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Nutzungsbedingungen

Waren Netflix-Preiserhöhungen rechtswidrig?

Netflix-Preisanpassung rechtswidrig – können Nutzer Geld zurückfordern?
Ein Gericht hat festgestellt, dass Netflix' Nutzungsbedingungen nicht transparent genug sind Foto: Getty Images
Adrian Mühlroth
Redakteur

09.03.2022, 07:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit Start in Deutschland sind die Kosten für das Netflix-Abo um bis zu sechs Euro gestiegen. Doch war das rechtswidrig?

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Streaming-Dienst Netflix erhöht immer wieder die Preise. Zuletzt hat das Unternehmen die Abo-Kosten in Deutschland im Jahr 2021 angepasst, in den USA folgte Anfang 2022 schon die nächste Erhöhung. Doch das Landgericht Berlin hat entschieden, dass diese Änderungen nicht rechtmäßig seien. Die Vertragsklausel in Netflix‘ Nutzungsbedingungen, mit dem sich das Unternehmen Preis-Erhöhungen einräumt, sei unzulässig. Netflix wehrt sich.

Netflix-Nutzungsbedingungen intransparent

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage im Januar 2021 gegen Netflix International B.V. eingereicht. Der Verband wirft dem Unternehmen vor, dass die Bedingungen für eine Preiserhöhung nicht klar genug formuliert seien. Aus den Nutzungsbedingungen geht hervor, dass sich das Recht vorbehält, die Abo-Preise anzupassen, um „Änderungen der […] Gesamtkosten widerzuspiegeln“. Gründe können etwa steigende Kosten für Lizenzen, Personal und IT-Systeme sein.

Das Landesgericht Berlin hat dem Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz recht gegeben. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Netflix-Nutzungsbedingungen nicht transparent genug seien und Nutzer deshalb Preisänderungen nicht nachvollziehen könnten. Bei einem global agierenden Unternehmen sei nicht klar, inwiefern sich höhere Betriebskosten auf die Abo-Preise auswirkten. Auch müsste Netflix nach Ansicht des Landesgerichts Preise senken, wenn die Kosten für das Unternehmen geringer ausfallen als erwartet. Stand jetzt sei die Klausel in den Nutzungsbedingungen zu unausgewogen.

Netflix hat gegen das Urteil Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt. Gegenüber TECHBOOK sagt eine Sprecherin: „Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage.“

Auch interessant: Netflix-Preiserhöhung – wen es diesmal trifft

Bekommen Nutzer jetzt Geld zurück?

Wie die Stiftung Warentest berichtet, können von Preiserhöhungen betroffene Nutzer nun Geld von Netflix zurückfordern. Demnach sei eine Erstattung von bis zu 226 Euro möglich, wenn man das Abo vor der ersten Erhöhung im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Jeden weiteren Monat, den Netflix die Abo-Kosten abbucht, müsste das Unternehmen die Differenz zurückzahlen. Für diejenigen, die ein Premium-Abo noch vor 2017 abgeschlossen haben und nun 17,99 Euro zahlen müssen, beträgt die Differenz 6 Euro. Dazu kommen laut Stiftung Warentest noch Zinsen in Höhe von 4,12 Prozent.

Betroffene Nutzer können nun mit einem vorgefertigten Musterbrief die Rückerstattung beantragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Netflix jetzt einfach Geld zurückzahlt. Da das Urteil des Landesgerichts noch nicht rechtskräftig ist und Netflix in Berufung gegangen ist, müssen wir die Entscheidung des Kammergerichts Berlin abwarten.

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Quellen

Themen Netflix Recht
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