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Verbraucher diskriminiert?

Lidl muss wegen App-Rabatten vor Gericht

Eine Lidl Filiale in Deutschland von dem Parkplatz aus aufgenommen.
Lidl stellt sich am 29. September 2026 Diskriminierungsvorwürfen vor Gericht Foto: Getty Images
Giselle Pomplun

22. September 2026, 17:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer bei Lidl von den besten Angeboten profitieren möchte, kommt um die App-Rabatte nicht herum. Genau das könnte dem Discounter nun zum Problem werden: Am 29. September 2026 entscheidet ein Gericht über die Diskriminierungsvorwürfe der Verbraucherschützer.

Sparen per Smartphone

Rabatte per App gehören inzwischen zum Alltag vieler Supermarktkunden. Auch Lidl setzt bei seinem Bonusprogramm „Lidl Plus“ auf digitale Angebote und lockt Nutzer regelmäßig mit exklusiven Preisnachlässen. Wer die App verwendet, kann beim Einkauf oft deutlich sparen und erhält zusätzliche Vorteile.

Genau dieser Ansatz sorgt jedoch für Kritik, denn nicht alle Kunden können die digitalen Angebote gleichermaßen nutzen. Wer kein Smartphone besitzt oder die App nicht bedienen kann, bleibt von vielen Vergünstigungen ausgeschlossen. Damit stellt sich die Frage, ob digitale Rabattprogramme tatsächlich für alle Verbraucher gleichermaßen zugänglich sind.

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Verbraucherschützer kritisieren Benachteiligung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv wirft Lidl vor, bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch von Rabattaktionen auszuschließen. Das betrifft unter anderem ältere Menschen, Personen mit Behinderungen sowie Minderjährige, die häufig kein eigenes Smartphone besitzen oder digitale Angebote nicht ohne Weiteres nutzen können.

Die Kläger fordern deshalb Alternativen zur App. So könnten Kundenkarten oder klassische Papiercoupons eine Möglichkeit sein, Preisnachlässe unabhängig vom Smartphone zugänglich zu machen. Das Ziel: Wer bei Lidl einkauft, soll Rabatte auch ohne digitale Hilfsmittel erhalten können.

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Lidl verweist auf Freiwilligkeit

Lidl weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die App lediglich ein zusätzliches Angebot sei. Nach Angaben des Unternehmens seien die digitalen App-Rabatte freiwillige Extras, die über die regulären Angebote hinausgehen. Zu den Details des laufenden Verfahrens äußert sich der Discounter derzeit jedoch nicht.

Für die Verbraucherschützer ist es nicht der erste Versuch, gegen exklusive App-Vorteile vorzugehen. Klagen gegen Netto und Penny wurden von den zuständigen Oberlandesgerichten bereits abgewiesen. Die Debatte ist damit allerdings nicht beendet, da im Fall von Penny eine Revision zugelassen wurde. Das Urteil im Verfahren gegen Lidl wird deshalb mit besonderer Spannung erwartet. Die Entscheidung könnte weit über den Discounter hinausreichen und Einfluss auf die Rabattstrategien vieler Handelsunternehmen in Deutschland haben.

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