30. Juli 2025, 8:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein argentinischer Polizist wurde von einer Google-Street-View-Kamera nackt in seinem Garten fotografiert. Das Bild verbreitete sich rasch, weshalb der Betroffene vor Gericht zog. Nun gibt es ein Urteil.
Der Vorfall ereignete sich schon 2017 in einer argentinischen Kleinstadt. Der Mann war zum Zeitpunkt der Aufnahme nackt in seinem Garten. Dieser liegt hinter einer etwa zwei Meter hohen Mauer. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug mitsamt Kamera hat ihn dennoch fotografieren können. Laut Online-Magazin „CBS News“ erfasste es nicht nur den entblößten Beamten, sondern auch dessen Hausnummer und Straße. Dadurch war er eindeutig zu identifizieren. Deswegen forderte er wegen Google Street View Schadenersatz.
Schadenersatz wegen Foto bei Google Street View
Die betreffende Aufnahme verbreitete sich rasch über soziale Medien und das argentinische Fernsehen. Der Betroffene gab an, dadurch sowohl bei der Arbeit als auch in seiner Nachbarschaft lächerlich gemacht worden zu sein. Da er seine Privatsphäre und Würde verletzt sah, verklagte er Google wegen Street View auf Schadenersatz.
Ein erstes Gericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, weil er sich „unter nicht angemessenen Bedingungen“ im Freien aufgehalten habe. Google soll außerdem gesagt haben, dass die Mauer nicht hoch genug gewesen sein soll, um aus reichend Sichtschutz zu gewährleisten. Der Polizist ging in Berufung und anschließend kam ein anderes Gericht jedoch zu einem anderen Fazit. Die Richter sahen eine „außerordentliche Verletzung der Würde“. Sie sprachen dem Mann eine Entschädigung in Höhe von etwa 12.500 US-Dollar (circa 10.730 Euro) zu.
Verbesserungsbedarf bei Googles Street View?
Das Gericht stellte fest, dass sich der Mann zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht im öffentlich zugänglichen Bereich befand, sondern sich geschützt auf seinem Privatgrundstück hinter einer Mauer aufhielt, die größer ist als eine durchschnittliche Person. Daraus leitete das Gericht eine klare Beeinträchtigung der Privatsphäre ab. Zudem wurde auf die gängige Praxis von Google hingewiesen, wonach Gesichter und Fahrzeugkennzeichen im Bildmaterial automatisch unkenntlich gemacht werden.
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Diese technischen Maßnahmen wurden als Hinweis dafür gewertet, dass Google sich der Verantwortung bewusst ist, Dritte vor möglichen Nachteilen zu schützen. In dem vorliegenden Fall hätte demnach auch der restliche Körper des Betroffenen anonymisiert werden müssen. Eine automatische Verpixelung aller sensiblen Bildinhalte findet allerdings bislang nicht statt – Nutzerinnen und Nutzer müssen eine entsprechende Unkenntlichmachung selbst bei Google beantragen. Ob Google dies künftig anpasst, bleibt offen.