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Bis zu 195 Euro

Sparkasse erstattet nach Klage Kontoführungsgebühren

Der VZBV ist erfolgreich gegen die Sparkasse vorgegangen. Kunden bekommen nun Geld zurück
Der vzbv ist erfolgreich gegen die Sparkasse vorgegangen. Kunden bekommen nun Geld zurück Foto: Getty Images
Dennis Fischer

25. Juni 2025, 7:22 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Zahlreiche Sparkassen-Kunden können sich über eine Rückerstattung der Kontoführungsgebühren freuen, die die Bank einseitig erhöht hat. Die Beträge liegen je nach Fall bei 60 oder 195 Euro. Hintergrund ist ein außergerichtlicher Vergleich zwischen der Sparkasse und dem Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Gute Nachrichten für die Kunden der Sparkasse Köln-Bonn: Rund 700 von ihnen können in den kommenden Monaten mit Rückzahlungen rechnen. Diese Entwicklung ist das Resultat eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen der Sparkasse und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen die unrechtmäßige Erhöhung von Kontoführungsgebühren richtete. Die betroffenen Kontoinhaber erhalten gestaffelte pauschale Rückzahlungen in Höhe von 60 oder 195 Euro.

Die Klage des vzbv gegen die Sparkasse Köln-Bonn basierte auf dem sogenannten Postbank-Urteil von 2021. Dieses untersagt Banken und Sparkassen, Kontoführungsgebühren einseitig zu erhöhen. Trotz dieses Urteils weigerte sich die Sparkasse, die überhöhten Gebühren zurückzuerstatten, woraufhin der vzbv eine Musterfeststellungsklage einreichte. Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen wurde nun eine Einigung erzielt.

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Der Vergleich und seine Auswirkungen

Für die rund 700 betroffenen Kunden der Sparkasse Köln-Bonn bedeutet der Vergleich eine unkomplizierte und zügige Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren. Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen beim vzbv, erklärte, dass der Vergleich den betroffenen Verbrauchern eine pragmatische Lösung biete, da sie nun pauschale Geldzahlungen erhielten.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging nicht nur gegen die Sparkasse Köln-Bonn vor. Auch gegen die einseitige Erhöhung der Kontoführungsgebühren der Berliner Sparkasse haben die Experten Klage eingereicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass die Erhöhung unwirksam ist. Betroffene Kunden bekommen in diesem Fall zwar nicht automatisch Geld zurück. Sie können die Berliner Sparkasse aber mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Zahlung auffordern.

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