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Ab dem 27. September

Neues GARAN-Label informiert über Garantiezeit

Das GARAN-Label (rechts) informiert über die Garantiedauer
Das GARAN-Label (rechts) informiert über die Garantiedauer Foto: EU-Kommission

18. September 2026, 13:30 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Garantieversprechen von Herstellern sind oft schwer zu vergleichen. Mit dem neuen GARAN-Label will die EU das ändern und für mehr Transparenz beim Kauf sorgen.

GARAN soll für mehr Klarheit sorgen

Wer heute ein Smartphone, einen Fernseher oder ein Haushaltsgerät kauft, stößt häufig auf komplizierte Garantiebedingungen. Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Hersteller überhaupt eine freiwillige Garantie anbietet und wie lange diese gilt. Genau hier setzt die Europäische Union mit dem neuen GARAN-Label an.

Ab dem 27. September 2026 wird das Kennzeichen in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Es soll Verbrauchern bereits vor dem Kauf zeigen, ob ein Hersteller freiwillig für die Haltbarkeit seines Produkts einsteht. Ziel ist es, Garantiezusagen einfacher vergleichbar und verständlicher zu machen.

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So funktioniert das neue Label

Das GARAN-Label besteht aus dem Schriftzug „GARAN“, einem Häkchen, einem Kalendersymbol und einer Jahreszahl. Diese Zahl gibt an, für wie viele Jahre die Herstellergarantie gilt. Ergänzt wird das Kennzeichen durch Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung sowie einen QR-Code, über den weitere Details abrufbar sind.

Für Käufer wird damit eine entscheidende Frage leichter beantwortet: Wie lange garantiert der Hersteller die Funktionsfähigkeit seines Produkts? Steht auf dem Label beispielsweise die Zahl 5, bedeutet das eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren. Sollte das Gerät innerhalb dieses Zeitraums bei normaler Nutzung ausfallen, muss der Hersteller es kostenlos reparieren oder ersetzen. Die konkreten Bedingungen der Garantie müssen Unternehmen zusätzlich offenlegen.

Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung

Wichtig ist jedoch: Das GARAN-Label ändert nichts an den gesetzlichen Verbraucherrechten. Die in der EU geltende Gewährleistung von mindestens zwei Jahren bleibt bestehen. Einzelne Mitgliedstaaten können darüber hinaus längere Fristen vorsehen.

Zusätzlich müssen Händler ab dem 27. September ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel sichtbar anzeigen. Im stationären Handel soll es beispielsweise im Verkaufsraum angebracht werden, im Online-Handel auf den jeweiligen Händlerseiten. Wer künftig Technik kauft, sollte deshalb beide Hinweise beachten. Das GARAN-Symbol zeigt nicht automatisch eine besonders hohe Produktqualität, wohl aber die Dauer eines freiwilligen Garantieversprechens des Herstellers. Je höher die angegebene Jahreszahl, desto länger reicht dieser zusätzliche Schutz über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.

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