Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Amazon Amazon Prime News Recht Alle Themen
330.000 Kunden klagen

Amazon droht wegen Werbung bei Prime Video Rückzahlung in Millionenhöhe

Paket mit Amazon-Prime-Schriftzug.
Prime Video Nutzer wehren sich gegen Werbung und Zusatzkosten im Abo-Modell Foto: picture alliance / Shotshop
Artikel teilen
Sandra Bültermann

17. Juni 2026, 10:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Eine Sammelklage bringt Amazon in Deutschland unter Druck. Im Mittelpunkt stehen das Prime-Abo und eine Änderung, die viele Nutzer betrifft. Konkret geht es um Werbung bei Prime Video und zusätzliche Kosten für ein werbefreies Erlebnis. Verbraucherschützer stellen infrage, ob der Konzern diese Anpassung einseitig vornehmen durfte. Für Amazon könnte das teuer werden, denn im Raum steht eine hohe Rückzahlung an betroffene Abonnenten.

Werbung im Prime-Abo sorgt für Streit

Lange Zeit konnten Nutzer Filme und Serien bei Prime Video ohne Unterbrechungen sehen. Das änderte sich am 5. Februar 2024. Seitdem gibt es in Deutschland Werbung, die sich nicht überspringen lässt. Gleichzeitig wurde die Qualität von Bild und Ton reduziert. Amazon informierte seine Kunden per E-Mail über diese Umstellung. Eine Zustimmung war dafür nicht notwendig.

Wer seitdem Inhalte ohne Werbung sehen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro pro Monat bezahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bewertet diese Änderung kritisch. Sie sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung bestehender Vertragsbedingungen. Ziel der Sammelklage ist es, einen Teil der gezahlten Gebühren für die Betroffenen zurückzuholen.

Rekordbeteiligung bei der Sammelklage

Die Beteiligung an dem Verfahren ist ungewöhnlich hoch. Insgesamt 329.903 Personen haben sich in das Klageregister eingetragen. Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist das ein deutliches Zeichen. Sie erklärt, dass „Kunden nicht bereit sind, einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abonnements einfach hinzunehmen“.

Nach einer mündlichen Verhandlung Mitte Mai 2026 vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München erwartet die Verbraucherzentrale allerdings keinen Erfolg in erster Instanz. Ein Urteil wird für den 17. Juli 2026 erwartet. Beate Saupe, Referentin Team Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, kündigte an: „Sollte das Gericht unsere Klage abweisen, werden wir die Entscheidung vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.“

Mehr zum Thema

Millionenforderung gegen Amazon möglich

Sollte Amazon den Prozess verlieren, droht dem Konzern eine hohe Zahlung. Mindestens 28,6 Millionen Euro stehen im Raum. Diese Summe ergibt sich aus möglichen Rückzahlungen an alle registrierten Teilnehmer der Klage.

Die Rechnung könnte aber deutlich höher ausfallen. In Deutschland gibt es rund 20 Millionen Prime-Abonnenten. Hätten sich alle beteiligt, könnte die Belastung theoretisch bei bis zu 1,73 Milliarden Euro liegen. Verbraucherschützer sehen darin ein Verfahren mit Signalwirkung für den gesamten Markt digitaler Abos.

Auch interessant: Bremst Amazon alte Fire TV-Sticks bewusst aus?

Weitere Klage zu Prime-Preisen

Neben dem aktuellen Verfahren läuft eine weitere Sammelklage. Diese wurde von der Verbraucherzentrale NRW eingereicht. Sie bezieht sich auf eine Preiserhöhung des Prime-Abos im September 2022.

Damals stieg der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Der monatliche Beitrag erhöhte sich von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch hier erfolgte die Änderung ohne Zustimmung der Nutzer. An der Klage beteiligten sich bisher 130.000 Personen. Weitere Betroffene können sich weiterhin anschließen und mögliche Rückzahlungen sichern.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.