Über Pop-up-Fenster preisen Betrüger ein kostenloses Streaming-Probeabo an. Nachdem die Kunden ihre Daten eingegeben haben, folgt die böse Überraschung: eine dicke Rechnung. Was können Betroffene tun?
Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen aktuell vor Streaming-Anbietern, die über Werbe-Pop-ups mit kostenlosen fünftägigen Probeabos auf Kundenfang gehen. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche. Mehr als 200 vermeintliche Video-Streaming-Webseite wurden demnach bereits gemeldet. TECHBOOK verrät, wie Sie sich vor dem Streaming-Betrug schützen können und was zu tun ist, wenn es schon zu spät ist.
Gefälschte Streaming-Seiten und lockende Pop-up-Fenster
Oftmals sind es Jugendliche, die auf der Suche nach Filmen und Serien auf die Pop-up-Fenster stoßen, die ein kostenloses Testabo versprechen. Sie führen die Nutzer auf gefälschte Video-Streaming-Webseiten, so die Verbraucherzentrale. Um sich für das Testabo anzumelden, soll man sich dort registrieren und dabei Adressdaten, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Die Registrierung schlägt jedoch häufig fehl. Klappt sie dennoch, können Angemeldete trotzdem keine Inhalte streamen.
Trotz der versprochenen fünftägigen kostenlosen Testphase, erhalten Betroffene bald eine Rechnung über eine ganze Jahresmitgliedschaft. Je nach Fall liegen die Kosten dabei bei 144 Euro, 238 Euro oder sogar 359 Euro. Die Zahlungsaufforderung kommt häufig per E-Mail, in einigen Fällen wurden die Opfer des Streaming-Betrugs aber auch telefonisch kontaktiert. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, berufen sich die vermeintlichen Betreiber der Streaming-Portale dabei auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Jahres-Abos.
Die Begleichung der Rechnung wird teils aggressiv eingefordert. Die Betrüger verweisen sogar auf YouTube-Videos von angeblichen Anwälten, die die vermeintliche Rechtmäßigkeit der Forderung erläutern. Auch Schreiben falscher Inkassobüros sollen den Druck zum Bezahlen der Rechnung erhöhen, so das LKA.
Was Betroffene tun können
Rechnungen über ein vermeintliches Jahresabonnement müssen nicht bezahlt werden, wenn keine Leistung erbracht wurde, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch die aggressiven Zahlungsaufforderungen können können Betroffene ignorieren. Es sei aber ratsam, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Auch eine Meldung an die Verbraucherzentrale hilft, den Betrug mit den Streaming-Portalen zu verringern.
Um nicht selbst Opfer des Streaming-Betrugs zu werden, sollten Nutzer die Namen der Webseiten googeln, bevor sie dort irgendwelche Eingaben tätigen. Unseriöse Angebote lassen sich so schnell erkennen. Zudem ist es immer ratsam, vorsichtig mit seinen Daten umzugehen und sie nicht zu vorschnell preiszugeben. Die in den vorliegenden Fällen genutzten Webseiten sind laut den Experten immer nach dem gleichen Schema aufgebaut und unterschieden sich lediglich im Logo und in der URL. Hinweise auf etwaige Folgekosten des Testangebots, auf die Vertragslaufzeit oder ein „Kostenpflichtig registrieren“-Button, der rechtlich vorausgesetzt ist, fehlt bei allen.
Mit Material von dpa
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