8. April 2026, 12:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Netflix gerät in Italien juristisch unter Druck. Ein Urteil stellt frühere Preisänderungen infrage.
Ein Urteil aus Rom setzt Netflix in Italien unter Druck. Es betrifft Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019, 2021 und November 2024. Für viele Betroffene kann das finanzielle Folgen haben, denn sie können unter bestimmten Bedingungen Geld zurückfordern. Zugleich stellt die Entscheidung die bisherige Praxis des Streamingdienstes bei laufenden Abo-Verträgen grundsätzlich infrage.
Kritik an den Netflix-Verträgen
Ausgelöst wurde das Verfahren durch die Verbraucherorganisation Movimento Consumatori. Sie kritisierte, dass Netflix sich Preisänderungen vertraglich offenhielt, ohne klare und nachvollziehbare Maßstäbe zu nennen. Für Kunden sei dadurch nicht erkennbar gewesen, wann Preise steigen können und wie stark die Änderungen ausfallen dürfen.
Das Gericht folgte dieser Sicht und erklärte die Klauseln für unwirksam, weil sie nicht transparent genug seien und grundlegende Anforderungen an faire Vertragsbedingungen nicht erfüllten. Auch der Hinweis von Netflix auf Preiserhöhungen rund 30 Tage im Voraus samt Kündigungsrecht reichte den Richtern nicht aus. Verbraucher müssten schon beim Abschluss eines Abos klar erkennen können, unter welchen Bedingungen sich der Preis später ändern darf.
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Rückzahlungen und neue Pflichten
Für Betroffene ist das Urteil finanziell relevant. Sie können die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und späteren Preisstufen zurückfordern. Beim Premium-Abo summieren sich die Erhöhungen seit 2017 auf rund 8 Euro pro Monat, beim Standard-Tarif auf etwa 4 Euro. Laut der Zeitung „Il Sole 24 Ore“ sind für langjährige Premium-Abonnenten Rückzahlungen von bis zu 500 Euro möglich, beim Standard-Abo etwa 250 Euro. Ausgenommen sind allerdings Verträge, die erst ab Januar 2024 abgeschlossen wurden.
Zusätzlich muss Netflix seine Vertragsbedingungen anpassen und das Urteil öffentlich machen, sowohl auf der eigenen Website als auch in großen nationalen Zeitungen. So sollen auch frühere Abonnenten von möglichen Rückerstattungsansprüchen erfahren. Außerdem muss Netflix die laufenden Preise bei bestehenden Verträgen wieder nach unten korrigieren, soweit sie auf den unrechtmäßigen Erhöhungen beruhen.
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Ähnliches Urteil zuvor in Deutschland
Laut Reuters will Netflix gegen das Urteil Berufung einlegen und hält seine Bedingungen weiter für rechtmäßig. Das Unternehmen betont, Verbraucherrechte sehr ernst zu nehmen, und sieht seine Geschäftsbedingungen im Einklang mit italienischem Recht sowie der üblichen Praxis.
Auch in Deutschland gab es bereits ein ähnliches Urteil. So entschied das Landgericht Köln im Mai 2025, dass Netflix Preise nicht ohne wirksame Zustimmung erhöhen darf. Zustimmungen per Klick wurden dabei nicht als echte Einwilligung gewertet. Anders als in Italien gelten solche Entscheidungen bislang aber nicht automatisch für alle Kunden, sondern nur im Einzelfall. Trotzdem sehen Verbraucherschützer auch hier gute Chancen für Betroffene, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.