Amazon hat vor dem Bundesgerichtshof eine schwere Niederlage erlitten. Das Urteil betrifft die Prime-Preiserhöhung von 2022, könnte für viele Bestandskunden niedrigere Beiträge bedeuten und die Chancen auf Rückzahlungen verbessern.
Umstrittene Preiserhöhung landet vor Gericht
Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft in Deutschland deutlich. Der Jahrespreis stieg von 69 auf 89,90 Euro, der monatliche Beitrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Als Begründung führte das Unternehmen höhere Kosten und die Inflation an.
Verbraucherschützer hielten das Vorgehen jedoch für rechtswidrig und zogen vor Gericht. Der Streit drehte sich nicht um die Höhe der neuen Preise, sondern um die Frage, ob Amazon die Erhöhung überhaupt auf Basis seiner Geschäftsbedingungen durchsetzen durfte.
Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass die verwendete Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Nach Auffassung der Richter war für Kunden nicht ausreichend klar erkennbar, welche Rechte sie bei einer Preisänderung besitzen. Die Regelung verstoße deshalb gegen das Transparenzgebot.
Bereits die Vorinstanzen in Düsseldorf hatten die Klausel für unzulässig erklärt. Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist die rechtliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der damaligen Preisregelung nun endgültig entschieden. Amazon kündigte zwar an, das Urteil nicht zu teilen, will die Beiträge betroffener Kunden aber vorläufig anpassen.
Alte Preise und mögliche Rückzahlungen
Profitieren sollen Prime-Mitglieder, deren Abonnement bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert läuft. Für diese Kunden sollen zunächst wieder die früheren Tarife gelten. Amazon will sie vor dem nächsten Abbuchungstermin informieren.
Offen bleibt die Frage, ob Kunden bereits gezahltes Geld zurückbekommen. Verbraucher können mögliche Ansprüche grundsätzlich selbst geltend machen, müssen dabei aber Verjährungsfristen beachten. Parallel läuft vor dem Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW. Dort soll geklärt werden, ob Amazon die Differenz zwischen den ursprünglichen und den später erhöhten Prime-Gebühren erstatten muss. Nach Angaben der Verbraucherschützer haben sich bereits rund 145.000 Betroffene in das Klageregister eingetragen. Das aktuelle BGH-Urteil dürfte ihre Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
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