20. November 2025, 11:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Zum 1. Dezember tritt ein neuer Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der weitreichende Folgen für Millionen Zuschauer und Hörer hat. Zahlreiche öffentlich-rechtliche TV- und Radiosender stehen vor dem Aus oder werden grundlegend umgebaut. Auch bei der Verbreitung ändern sich zentrale Punkte. Was sich konkret für Verbraucher ändert, zeigt der Überblick.
Für Nutzer von ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen spürbare Änderungen bevor. Nachdem Brandenburg als letztes der 16 Bundesländer den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebilligt hat, tritt dieser nun am 1. Dezember 2025 in Kraft. Er sieht laut rbb24 weitreichende Veränderungen für ARD, ZDF und das Deutschlandradio vor. Ziel ist eine Verschlankung der Strukturen, eine stärkere digitale Ausrichtung und die Reduzierung von Kosten.
Folgen für TV-Zuschauer und Radiohörer
Mit Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags beginnt der Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zahlreiche Spartenkanäle im TV-Bereich werden schrittweise abgeschaltet oder zusammengelegt. Auch im Hörfunk fällt fast jeder vierte Sender weg: Von 70 Radioprogrammen bleiben nur 53 bestehen.
Im Fernsehen betrifft es vor allem die Spartensender. Die vier Informations- und Bildungskanäle Phoenix, ZDFinfo, ARD-alpha und tagesschau24 werden zu zwei Angeboten zusammengeführt. Auch die Kultur- und Unterhaltungsformate wie Arte, 3sat, One, ZDFneo und KiKA verlieren ihre Eigenständigkeit.
Trotz der strukturellen Einschnitte betonen die Ministerpräsidenten, dass die Inhalte der betroffenen Sender nicht verloren gehen sollen. So könnte 3sat künftig in Arte aufgehen, und KiKA soll bis spätestens 2033 zu einem rein digitalen Angebot umgebaut werden. Ob es sich dabei um reine Mediatheken oder um Online-Livestreams handelt, ist noch unklar.
ARD kündigt umfangreiche Sparmaßnahmen im Programm an
Im Dezember – diese neuen Regeln treffen alle!
Rundfunkbeitrag bleibt stabil
Einheitlicher Bestandteil der Reform ist außerdem ein neues Finanzierungsmodell. Während der Rundfunkbeitrag bis Ende 2026 stabil bei 18,36 Euro bleibt, wurden Empfehlungen zur Erhöhung abgelehnt. Stattdessen sollen die Umstrukturierungen zu Einsparungen führen. Langfristig ist die Finanzierung jedoch nicht gesichert – eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragshöhe steht noch aus.
Der für viele Zuschauer wichtigste Einschnitt: Die betroffenen TV-Sender werden mittelfristig nicht mehr über Kabel, Satellit oder DVB-T2 empfangbar sein. Stattdessen setzt der Reformvertrag auf digitale Verbreitungswege. Im Bereich Radio verschwinden ebenfalls einige bisher empfangbare Programme. Andere wiederum werden in Inhalte größerer Wellen integriert. Nutzer klassischer Empfangswege wie UKW oder DAB+ müssen sich auf Veränderungen im Programmspektrum einstellen.
Lesen Sie auch: ZDF hat Sender abgestellt! Millionen Nutzer müssen handeln
Kritiker befürchten weniger Vielfalt
Besonders kritisch sehen Kulturverbände die geplanten Kürzungen bei Kultur- und Bildungssendern. Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, warnt davor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Einschnitte seine kulturelle Kernkompetenz einbüßt. Formate wie Jazz seien auf öffentlich-rechtliche Unterstützung angewiesen, da sie sich nicht durch kommerzielle Kanäle finanzieren könnten.
Trotz der Kritik halten die Ministerpräsidenten an der Reform fest. Sie sehen darin einen notwendigen Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig zu machen. Ziel sei es, Doppelstrukturen abzubauen, digitale Plattformen zu stärken und die Zusammenarbeit mit privaten Medienhäusern auszubauen – etwa durch die Verfügbarkeit von Inhalten über Plattformen wie Joyn oder RTLplus.