Medienberichten zufolge speichert die Schufa historische Datensätze Foto: Getty Images
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Rainer Schuldt
15. Juli 2026, 11:31 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass erledigte Schufa-Einträge nach einer gewissen Zeit endgültig gelöscht werden. Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ legen nun nahe, dass die Auskunftei zusätzlich umfangreiche historische Datensätze speichert – eine Praxis, die unter Datenschützern umstritten ist.
Historische Daten bleiben offenbar erhalten
Neben ihrer regulären Datenbank verfügt die Schufa nach Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“, über die die „Tagesschau“ berichtet, über eine weitere Sammlung sogenannter historischer Daten. Darin sollen unter anderem frühere Kredite, Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen gespeichert sein. Selbst dann noch, wenn diese Informationen aus der normalen Schufa-Auskunft bereits verschwunden sind.
Nach Angaben der Schufa werden diese Datensätze nicht für die aktuelle Bonitätsbewertung verwendet. Stattdessen dienen sie dazu, die Qualität der Scoring-Modelle rückwirkend zu überprüfen. Banken und andere Geschäftskunden können damit testen, wie zuverlässig der neue Schufa-Score zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit gewesen wäre. Die Auskunftei betont, dass diese Berechnungen ausschließlich Test- und Kontrollzwecken dienen.
Datenschutz- und Verbraucherschützer bewerten diese Praxis kritisch. Sie verweisen auf das in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankerte „Recht auf Vergessenwerden“. Danach sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Aus ihrer Sicht wirft die langfristige Speicherung historischer Informationen deshalb erhebliche rechtliche Fragen auf.
Hinzu kommt, dass Verbraucher bislang offenbar nicht erfahren, dass man solche historische Daten weiterhin speichert. Außerdem bestehe zumindest theoretisch das Risiko, dass Unternehmen die Testdaten zweckentfremden könnten.
Die Schufa weist die Vorwürfe zurück und sieht ihre Vorgehensweise als datenschutzrechtlich zulässig an. Das Unternehmen argumentiert, historische Daten seien notwendig, um die Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Bonitätsbewertung wissenschaftlich zu überprüfen. Zudem seien insbesondere Banken verpflichtet, die Qualität solcher Modelle regelmäßig zu kontrollieren. Die Daten würden ausschließlich für diese Zwecke verwendet und nach Abschluss der Tests bei den jeweiligen Unternehmen gelöscht.
Mit dem Fall beschäftigt sich inzwischen auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Behörde prüft nach eigenen Angaben sowohl die rechtliche Grundlage der Datenspeicherung als auch die Frage, ob Verbraucher über die Existenz historischer Daten zu informieren sind. Ein Ergebnis liegt bislang nicht vor. Sollte sich herausstellen, dass die Speicherung gegen Datenschutzrecht verstößt, könnte das weitreichende Folgen für die Schufa und Millionen Verbraucher in Deutschland haben.
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