14. September 2026, 11:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Datenschutzstreit um die Schufa nimmt an Fahrt auf. Die Datenschutzorganisation Noyb geht gegen die Wirtschaftsauskunftei vor und fordert Änderungen beim Umgang mit gespeicherten Verbraucherdaten. Dabei geht es um Informationen, die nach Ansicht der Organisation gelöscht werden müssten.
Update (11. September 2026): Aus der angekündigten Klage ist inzwischen Realität geworden: Noyb hat nach Ablauf einer Frist die angekündigte Unterlassungsklage gegen die Schufa eingereicht. „Die Argumente der Schufa sind völlig grotesk“, sagt Max Schrems, Vorsitzender von Noyb. „Anscheinend glaubt die Schufa, eine Art halbgöttliche Institution zu sein, die über den europäischen Gesetzen steht. Wir freuen uns darauf, dem ein Ende zu setzen.“
In einem offiziellen Statement weist die Schufa die Vorwürfe dagegen entschieden zurück. Das Unternehmen betont, keine geheime Schattendatenbank zu betreiben, sondern ein reguläres Datenarchiv zu nutzen, wie es in Unternehmen üblich sei. Die dort gespeicherten historischen Daten würden benötigt, um gesetzliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen, Datenschutzkontrollen zu ermöglichen sowie die Entwicklung und Qualitätssicherung von Bonitätsscores sicherzustellen. Die Schufa verweist außerdem darauf, Daten entsprechend gesetzlicher Vorgaben und mit Datenschutzbehörden abgestimmter Speicherfristen zu verarbeiten.
Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits kündigt das Unternehmen außerdem an, seine Transparenzoffensive fortzusetzen und das eigene Auskunftskonzept bis 2027 weiter auszubauen. So soll „auch auf spezifische Informationsbedürfnisse“ eingegangen und gleichzeitig die Auskünfte übersichtlicher und verständlicher gehalten werden.
Es folgt die ursprüngliche Nachricht:
Noyb hat die Schufa offiziell abgemahnt. Die Organisation verlangt, dass Daten nach Ablauf der vorgesehenen Speicherfristen entfernt werden. Zusätzlich fordert sie, dass Verbraucher bei einer Auskunft nach Artikel 15 DSGVO auch ältere Datensätze einsehen können.
Datenschützer fordern Änderungen bei Datenauskünften
Auslöser des Konflikts ist eine im Juli 2026 bekannt gewordene sogenannte „Schattendatenbank“. Neben der bekannten Datenbank soll die Schufa laut den Vorwürfen eine weitere Sammlung mit historischen Informationen führen. Dort sollen unter anderem frühere Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und bereits beglichene Schulden gespeichert sein. Diese Daten sollen teilweise noch Jahre nach ihrer Löschung aus den regulären Datensätzen vorhanden sein.
Nach den Vorwürfen werden diese Informationen Verbrauchern bislang nicht angezeigt, selbst wenn sie eine kostenlose Datenkopie anfordern.
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Bis zu 500 Euro Schadenersatz stehen im Raum
Die Schufa begründet die Speicherung historischer Informationen unter anderem mit Test- und Kontrollzwecken. Die Daten sollen demnach genutzt werden, um Bonitätsbewertungen zu überprüfen und deren Qualität nachzuweisen.
Die inzwischen eingereichte Sammelklage könnte Menschen betreffen, deren Daten in der „Schattendatenbank“ gespeichert sind oder waren und die in den vergangenen Jahren eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO angefordert haben.
Nach Angaben von Noyb verwaltet die Schufa Daten von mehr als 69 Millionen Menschen. Jedes Jahr sollen rund 1,6 Millionen Personen auf ihre Auskunftsanfragen unvollständige Antworten erhalten. Deshalb hält die Organisation einen immateriellen Schadenersatz von rund 500 Euro pro betroffener Person für möglich.
Schufa weist die Vorwürfe zurück
Die Schufa widerspricht den Anschuldigungen. In einem Statement, das TECHBOOK vorliegt, erklärt das Unternehmen, die Verarbeitung historischer Daten entspreche den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. „Noyb fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre für Verbraucher und Wirtschaft schädlich“, so die Schufa.
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Nach Angaben des Unternehmens werden historische Daten und Datentests benötigt, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, deren Qualität zu kontrollieren sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Datennutzung sicherzustellen.
„Die Forderung von Noyb stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Noyb hat eine Liste im Internet veröffentlicht. Dort können sich mögliche Betroffene registrieren und über das Verfahren informieren lassen.