15. Januar 2026, 10:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Kaputt – und dann wegwerfen? Damit soll bald Schluss sein. Die Bundesregierung plant ein gesetzlich verankertes Recht auf Reparatur, das Hersteller von Smartphones, Waschmaschinen und anderen elektronischen Geräten deutlich stärker in die Pflicht nimmt.
Die Bundesregierung hat das neue Gesetz zum sogenannten „Recht auf Reparatur“ bereits auf den Weg gebracht. Laut dem Entwurf von Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sollen Hersteller elektronischer Geräte künftig verpflichtet werden, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren und dafür Ersatzteile vorzuhalten. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner soll diese Verpflichtung für zehn Jahre gelten, bei Smartphones mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.
Recht auf Reparatur soll Wegwerfgesellschaft beenden
Ziel des Gesetzes sei es, die bisherige Wegwerfmentalität zu beenden. „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft“, erklärte Hubig. Eine neue „Kultur des Reparierens“ sei notwendig. Reparaturen sollen zudem auch von unabhängigen Werkstätten durchgeführt werden dürfen – mit alternativen Ersatzteilen statt ausschließlich Originalkomponenten.
Ein weiteres zentrales Element ist das Verbot von Software, die Reparaturen durch Dritte erschwert oder verhindert. Hersteller dürfen keine technischen Barrieren mehr einbauen, die die Reparatur behindern. Dies soll die Lebensdauer von Produkten verlängern und die Wirtschaft stärker an Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausrichten.
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Gesetz soll Mitte 2026 in Kraft treten
Neben dem Recht auf Reparatur selbst beinhaltet der Gesetzentwurf weitere Verbraucherrechte. So soll ein Produkt künftig als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist. In solchen Fällen könnten Verbraucher einen Anspruch auf Neulieferung haben – etwa bei einem defekten Smartphone. Außerdem sieht der Entwurf eine Verlängerung des Gewährleistungsrechts vor, wenn sich Kunden für eine Reparatur anstelle eines Austauschs entscheiden.
Trotz Bedenken aus der Wirtschaft über mögliche bürokratische Belastungen hält das Ministerium an seinem Plan fest. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie werde „eins zu eins“ umgesetzt, betont Hubig. Reparieren sei nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch kostengünstiger für Verbraucher.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Interessierte Kreise, Länder und Verbände können bis zum 13. Februar 2026 Stellungnahmen abgeben. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass der Bundestag das Gesetz noch im ersten Halbjahr beschließt. Das Inkrafttreten ist für den 31. Juli 2026 vorgesehen.