22. Mai 2026, 14:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Neue Vorgaben für Online-Verträge, mehr Transparenz bei Lebensmitteln und das Ende des Tankrabatts: Im Juni 2026 treten gleich mehrere Änderungen für Verbraucher in Kraft. TECHBOOK gibt den Überblick.
Im Juni 2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft. Verbraucher müssen sich unter anderem auf höhere Spritpreise einstellen, neue Regeln beim Online-Shopping beachten und erhalten künftig mehr Informationen über die Herkunft von Honig. Zudem ändern sich Vorgaben für den Widerruf von Verträgen und bei Organspenden.
Übersicht
Tankrabatt läuft aus
Autofahrer müssen sich ab Ende Juni auf steigende Kraftstoffpreise einstellen. Der zeitlich befristete Tankrabatt der Bundesregierung läuft zum 30. Juni 2026 aus. Seit dem 1. Mai war die Steuer auf Kraftstoffe um 14,04 Cent je Liter reduziert worden. Wann die Preise an den Zapfsäulen tatsächlich steigen, ist jedoch offen. Wegen der sogenannten 12-Uhr-Regel dürfen Tankstellen ihre Preise nur mittags erhöhen. Deshalb könnte der Anstieg bereits am 30. Juni oder erst am 1. Juli erfolgen. Möglich sind auch schrittweise Preissteigerungen über mehrere Tage hinweg, da weiterhin Kraftstoff mit niedriger versteuerter Lagerware verkauft werden könnte.
Starlink erhöht Preise
Starlink erhöht ab Juni 2026 in Deutschland die Preise für sämtliche Privat- und Reisetarife. Je nach Paket steigen die monatlichen Kosten um bis zu sechs Euro. Betroffen sind sowohl stationäre Internetanschlüsse als auch mobile Tarife für unterwegs. Als Gründe nennt der Satelliteninternet-Anbieter höhere Betriebskosten, den Ausbau der Netzwerkkapazitäten sowie die hohe Nachfrage. Am Leistungsumfang der Angebote soll sich trotz der Preiserhöhungen nichts ändern.
Neue Regeln für Online-Verträge
Ab dem 19. Juni 2026 wird der Widerruf von Online-Verträgen vereinfacht. Unternehmen müssen künftig eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion bereitstellen. Dabei kann es sich laut Verbraucherzentrale um einen Button oder einen klar gekennzeichneten Link handeln. Verbraucher sollen Verträge damit genauso einfach widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben. Die Regelung gilt für Verträge, die online ohne persönlichen Kontakt abgeschlossen werden, darunter Webshops, Streaming-Abos, Online-Kurse sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit gesetzlichem Widerrufsrecht. Ausgenommen bleiben Geschäfte zwischen Unternehmen.
Nach dem Anklicken der Widerrufsfunktion müssen Nutzer auf eine eigene Widerrufsseite weitergeleitet werden. Dort dürfen Unternehmen nur notwendige Angaben wie Name, Vertragsdaten oder die gewünschte Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung abfragen. Der eigentliche Widerruf muss anschließend nochmals bestätigt werden. Gleichzeitig werden sogenannte „Dark Patterns“ verboten. Dazu zählen manipulative Gestaltungselemente wie besonders hervorgehobene Kaufoptionen, aufdringliche Pop-ups oder komplizierte Kündigungswege.
Außerdem werden Widerrufsfristen neu geregelt. Bei Finanzdienstleistungs- und Versicherungsverträgen endet das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen. Das bisher mögliche zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht entfällt in vielen Fällen.
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Ende der MMS
Mit der Abschaltung der MMS endet in Deutschland ein Stück Mobilfunkgeschichte. Telekom und 1&1 stellen den Multimedia-Dienst zum 30. Juni 2026 endgültig ein. Die Funktion galt Anfang der 2000er-Jahre als technischer Fortschritt, konnte sich wegen hoher Kosten aber nie dauerhaft durchsetzen. Inzwischen haben Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal die MMS weitgehend verdrängt. Als moderner Nachfolger gilt heute der Kommunikationsstandard RCS, der den Versand von Bildern, Videos und Nachrichten über mobile Daten ermöglicht.
Mehr dazu: Telekom und 1&1 schalten Kult-Handyfunktion endgültig ab
Mehr Transparenz bei Honig und neue Regeln bei Organspenden
Ab dem 14. Juni 2026 müssen Honigproduzenten auf jedem Glas sämtliche Ursprungsländer angeben, aus denen der Honig stammt. Bei Mischungen aus mehreren Ländern müssen zusätzlich die jeweiligen Mengenanteile in Prozent aufgeführt sein. Bisher genügte oft die allgemeine Kennzeichnung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“. Bereits abgefüllte Gläser dürfen weiterhin verkauft werden.
Auch bei Organspenden treten Neuerungen in Kraft. Künftig sollen sogenannte Überkreuz-Spenden möglich werden. Dabei werden zwei Spenderpaare zusammengeführt, deren Organe jeweils besser zum anderen Empfänger passen. Zudem ist erstmals eine anonyme Lebendspende an unbekannte Empfänger erlaubt.