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Im Dezember – diese neuen Regeln treffen alle!

Ob bei der Bahn, beim Online-Shopping oder Streaming – der Dezember bringt einige Neuerungen, die Verbraucher beachten sollten
Ob bei der Bahn, beim Online-Shopping oder Streaming – der Dezember bringt einige Neuerungen, die Verbraucher beachten sollten Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

10. Dezember 2025, 10:34 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Dezember 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die Millionen Verbraucher in Deutschland betreffen – von Rentenregelungen über Streaming und Online-Handel bis hin zum Fernverkehr. Was sich konkret ändert, welche Fristen gelten und worauf man jetzt achten sollte, verrät TECHBOOK.

Der Dezember ist traditionell geprägt von Vorfreude auf Weihnachten, Jahresrückblicken und letzten Besorgungen vor dem Jahreswechsel. Doch neben Lichterglanz und Festtagsstimmung bringt der letzte Monat des Jahres auch zahlreiche gesetzliche Änderungen mit sich. Während viele im Dezember bereits in den Feiertagsmodus schalten, sollten Bürger, Rentner und Verbraucher aufmerksam bleiben – denn wichtige Fristen, neue Regelungen und finanzielle Anpassungen treten in Kraft, die den Alltag ab 2026 maßgeblich beeinflussen können.

Neue Rentenregelungen und Ende der Bar-Auszahlung

Zum 1. Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten neu geregelt. Künftig wird dieser Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt, sondern als fester Bestandteil der monatlichen Rente integriert. Grundlage ist der neue § 307i SGB VI.

Für rund drei Millionen Rentner bedeutet das eine Erhöhung zwischen 50 und 140 Euro im Monat – abhängig vom Rentenbeginn. Wer zwischen 2001 und Mitte 2014 in Rente ging, erhält 7,5 Prozent Zuschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte, bei Rentenbeginn bis Ende 2018 sind es 4,5 Prozent. Der Zuschlag wird dabei automatisch bei jeder Rentenanpassung angepasst und zählt künftig zum Einkommen – was Auswirkungen auf Sozialleistungen wie Bürgergeld haben kann.

Ebenfalls zum Jahresende endet die Möglichkeit, Renten in bar bei der Post abzuholen. Der Service der „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ wird eingestellt. Betroffene, etwa 3300 Personen ohne eigenes Konto, müssen ein Giro- oder Basiskonto eröffnen. Ohne gültige Kontoverbindung wird die Rente nicht mehr ausgezahlt.

Ferngesteuerte Fahrzeuge im Straßenverkehr

Im Dezember erwartet Verbraucher eine verkehrsrechtliche Neuerung: Mit Inkrafttreten der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung dürfen ab dem 1. Dezember erstmals ferngesteuerte Fahrzeuge im Straßenverkehr getestet werden – etwa bei Carsharing oder Lieferdiensten.

Die Regelung erlaubt eine auf fünf Jahre angelegte Testphase, in der Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen gesteuert und unter realen Bedingungen erprobt werden dürfen. Ziel ist es, diese Technologie sicher zu testen und neue Mobilitätskonzepte wie fahrerlose Taxis oder Carsharing-Modelle mit Fernsteuerung praxisnah weiterzuentwickeln.

Senderreform bei ARD, ZDF und Deutschlandradio

Mit dem Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrags am 1. Dezember 2025 beginnt eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, TECHBOOK berichtete. Ziel der Neuausrichtung sind verschlankte Strukturen, geringere Kosten und eine stärkere digitale Verbreitung. Zahlreiche TV- und Radiosender werden dabei zusammengelegt oder abgeschaltet – so reduziert sich etwa die Zahl der Radioprogramme von 70 auf 53.

Betroffen sind unter anderem TV-Spartensender wie Phoenix, ZDFinfo, ARD-alpha und tagesschau24, deren Inhalte man zusammenführt. Formate wie KiKA und 3sat verlieren hingegen ihre Eigenständigkeit und wandern mittelfristig in digitale Angebote über. Inhalte wollen die Sendeanstalten künftig verstärkt über Online-Plattformen verbreiten, der klassische Empfang über Kabel, Satellit oder UKW wird zunehmend eingeschränkt. Trotz Kritik von Kulturverbänden halten die Länderchefs an der Reform fest – auch, weil der Rundfunkbeitrag bis Ende 2026 stabil bei 18,36 Euro bleiben soll.

Winterfahrplan und Preiserhöhung bei der Bahn

Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. Dieser sieht unter anderem mehr Verbindungen mit ICE-Sprintern vor, etwa auf den Strecken Berlin–Stuttgart, Hamburg–Frankfurt und München–Berlin.

Gleichzeitig steigen aber auch die Preise: Die Bahn erhöht die Flexpreise um 5,9 Prozent, die BahnCard 100 um 6,6 Prozent. BahnCard 25 und 50 sowie Sparangebote bleiben hingegen stabil. Wer vor dem 14. Dezember bucht, kann noch zu alten Konditionen reisen.

Parallel dazu erweitert auch Flix sein Fernzugangebot um rund 15 Prozent. Neue Direktverbindungen verkürzen insbesondere die Fahrzeit zwischen Hamburg und Stuttgart auf rund 8,5 Stunden.

Widerrufsbutton im Online-Handel

Online-Käufer erhalten ab dem 19. Dezember mehr Rechte: Ein gesetzlich vorgeschriebener Widerrufsbutton wird im elektronischen Handel Pflicht. Händler müssen diesen deutlich sichtbar auf ihrer Website integrieren. Wer die Frist versäumt, riskiert Abmahnungen und verlängerte Widerrufsfristen. Die technische Umsetzung muss bis zum 19. Juni 2026 abgeschlossen sein.

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Preisänderung bei Disney+

Streaming-Anbieter Disney+ passt ab Dezember 2025 seine Preise auch für Bestandskunden an. Die neuen Tarife liegen je nach Modell zwischen 6,99 Euro (mit Werbung) und 15,99 Euro monatlich für das Premium-Abo. Besonders wichtig dabei: Nutzer müssen der Preiserhöhung aktiv zustimmen oder eine alternative Abo-Option wählen.

Wer bis spätestens 19. oder 20. Dezember nicht reagiert – der genaue Termin kann je nach Vertragsbeginn variieren –, riskiert die automatische Kündigung seines Kontos. Disney+ informiert derzeit per E-Mail über die bevorstehenden Änderungen.

Mehr dazu: Disney+ droht mit Kündigung – das müssen Sie jetzt beachten

Krankenkassen werden wohl teurer

Die gesetzlichen Krankenkassen veröffentlichen im Dezember ihre Zusatzbeiträge für 2026. Ein Anstieg auf durchschnittlich 2,9 Prozent gilt dabei als wahrscheinlich. Der Freibetrag für Betriebsrenten steigt gleichzeitig auf 187 Euro monatlich. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

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