Die Steuererklärung per Knopfdruck – was lange wie ein politischer Slogan klang, ist nun zumindest in Teilen Realität. Seit dem 1. Juli 2026 bietet die Finanzverwaltung mit der neuen Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in der MeinELSTER+-App eine Möglichkeit, vorbereitete Steuererklärungen per Bestätigung einzureichen. In Medienberichten wird das Angebot teils als „okElster“ bezeichnet.
Hinter der „Steuererklärung mit einem Klick“ steckt die Idee, vorhandene Daten konsequent zu nutzen. Grundlage sind bereits bei der Finanzverwaltung vorhandene Steuerdaten, etwa aus einem Arbeitsverhältnis oder aus Alterseinkünften, sowie Pauschalen. Diese Angaben werden automatisch zusammengeführt und zunächst in eine vorbereitete Erklärung für das Steuerjahr 2025 übertragen. Nutzer sehen vorab, wie ihr Steuerbescheid voraussichtlich ausfallen wird.
Nur noch prüfen – dann absenden
Wer mit den vorgeschlagenen Daten einverstanden ist, muss sie lediglich bestätigen. Die Übermittlung an das zuständige Finanzamt erfolgt direkt in der MeinELSTER+-App. Falls Angaben fehlen oder individuelle Posten ergänzt werden sollen, können Nutzer die Erklärung weiterhin selbst anpassen. Die bayerische Finanzverwaltung entwickelte das System im Auftrag von Bund und Ländern.
Die neue Lösung knüpft an die bereits stark digitalisierte Steuerverwaltung an. Arbeitgeber, Versicherungen und Rentenstellen melden viele relevante Daten schon heute elektronisch. Die „Steuererklärung mit einem Klick“ geht nun den nächsten Schritt und macht daraus eine fast vollständig vorbereitete Steuererklärung – ohne Papier, ohne langes Eintragen von Zahlenkolonnen.
Nicht für alle – zumindest noch nicht
Zum Start können rund 11,5 Millionen Steuerpflichtige die Funktion nutzen. Sie richtet sich zunächst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise Bezieher von Alterseinkünften mit einfachen steuerlichen Verhältnissen. Voraussetzung bleibt ein aktives ELSTER-Konto. Weitere Gruppen sollen folgen, sobald man das System ausgeweitet hat.
Wer allerdings zusätzliche Ausgaben geltend machen möchte – etwa hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben – sollte die automatisch erstellten Angaben genau prüfen. Sonst könnten mögliche Erstattungen ungenutzt bleiben.
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