27. August 2026, 15:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Datenschutzstreit um die Schufa nimmt an Fahrt auf. Die Datenschutzorganisation Noyb geht gegen die Wirtschaftsauskunftei vor und fordert Änderungen beim Umgang mit gespeicherten Verbraucherdaten. Dabei geht es um Informationen, die nach Ansicht der Organisation gelöscht werden müssten.
Noyb hat die Schufa offiziell abgemahnt. Die Organisation verlangt, dass Daten nach Ablauf der vorgesehenen Speicherfristen entfernt werden. Zusätzlich fordert sie, dass Verbraucher bei einer Auskunft nach Artikel 15 DSGVO auch ältere Datensätze einsehen können. Sollte die Schufa diesen Forderungen nicht nachkommen, plant Noyb eine Unterlassungsklage einzureichen.
Datenschützer fordern Änderungen bei Datenauskünften
Auslöser des Konflikts ist eine im Juli bekannt gewordene sogenannte „Schattendatenbank“. Neben der bekannten Datenbank soll die Schufa laut den Vorwürfen eine weitere Sammlung mit historischen Informationen führen. Dort sollen unter anderem frühere Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und bereits beglichene Schulden gespeichert sein. Diese Daten sollen teilweise noch Jahre nach ihrer Löschung aus den regulären Datensätzen vorhanden sein.
Nach den Vorwürfen werden diese Informationen Verbrauchern bislang nicht angezeigt, selbst wenn sie eine kostenlose Datenkopie anfordern.
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Bis zu 500 Euro Schadenersatz stehen im Raum
Die Schufa begründet die Speicherung historischer Informationen unter anderem mit Test- und Kontrollzwecken. Die Daten sollen demnach genutzt werden, um Bonitätsbewertungen zu überprüfen und deren Qualität nachzuweisen.
Noyb stellt als möglichen nächsten Schritt eine Sammelklage in Aussicht. Diese könnte Menschen betreffen, deren Daten in der „Schattendatenbank“ gespeichert sind oder waren und die in den vergangenen Jahren eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO angefordert haben.
Nach Angaben von Noyb verwaltet die Schufa Daten von mehr als 69 Millionen Menschen. Jedes Jahr sollen rund 1,6 Millionen Personen auf ihre Auskunftsanfragen unvollständige Antworten erhalten. Deshalb hält die Organisation einen immateriellen Schadenersatz von rund 500 Euro pro betroffener Person für möglich.
Schufa weist die Vorwürfe zurück
Die Schufa widerspricht den Anschuldigungen. In einem Statement, das TECHBOOK vorliegt, erklärt das Unternehmen, die Verarbeitung historischer Daten entspreche den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. „Noyb fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre für Verbraucher und Wirtschaft schädlich“, so die Schufa.
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Nach Angaben des Unternehmens werden historische Daten und Datentests benötigt, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, deren Qualität zu kontrollieren sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Datennutzung sicherzustellen.
„Die Forderung von Noyb stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Ob es tatsächlich zu einer Sammelklage kommt, ist derzeit offen. Noyb hat jedoch bereits eine Liste im Internet veröffentlicht. Dort können sich mögliche Betroffene registrieren und über ein späteres Verfahren informieren lassen.