Ein hoher Zaun hält neugierige Blicke normalerweise draußen. Bei Aufnahmen aus der Luft hilft er allerdings wenig. Über Google Maps und Google Earth lassen sich auch Teile eines Grundstücks erkennen, die von der Straße aus nicht einsehbar sind. Ein Hausbesitzer aus Frankfurt wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Google darf entsprechende Ansichten seines Grundstücks dort nicht länger zeigen.
Auch der Garten zählt zum privaten Rückzugsraum
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass auch ein abgeschirmter Garten zum privaten Rückzugsraum gehört (Az. 2-03 O 388/25). Aufnahmen können demnach nicht nur das Grundstück zeigen. Auch dessen Größe und Gestaltung können Rückschlüsse auf die Lebensweise der Bewohner ermöglichen.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Aus der Luft können Zugänge zu sehen sein, die für Einbrecher interessant sein könnten. Die von Drittanbietern durchgeführten Überflüge kündigt Google nicht an. Eigentümer haben deshalb keine Gelegenheit, empfindliche Bereiche ihres Grundstücks vorher abzudecken.
Können andere Hausbesitzer jetzt ebenfalls handeln?
Die Entscheidung vom 24. September 2026 betrifft zunächst ausschließlich das Anwesen des Klägers. Andere Hausbesitzer können sich jedoch gegenüber Google auf das Urteil berufen und verlangen, dass entsprechende Luftbilder ihres Grundstücks entfernt werden. Weigert sich der US-Konzern, könnte auch in anderen Fällen eine Klage erforderlich sein. Ob diese erfolgreich wäre, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab.
Hinzu kommt: Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Google hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen, wie „ntv“ berichtet. Ein Sprecher des Konzerns verwies auf den Nutzen solcher Aufnahmen für Stadtplanung, Umweltforschung und Katastrophenhilfe. Außerdem stamme das Bildmaterial von unterschiedlichen Anbietern. Vergleichbare Aufnahmen seien auch über andere öffentliche Angebote verfügbar.
Street View lässt sich bereits verpixeln
Bei Street View gibt es schon jetzt die Möglichkeit, Straßenaufnahmen verpixeln zu lassen. Eigentümer oder Mieter müssen dafür zunächst ihre Adresse in Google Maps suchen und anschließend die Street-View-Ansicht öffnen. Über „Problem melden“ gelangen sie zum entsprechenden Formular.
Zusätzlich verlangt Google einen Adressnachweis, beispielsweise einen Mietvertrag. Darauf sollten alle persönlichen Angaben geschwärzt werden. Lediglich die Adresse und das Datum des Dokuments sollen sichtbar bleiben.
Vor dem Abschicken sollte die Entscheidung allerdings gut überlegt sein. Eine Verpixelung lässt sich später nicht mehr rückgängig machen – das Grundstück bleibt dauerhaft unkenntlich.
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