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Gerichtsurteil

Für diese Krankmeldung droht fristlose Kündigung

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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Przemyslaw Szymanski,

3. Juli 2026, 12:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm sorgt für Klarheit: Wer sich ein Online-Attest ohne echten Arztkontakt ausstellen lässt, riskiert im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

Das Gericht bestätigte damit die Entlassung eines Arbeitnehmers, der eine Krankschreibung eingereicht hatte, ohne jemals mit einem Arzt gesprochen oder ihn gesehen zu haben (Az.: 14 SLa 145/25). Immer mehr Beschäftigte nutzen digitale Dienste, die eine schnelle Krankschreibung per Online-Formular versprechen. Ein paar Klicks, ein kurzer Fragebogen und schon landet das Attest in der E-Mail. Doch das Urteil aus Hamm zeigt, dass dieses vermeintlich bequeme Verfahren erhebliche Risiken birgt.

Attest nur nach Fragebogen laut Gericht unzulässig

Im konkreten Fall hatte ein Angestellter ein Attest eingereicht, das ausschließlich auf einem ausgefüllten Fragebogen basierte. Weder ein Video- noch ein Telefonkontakt mit einem Arzt fand statt. Trotzdem sah die ausgestellte Bescheinigung wie eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Für das Gericht stand fest, dass der Arbeitnehmer „bewusst wahrheitswidrig vorgegeben“ habe, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hätte.

Die Richter sahen darin einen erheblichen Vertrauensbruch. Arbeitgeber müssten sich auf die Richtigkeit von Attesten verlassen können, da sie keine Einsicht in medizinische Details haben. Eine Abmahnung hielt das Gericht nicht für nötig, da der Pflichtverstoß so schwerwiegend sei, dass bereits ein einmaliger Vorfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertige.

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Bundesregierung plant strengere Regeln für Krankschreibungen

Das Urteil aus Hamm fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die Regeln für Krankschreibungen grundsätzlich verschärfen will. Ein am Donnerstag vorgestelltes Reformpapier sieht vor, dass Beschäftigte künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Die Regierung begründet die Pläne damit, Missbrauch einzudämmen und den hohen Krankenstand zu senken.

Die Vorschläge stoßen allerdings auf deutliche Kritik. Ärzteverbände, Krankenkassen und mehrere Landesgesundheitsminister warnen vor überfüllten Hausarztpraxen, längeren Wartezeiten und einer höheren Ansteckungsgefahr, wenn Patienten für jede kurze Erkrankung persönlich in die Praxis kommen müssen.

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Arztkontakt bleibt Pflicht

Das Urteil macht deutlich: Digitale Atteste sind nur dann gültig, wenn tatsächlich ein Arztkontakt – per Video oder Telefon – stattgefunden hat. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Anbieter sie nutzen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit, wenn Zweifel an der Echtheit oder am Zustandekommen einer Online-Bescheinigung bestehen.

Sollten die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, dürfte der persönliche Arztkontakt künftig noch stärker in den Fokus rücken. Während Online-Krankschreibungen nach einer Videosprechstunde weiterhin möglich bleiben könnten, würde die telefonische Krankschreibung nach den aktuellen Plänen wegfallen. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm unterstreicht damit, dass digitale Verfahren den rechtlich erforderlichen Arztkontakt nicht ersetzen dürfen.

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