7. April 2026, 14:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im Prozess um das frühere Streaming-Portal „Movie2k.to“ rückt das Vermögen des Hauptangeklagten in den Mittelpunkt. Das Gericht muss klären, ob der Staat Zugriff auf die Milliardenmittel erhält.
Der Prozess begann Ende Februar, und bereits jetzt deutet sich eine wichtige Entscheidung an. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 13. April sollen Anklage und Verteidigung erste Vorüberlegungen vorstellen. Dabei könnte ein umfassendes Geständnis des Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von ein bis eineinhalb Jahren auf Bewährung nach sich ziehen. Das erklärte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel der dpa. Doch vorher muss geklärt werden, was mit dem Vermögen des Angeklagten geschieht.
Vermögen als zentraler Verhandlungspunkt
Die finanziellen Mittel des 42-Jährigen stehen im Zentrum der Gespräche zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Diese Verhandlungen finden derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ziel ist es, die Grundlagen für eine mögliche Verständigung zu schaffen. Entscheidend ist vor allem, wie das Vermögen rechtlich eingeordnet wird und welche Folgen dies für das Verfahren hat.
Milliarden aus Bitcoin-Verkäufen
Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 übergab der Hauptangeklagte etwa 50.000 Bitcoins an die Ermittler. Durch den starken Kursanstieg brachten diese rund 2,64 Milliarden Euro ein. Diese Gelder werden aktuell von der Landesjustizkasse Sachsen verwaltet, bleiben aber rechtlich weiterhin Eigentum des Hauptangeklagten.
Noch mehr Vermögen im Blick
Ermittler gehen davon aus, dass der 42-Jährige möglicherweise weitere 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs könnten diese rund 3,3 Milliarden Euro wert sein. Das würde die Dimension des Falls noch einmal deutlich vergrößern. Das Gericht muss unabhängig prüfen, ob und in welchem Umfang eine Einziehung des Vermögens rechtlich möglich ist und wie mit den bereits gesicherten Mitteln verfahren wird.
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Vom Streaming-Portal zur Festnahme
„Movie2k.to“ war über Jahre eines der bekanntesten illegalen Streaming-Portale. Nutzer konnten Filme und Serien ohne Lizenz abrufen, finanziert über Werbung. Bereits 2013 wurde die Seite abgeschaltet. Der mutmaßliche Hauptverantwortliche wurde erst 2023 im Ausland festgenommen und nach Deutschland überstellt.
Vorwürfe gegen die Angeklagten
Vor dem Landgericht muss sich der 42-Jährige unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in zahlreichen Fällen verantworten. Ein Mitangeklagter, 39 Jahre alt, wird ebenfalls wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung angeklagt. Vorwürfe wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen spielen im Verfahren keine Rolle mehr, da sie inzwischen verjährt sind.