25. September 2025, 13:31 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Fast jeder kennt Micky Maus, die ikonische Trickfilmfigur aus dem Hause Disney. Seit fast 100 Jahren sorgt sie für Freude bei großen und kleinen Fans und für klingelnde Kassen beim Unternehmen. Doch nun hat eine Firma Klage wegen Micky Maus gegen Disney eingereicht.
Kanzlei klagt wegen Darstellung alter Micky Maus
Wie das US-Branchenmagazin „The Hollywood Reporter“ jetzt berichtet, geht es konkret um den animierten Kurzfilm „Steamboat Willie“ von 1928. Darin waren Micky Maus und seine Freundin Minnie Maus einst zum ersten Mal zu sehen. Micky entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zum Maskottchen des Disney-Konzerns und unterlief dabei mehrere Design-Änderungen.
„Steamboat Willie“ ist wenig überraschend bei Disney+ zu sehen. Wer noch kein Abo hat, kann nachfolgend eines abschließen:
Da aber die früheste Darstellung von Micky Maus aus dem Kurzfilm so alt ist, ging sie 2024 in die sogenannte Public Domain über. Das heißt, das Urheberrecht ist abgelaufen. Seither ist es möglich, dass sich auch andere der frühen Micky Maus für die eigene kommerzielle und künstlerische Verwendung bedienen dürfen, ohne die ausdrückliche Erlaubnis von Disney einholen zu müssen. Das ist bereits einige Male geschehen, so auch etwa beim Horrorfilm „Screamboat“.
Auch die Anwaltskanzlei Morgan & Morgan hat dies für einen Werbespot getan. Allerdings soll eigenen Angaben nach die Rechtsabteilung von Disney aktiv geworden und dagegen vorgegangen sein. Deswegen hat die Kanzlei Klage eingereicht. Man möchte vor Gericht das Urteil erstreiten, dass die Werbung nicht gegen die Rechte des sogenannten Mäusekonzerns verstößt.
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Disney geht „aggressiv“ gegen andere vor
In dem kurzen Clip sieht man einen Ausschnitt aus „Steamboat Willie“. Micky Maus steuert sein Boot, rammt dann aber versehentlich das Auto von Minnie. Um den Unfall zu klären, ruft sie die Kanzlei an – auf einem Smartphone natürlich. Das ganze Video ist im Stil des Originals gehalten und es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Disney in keiner Weise darin involviert war.
In der Klage erwähnt Morgan & Morgan Disneys wiederholt „aggressives“ Vorgehen zum Schutze des eigenen geistigen Eigentums. Ferner wirft man dem Konzern vor, ein juristisches Vorgehen gegen die Nutzung von „Steamboat Willie“ nicht vorher angekündigt zu haben.
Um die eigenen Argumente zu untermauern, wird auch auf einen Rechtsstreit gegen den Schmuckhersteller Satéur aus jüngerer Vergangenheit hingewiesen, der für seine Produkte ebenfalls auf die alte Micky Maus zurückgriff. Auch da schritt Disney, mit moralischer Unterstützung enttäuschter Fans aufgrund der schlechten Qualität des Schmucks, ein. Allerdings ist hier die Argumentation von besonderem Interesse.
Urheberrecht vs. Markenrecht
Im Fall gegen Satéur räumte Disney zwar ein, dass das Urheberrecht an „Steamboat Willie“ abgelaufen sei. Davon unberührt sei jedoch das Markenrecht. Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Filme, Lieder oder Bilder, das Markenrecht wiederum Kennzeichen wie Firmenlogos, Slogans oder Namen. Disney sah also sein Markenrecht an Micky Maus verletzt und betonte, dass die Figur auch in Zukunft ein wichtiges Symbol für das Unternehmen sein werde – losgelöst von der Urheberrechtslage um den 1928er-Trickfilm.
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Es ist unklar, ob Disney im Fall Morgan & Morgan ebenfalls mit dem Markenrecht argumentiert. Da das Unternehmen um die Rechtelage zu „Steamboat Willie“ weiß, ist aber fest davon auszugehen. Mit dem Markenrecht hat das Unternehmen grundsätzlich eine bessere Chance vor Gericht. Anders als das Urheberrecht kann das Markenrecht immer wieder erneuert werden, sofern die Marke in aktiver Nutzung bleibt.
Disney hält weiterhin das Urheberrecht an späteren Versionen von Micky Maus sowie entsprechende Markenrechte. Ferner veränderte der Konzern bereits vor mehreren Jahren sein Logo für die Walt Disney Animation Studios, indem er dafür einen Ausschnitt aus „Steamboat Willie“ verwendet. Wie „The Hollywood Reporter“ spekuliert, könnte diese Entscheidung das Markenrecht an der alten Micky Maus erneuert haben.