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FBI nimmt Verdächtigen fest

Manipulierte Games auf Steam infizierten Tausende Computer

Auf einem Smartphone im Vordergrund ist das Steam-Logo zu sehen. Im Hintergrund erscheint unscharf ein großer Bildschirm mit weiteren Steam-Logos, Spielkacheln und dem Schriftzug „STEAM“ in weißen Buchstaben.
Ermittler gehen davon aus, dass die Malware gezielt Zugangsdaten und Informationen von Nutzern ausgelesen hat Foto: Getty Images
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Przemyslaw Szymanski

1. August 2026, 12:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Steam gilt für viele Spieler als erste Anlaufstelle für neue Games. Umso größer dürfte die Überraschung bei zahlreichen Nutzern gewesen sein, als Ermittler eine großangelegte Malware-Kampagne aufdeckten. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen mehrere Spiele auf der Plattform nicht nur Unterhaltung geboten haben. Stattdessen soll über die Titel Schadsoftware auf die Computer der Käufer gelangt sein. Da die Spiele regulär über Steam erhältlich waren, bemerkten viele Betroffene offenbar zunächst nichts von der Gefahr.

Kampagne lief über einen langen Zeitraum

Nach Angaben des Online-Magazins „Techspot“ begann die Aktion bereits im Mai 2024. Über fast zwei Jahre sollen die Verantwortlichen mindestens acht manipulierte Spiele veröffentlicht haben. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wurden die Titel zusätzlich über Discord, Telegram, X und LinkedIn beworben.

Den Ermittlungen zufolge kamen außerdem automatisierte Accounts zum Einsatz. Diese sollen gezielt nach Personen mit größeren Kryptowährungsbeständen gesucht und sie direkt kontaktiert haben. Insgesamt wurden auf diese Weise rund 8000 Computer infiziert. Anfang 2026 verschwanden die betroffenen Spiele schließlich von Steam.

FBI sucht weitere mögliche Opfer

Um das Ausmaß der Vorfälle besser einschätzen zu können, bat die FBI-Dienststelle in Seattle mögliche Geschädigte um Unterstützung. Nutzer, die eines der betroffenen Spiele installiert hatten oder über relevante Informationen verfügten, konnten sich über ein Onlineformular melden. Dabei interessierten sich die Ermittler unter anderem für folgende Angaben:

  • installiertes Spiel
  • Zeitpunkt der Installation
  • verdächtige Kontaktaufnahmen
  • mögliche finanzielle Schäden

Zusätzlich sollten Informationen zu Konten, Krypto-Wallets, Chatverläufen und Transaktionsdaten dabei helfen, weitere Betroffene zu identifizieren.

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Schadsoftware zielte auf Krypto-Wallets

Im Zuge der Untersuchungen wurde auch bekannt, wie die Angriffe funktioniert haben sollen. Die Malware war laut den Ermittlern darauf ausgelegt, Passwörter und weitere sensible Daten von den betroffenen Computern auszulesen. Mit den erbeuteten Zugangsdaten konnten die Täter anschließend auf digitale Geldbörsen zugreifen. Ziel der Angriffe waren damit nicht nur persönliche Informationen, sondern auch Kryptowährungen der Opfer.

Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Täter insgesamt etwa 80 Krypto-Wallets geplündert haben sollen. Dabei wurden nach bisherigen Erkenntnissen mindestens 220.000 US-Dollar, umgerechnet rund 193.000 Euro, gestohlen. Besonders stark betroffen war offenbar das Spiel „BlockBlasters“. Darüber sollen allein 150.000 US-Dollar, rund 132.000 Euro, erbeutet worden sein.

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Bitcoin-Zahlungen führten zum Verdächtigen

Den Hauptverdächtigen identifizierten die Ermittler über Zahlungen aus einer Bitcoin-Wallet, die mit der Kampagne in Verbindung gestanden haben soll. Die Spur führte zu einem Konto bei einem Gutscheindienst. Darüber wurden mehr als 150 digitale Guthabencodes gekauft.

Viele dieser Codes wurden anschließend bei Uber Eats eingelöst. Bestellungen konnten laut den Ermittlern Wohn- und Hochschuladressen des Verdächtigen zugeordnet werden. Mitte Juli 2026 nahm das FBI einen 21 Jahre alten Mann aus Florida fest.

Laut Klageschrift (PDF-Datei) soll er die Veröffentlichung und Vermarktung der manipulierten Spiele finanziert haben und dafür an den Erlösen beteiligt gewesen sein. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen Verschwörung zur unbefugten Beschaffung von Computerdaten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft sowie eine Geldstrafe.

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