2. März 2026, 13:22 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Apple sieht sich in den USA mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Konzern soll nicht konsequent genug gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder über den Cloud-Dienst iCloud vorgegangen sein. Interne Dokumente und auffällige Meldezahlen rücken nun in den Fokus der Justiz.
Interne Dokumente und geringe Meldezahlen
Unter der Leitung des Generalstaatsanwalts JB McCuskey hat der US-Bundesstaat West Virginia daher Klage gegen Apple eingereicht. McCuskey wirft dem Unternehmen vor, bei seinem Cloud-Dienst iCloud nicht entschieden genug gegen die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgegangen zu sein. Im Zentrum der Klage steht die Frage, ob Apple trotz vorhandener technischer Möglichkeiten zu wenig unternommen habe, um entsprechendes Material zu erkennen, zu melden und zu entfernen.
Die Klageschrift stützt sich unter anderem auf interne Unterlagen des Konzerns. Als besonders belastend gelten E-Mails von Apple-Mitarbeitern, in denen iCloud als „die größte Plattform für die Verteilung von Kinderpornografie“ bezeichnet worden sein soll. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zeigt dieser interne Austausch, dass das Ausmaß des Problems bekannt gewesen sei, ohne dass daraus ausreichende Maßnahmen gefolgt seien.
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Kritik entzündet sich zudem an der Meldepraxis des Unternehmens. Im Jahr 2023 meldete Apple lediglich 267 Hinweise auf entsprechendes Material an das National Center for Missing & Exploited Children, eine US-Organisation zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Im gleichen Zeitraum übermittelte Google mehr als 1,47 Millionen Meldungen, Meta sogar über 30,6 Millionen. Für die Kläger deutet dieses Missverhältnis darauf hin, dass Apple entweder weniger intensiv prüft oder deutlich restriktiver meldet als vergleichbare Anbieter.
Eingestelltes Kontrollsystem und weitere Klage
Dass Apple das Problem grundsätzlich erkannt hatte, zeigt ein inzwischen gestopptes Projekt. Im August 2021 kündigte der Konzern ein System an, das entsprechende Inhalte bereits auf den Geräten der Nutzer vor dem Hochladen in die iCloud identifizieren sollte. Ziel war es, Sicherheitsinteressen und Datenschutz miteinander zu vereinbaren. Nach massiver Kritik von Sicherheitsforschern und Datenschützern verschob Apple die Einführung zunächst und stellte das Vorhaben im Dezember 2022 vollständig ein. Zeitgleich führte das Unternehmen eine optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für iCloud-Daten ein. Dabei werden Daten so verschlüsselt, dass nur Absender und Empfänger Zugriff haben.
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Zusätzlich sieht sich Apple in Kalifornien mit einer weiteren Klage konfrontiert. Dort reichte 2024 eine Gruppe von Betroffenen sexualisierter Ausbeutung von Kindern eine Zivilklage ein. Gefordert werden rund 1,2 Milliarden Dollar Schadensersatz. Die Kläger werfen dem Konzern vor, nicht genügend technische und organisatorische Maßnahmen zur Eindämmung entsprechender Inhalte ergriffen zu haben. Das Verfahren ist noch anhängig.
Apple weist die Vorwürfe zurück. Laut „The Guardian“ betont das Unternehmen, der Schutz von Sicherheit und Privatsphäre, insbesondere von Kindern, stehe im Zentrum der Unternehmensstrategie. Man entwickle kontinuierlich neue Schutzmechanismen und verweise auf Funktionen, die verhindern sollen, dass Minderjährige Nacktbilder senden oder empfangen. Generalstaatsanwalt McCuskey fordert indes die erneute Einführung einer technischen Lösung zur automatisierten Erkennung entsprechender Inhalte.