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EU-Verordnung

Diese Regelungen für Batterien gelten jetzt – und sind künftig geplant

Künftig könnte auf Batterien und Akkus Pfand erhoben werden
Künftig könnte auf Batterien und Akkus Pfand erhoben werden Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

26. März 2026, 11:32 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Seit dem 18. Februar 2024 gilt in der EU eine neue Batterieverordnung, die strengere Vorschriften für Hersteller und Händler vorsieht. Damit könnten Verbraucher Altbatterien einfacher entsorgen. Sogar ein Pfandsystem für Akkus wird in Deutschland derzeit politisch diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung 2023/1542 zur Batterieregulierung sollen Batterien europaweit effizienter recycelt, Rücknahmesysteme ausgebaut und Gefahren wie Brände durch Lithium-Akkus eingedämmt werden. In Deutschland sorgt vor allem die Diskussion um ein mögliches Pfand für Batterien für Aufsehen. Eine verbindliche Abstimmung über ein nationales Gesetz steht jedoch noch aus.

EU-Verordnung verschärft Anforderungen an Batteriehersteller

Die neue EU-Verordnung ersetzt die bisherige Batterierichtlinie von 2006. Eine bedeutende Änderung betrifft „Gerätebatterien“, was Batterien in portablen Geräten meint – etwa in Smartphones, Laptops und Haushaltsgeräten. Die verbauten Akkus sollen Verbraucher künftig „selbst leicht entfernen und ersetzen können“. Reparaturen von derartigen Geräten könnten somit künftig einfacher werden, TECHBOOK berichtete. Diese Regelung tritt jedoch schrittweise bis 2027 in Kraft, um Herstellern Zeit zur Anpassung zu geben.

Die EU-Verordnung sieht aber auch vor, dass für sämtliche Batteriearten – von Geräte- bis hin zu Fahrzeugbatterien – flächendeckende Rücknahmesysteme eingerichtet werden müssen. Die Rückgabe muss für Verbraucher kostenfrei sein. Zudem sind Hersteller künftig verpflichtet, detaillierte Angaben zur chemischen Zusammensetzung, zum CO₂-Fußabdruck und zu Recyclingquoten zu machen und eine Hersteller-ID zu hinterlegen.

Erstmals werden auch Batterien für E-Bikes, E-Scooter und Elektroautos ausdrücklich erfasst. Für Verbraucher bedeutet das mehr Klarheit bei der Entsorgung und eine bessere Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.

Neue Pflichten seit August 2025

Am 18. August 2025 trat ein weiterer zentraler Teil der Batterieverordnung in Kraft. Seitdem gelten in der gesamten EU einheitliche Vorschriften für die Herstellung, Kennzeichnung, Sammlung und Entsorgung von Batterien. Zudem wurden die bisherigen Batterieklassen durch fünf neue Kategorien ersetzt – darunter erstmals auch Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter.

Für Hersteller und Händler begann damit eine neue Verpflichtungsphase: Sie müssen sich registrieren, Rücknahmesysteme nachweislich bereitstellen und detaillierte Informationen zur Zusammensetzung ihrer Batterien veröffentlichen. Einige besonders aufwendige Anforderungen, etwa die Sorgfaltspflichten zur Herkunft von Rohstoffen, wurden allerdings um zwei Jahre verschoben und greifen erst ab August 2027.

Verzögerungen bei nationaler Umsetzung des BattDG

In Deutschland soll die EU-Verordnung über das sogenannte Batterierecht-Durchsetzungsgesetz (BattDG) in nationales Recht übertragen werden. Ein erster Entwurf aus dem Jahr 2024 scheiterte jedoch am Regierungswechsel. Die aktuelle Bundesregierung hat inzwischen einen neuen Vorstoß unternommen, dessen Inhalte dem ursprünglichen Entwurf stark ähneln. Die nationale Umsetzung befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich 2026 abgeschlossen.

Bis dahin gilt die EU-Verordnung bereits unmittelbar, auch wenn nationale Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen noch folgen müssen. Da die finale Abstimmung im Bundestag jedoch noch aussteht, rechnen Experten mit einer Übergangsphase, in der EU-Vorgaben und nationale Regelungen teils parallel gelten könnten.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) warnt vor einer solchen Übergangszeit. Immer häufiger würden Abfälle in Brand geraten, weil Batterien nicht sachgerecht entsorgt werden. Mitunter sei Verbrauchern auch nicht bewusst, wo überall Batterien oder Akkus verarbeitet sind – beispielsweise in Einweg-E-Zigaretten oder blinkenden Kinderschuhen.

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BDE-Präsidentin Anja Siegesmund fordert daher politische Maßnahmen und plädiert für ein Pfandsystem. Auch die Umweltminister mehrerer Bundesländer befürworten diesen Schritt. Ziel sei es, das Brandrisiko zu senken und Recyclinganlagen besser zu schützen.

Ein verbindliches Pfandsystem ist derzeit weder auf EU- noch auf Bundesebene beschlossen. Dennoch wird das Modell intensiv diskutiert, auch mit Blick auf mögliche Vorbilder aus Österreich, wo entsprechende Vorschläge – etwa 10 Euro für kleine Batterien und 50 Euro für größere Akkus – im Gespräch sind.

Die Grünen argumentieren, dass ein Pfandmodell nicht nur die Rückgabequote steigern, sondern auch wertvolle Rohstoffe retten und Umwelt sowie Sicherheit verbessern könnte. Bis 2030 müssen laut EU-Vorgaben 73 Prozent der Gerätebatterien getrennt gesammelt werden – ein Ziel, das derzeit deutlich verfehlt wird.

Doch wie genau das System aussehen und wie hoch das Pfand auf Batterien ausfallen könnte, ist derzeit ungewiss. In Deutschland existiert bislang nur das bestehende Pfand auf Fahrzeugbatterien (7,50 Euro), das bei Rückgabe erstattet wird.

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Das Wichtigste zusammengefasst

Die EU-Batterieverordnung gilt seit Februar 2024, ihre wichtigsten Pflichten greifen jedoch gestaffelt bis 2027. Für Hersteller und Händler bedeutet das tiefgreifende Änderungen bei Produktion, Kennzeichnung und Rücknahme.

Ein Pfandsystem ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen, aber noch nicht beschlossen. Verbraucher profitieren langfristig vor allem von besserer Recyclinginfrastruktur, mehr Transparenz und reparaturfreundlicheren Geräten – auch wenn viele Regelungen erst in den kommenden Jahren spürbar werden.

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