 7 besten Modelle vor. Ansonsten gilt: Fahren Sie vorsichtig und genießen Sie die Fahrt.

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Quellen

Themen Mobilität
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