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Steuererklärung per Knopfdruck! So funktioniert okElster ab Juli 2026

Steuererklärung
Der Bund will die Steuererklärung mithilfe einer App einfacher machen Foto: Getty Images
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Przemyslaw Szymanski

17. Februar 2026, 16:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Steuererklärung per Knopfdruck – was lange wie ein politischer Slogan klang, soll nun Realität werden. Ab dem 1. Juli 2026 führt die Finanzverwaltung mit „okElster“ eine neue Funktion in der MeinElster+-App ein, mit der Millionen Steuerzahler ihre Erklärung mit nur einem Klick einreichen können.

Hinter „okElster“ steckt die Idee, vorhandene Daten konsequent zu nutzen. Informationen zu Gehalt, Rentenzahlungen oder abgeführten Steuern liegen den Behörden ohnehin bereits digital vor. Diese Angaben werden künftig automatisch zusammengeführt und in eine fertige Erklärung für das jeweilige Steuerjahr übertragen. Nutzer sehen vorab, wie ihr Steuerbescheid voraussichtlich ausfallen wird.

Nur noch prüfen – dann absenden

Wer mit den vorgeschlagenen Daten einverstanden ist, muss sie lediglich bestätigen. Die Übermittlung an das zuständige Finanzamt erfolgt direkt in der Elster+-App. Falls Angaben fehlen oder individuelle Posten ergänzt werden sollen, können Nutzer die Erklärung weiterhin selbst anpassen. Die bayerische Finanzverwaltung entwickelte das System im Auftrag von Bund und Ländern.

Die neue Lösung knüpft an die bereits stark digitalisierte Steuerverwaltung an. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenstellen melden viele relevante Daten schon heute elektronisch. „okElster“ geht nun den nächsten Schritt und macht daraus eine fast vollständig vorbereitete Steuererklärung – ohne Papier, ohne langes Eintragen von Zahlenkolonnen.

Nicht für alle – zumindest noch nicht

Zum Start richtet sich das Angebot an vergleichsweise einfache Steuerfälle. Dazu zählen ledige Arbeitnehmer ohne Kinder sowie Personen mit Alterseinkünften. Voraussetzung bleibt ein aktives Elster-Konto. Weitere Gruppen sollen folgen, sobald das System ausgeweitet wird.

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Wer allerdings zusätzliche Ausgaben geltend machen möchte – etwa hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben – sollte die automatisch erstellten Angaben genau prüfen. Sonst könnten mögliche Erstattungen ungenutzt bleiben.

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