Google löscht Gmail-Konten, die lange Zeit nicht genutzt wurden, mittlerweile endgültig. Wer sein Konto nicht verlieren möchte, muss daher tätig werden.
Es gibt Menschen, die haben gleich mehrere E-Mail-Adressen bei unterschiedlichen Anbietern. Diese dienen nicht selten für verschiedene Zugänge. Wichtig ist jedoch, dass man sich gelegentlich im Konto einloggt. So beugt man der Gefahr vor, dass ein Anbieter ein Konto wegen Inaktivität löscht und den Nutzernamen zur erneuten Registrierung für andere freigibt. Eine solche Aufräumaktion hatte Google bereits 2023 angekündigt. Seitdem behält sich Google vor, inaktive Gmail-Accounts einfach zu löschen.
Google löscht inaktive Gmail-Konten
Viele Dienste im Internet erfordern eine regelmäßige Anmeldung. So sieht X (ehemals Twitter) beispielsweise einen Log-in alle 30 Tage vor, damit ein Account aktiv bleibt. Anderenfalls behält sich der Anbieter vor, einen Zugang wegen langer Inaktivität zu entfernen.
Einen derartiger Log-in-Zwang gab es bei Google bis zur Umstellung Ende 2023 nicht. Seitdem erhalten jedoch Nutzer, die sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre nicht mindestens einmal bei ihrem Gmail-Account eingeloggt haben, entsprechende Hinweise, dies zu tun. Die Erinnerung hat Google laut eigener Aussage nicht nur an die besagte Gmail-Adresse, sondern auch an das hinterlegte Konto zur Wiederherstellung gesendet, sofern ein solches angegeben wurde.
Erfolgt kein Log-in, löscht Google das entsprechende Gmail-Konto sowie dazugehörende Zugänge wie Google Drive, Google Kalender und Google Fotos. Die E-Mail-Adresse wird dann für andere Nutzer freigegeben. Die Richtlinie gilt nur für private Google-Konten und hat keine Auswirkungen auf Konten von Organisationen wie Schulen oder Unternehmen. Zudem betont Google, dass derzeit nicht geplant ist, Konten mit YouTube-Videos zu löschen.
Als Grund für den neu eingeführten Log-in-Zwang für Gmail und das Löschen bei Nichtanmeldung nennt Google die Sicherheit. Im Rahmen einer Analyse hat sich laut Google herausgestellt, dass viele Konten, die lange nicht genutzt wurden, nicht ausreichend geschützt seien. Es fehle beispielsweise die Zwei-Faktor-Authentifizierung, es würden aber auch häufig zu unsichere Passwörter verwendet. Viele der besagten Konten seien daher anfällig für Hackerangriffe und dadurch auch für Identitätsdiebstahl.
Google beschreibt gleich mehrere Möglichkeiten, einen Account aktiv zu halten, um dessen Löschung zu vermeiden. Dazu gehört nicht nur der Log-in mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren. Auch die Nutzung folgender Angebote erkennt Google an, wobei die meisten den besagten Log-in voraussetzen:
Lesen oder Senden einer E-Mail
Google Drive verwenden
Anschauen eines YouTube-Videos
Herunterladen einer App aus dem Google Play Store
Google-Suche verwenden
Mit Google anmelden, um sich bei einer App oder einem Dienst eines Drittanbieters anzumelden
Nutzung eines Abonnements, das über das Google-Konto eingerichtet wurde
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.