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Drohen Strafen?

Wie das Finanzamt falsche Angaben in der Steuererklärung findet

Mann macht wahrscheinlich Steuererklärung am Tisch
TECHBOOK erklärt Ihnen, worauf das Finanzamt achtet, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Foto: Getty Images
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Isa Kabakci
Redakteur

6. August 2025, 13:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Nach Ablauf der Abgabefrist nimmt das zuständige Finanzamt die eingereichte Steuererklärung genau unter die Lupe. Sie nutzen dafür umfangreiche Datenquellen, automatisierte Prüfprogramme und gezielte Kontrollen, um Unstimmigkeiten aufzudecken. Ob ein Fehler versehentlich oder absichtlich passiert ist, spielt dabei keine Rolle, denn ohne rechtzeitige Korrektur können hohe Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Folgen drohen.

Automatisierte Prüfungen und Datenabgleiche

Sobald Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingeht, läuft sie zunächst durch ein automatisiertes Prüfprogramm. Die Software ist darauf trainiert, Unstimmigkeiten zu erkennen und markiert auffällige Fälle für eine manuelle Kontrolle. Dabei schauen die Sachbearbeiter unter anderem genauer hin, wenn Sie ein Arbeitszimmer, eine doppelte Haushaltsführung oder viele Homeoffice-Tage angeben. Zusätzlich liegen den Finanzämtern zahlreiche automatisch übermittelte Daten vor, etwa von Arbeitgebern, Sozialversicherungsträgern oder Versicherungen.

Informationsquellen im In- und Ausland

Die Finanzämter beschränken sich nicht auf inländische Daten. Über den automatischen Konteninformationsaustausch mit vielen Staaten erhalten sie auch Hinweise auf Vermögen im Ausland. Banken melden entsprechende Kontodaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Notare übermitteln Informationen zu Immobilienkäufen und -verkäufen, Betriebsprüfungen decken Auffälligkeiten in Unternehmen auf. Auch anonyme Hinweise – etwa von früheren Geschäftspartnern oder Nachbarn – können Auslöser für Ermittlungen sein.

Besonderes Augenmerk auf auffällige Angaben

Sehr hohe Spenden, überdurchschnittliche Werbungskosten oder nicht erklärte Nebeneinkünfte wecken schnell das Interesse der Prüfer, erwähnt das Wirtschaftsmagazin „Capital“. Wer einen Immobilienverkauf, ein Erbe oder eine Schenkung nicht meldet, muss mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung rechnen. In bestimmten Fällen dürfen die Beamten sogar mit richterlicher Genehmigung Ihr Konto einsehen.

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Konsequenzen, Korrektur und Prävention

Wer absichtlich falsche Angaben macht, riskiert je nach Höhe der hinterzogenen Summe Geld- oder Freiheitsstrafen. Bei fahrlässigen Fehlern fallen die Strafen in der Regel milder aus, doch auch hier drohen Nachzahlungen und Zinsen. Eine rechtzeitig eingereichte Selbstanzeige kann in beiden Fällen Straffreiheit bringen – vorausgesetzt, sie ist vollständig und erfolgt, bevor das Finanzamt den Fehler entdeckt.

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Entdecken Sie einen Fehler, sollten Sie diesen sofort melden, am besten noch vor Erhalt des Steuerbescheids oder fristgerecht per Einspruch. Auch nach der Bescheiderstellung gibt es unter bestimmten Bedingungen Korrekturmöglichkeiten, etwa durch eine „schlichte Änderung“. Um Probleme von vornherein zu vermeiden, ist eine genaue Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben ratsam. Bei komplizierten oder internationalen Sachverhalten kann professionelle Unterstützung helfen.

Fehler des Finanzamts

Wenn das Finanzamt sich zu Ihren Gunsten irrt und Ihre Angaben korrekt und vollständig sind, müssen Sie den Fehler in der Regel nicht melden, schreibt das Magazin „Finanztip“. Oft kann ein bestandskräftiger Steuerbescheid später nicht mehr zu Ihrem Nachteil geändert werden – vorausgesetzt, Sie haben den Irrtum nicht selbst verursacht. Eine nachträgliche Änderung ist in solchen Fällen meist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich und wird von den Behörden gezielt nachverfolgt.

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