23. März 2026, 11:50 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nintendo plant offenbar eine neue Version der Switch 2, speziell für Europa. Sie wird nur entwickelt, um bestimmte rechtliche Vorgaben zu erfüllen. Denn strenge Vorgaben der EU verpflichten die Hersteller zu reparaturfreundlicher Technik. Besonders beim Akku und bei den Controllern plant Nintendo demnach Änderungen.
EU-Vorgaben verpflichten Hersteller zum Umdenken
In Europa gelten strengere Anforderungen an elektronische Geräte als in vielen anderen Regionen. Mit dem sogenannten Recht auf Reparatur will die EU erreichen, dass Produkte nicht so schnell ersetzt werden müssen, sondern länger genutzt werden können.
Für Hersteller bedeutet das, ihre Technik so zu konstruieren, dass wichtige Bauteile zugänglich bleiben. Ergänzend greifen weitere Regeln, etwa aus der Ökodesign-Verordnung. Diese schreibt unter anderem vor, dass Bauteile nicht unnötig verklebt werden dürfen und Ersatzteile über Jahre hinweg verfügbar sein müssen.
Zusätzlich verpflichtet die EU-Batterieverordnung Unternehmen dazu, Batterien künftig einfacher austauschbar zu machen. Ab Anfang 2027 dürfen neue Geräte nur noch verkauft werden, wenn sie diese Anforderungen erfüllen.
Neue Akku-Verordnung der EU könnte Hersteller unter Druck setzen
Diese Regelungen für Batterien gelten jetzt – und sind künftig geplant
Überarbeitungen bei Konsole und Zubehör
Vor diesem Hintergrund arbeitet Nintendo offenbar an einer angepassten Version der Switch 2 für Europa, wie das Branchenmagazin Nikkei Asia berichtet. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Stromversorgung: Der Akku soll so verbaut werden, dass ein Austausch deutlich unkomplizierter möglich ist als bisher.
Auch bei den Joy-Con-Controllern sind Veränderungen vorgesehen. Sie sollen künftig ebenfalls so aufgebaut sein, dass ihre Akkus einfacher ersetzt werden können. Damit würde Nintendo nicht nur die Konsole selbst, sondern auch das Zubehör stärker auf Reparaturfreundlichkeit ausrichten.
Wie genau der Zugriff auf die Bauteile gelöst wird, ist allerdings noch offen. Möglich ist sowohl ein direkter Zugang als auch eine vereinfachte Öffnung des Gehäuses. Besonderes Augenmerk dürfte auf den Batterien liegen, die bislang fest verklebt sind und sich daher nur mit großem Aufwand entnehmen lassen.
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Einführung zunächst nur in Europa geplant
Nach aktuellen Informationen ist dieses überarbeitete Modell zunächst ausschließlich für den europäischen Markt vorgesehen. Ob und wann eine ähnliche Version auch in anderen Regionen erscheint, hängt offenbar davon ab, ob dort vergleichbare gesetzliche Vorgaben eingeführt werden.
Ein konkretes Veröffentlichungsdatum gibt es bislang nicht. In Deutschland wird die Umsetzung der EU-Regeln vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz begleitet. Das entsprechende Gesetz soll im Sommer 2026 in Kraft treten.
Die neuen Vorgaben könnten auch Auswirkungen auf ältere Geräte haben. Modelle wie die erste Switch erfüllen die Anforderungen kaum und lassen sich nur schwer entsprechend anpassen.