Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Betrug Datenschutz News Online-Banking Recht Smart Finance Alle Themen
EuGH-Urteil zu Online-Banking

Auf Phishing reingefallen? Bank darf Erstattung nicht einfach verweigern

Zwei Personen sitzen vor einem Laptop auf einem Sofa. Eine Person telefoniert mit konzentriertem Gesichtsausdruck, die andere blickt mit gerunzelter Stirn auf den Bildschirm und hält eine Bankkarte in der Hand
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, wann Banken nicht autorisierte Zahlungen zunächst erstatten müssen Foto: Getty Images
Charlotte Ziesing

16. Oktober 2026, 12:37 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Wer Opfer eines Phishing-Angriffs wird und dadurch Geld verliert, bekommt es von seiner Bank nicht zwangsläufig zurück. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt nun die Rechte von Bankkunden. Kreditinstitute dürfen eine schnelle Erstattung nicht allein deshalb verweigern, weil sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

Betrüger lockte Bankkundin auf gefälschte Seite

Hinter dem Urteil steckt ein Betrugsfall aus Polen. Eine Frau wollte einen Gegenstand über eine Online-Verkaufsplattform verkaufen. Ein angeblicher Käufer schickte ihr einen Link, über den sie den Verkauf bestätigen sollte. Stattdessen landete sie auf einer gefälschten Internetseite, die der Website ihrer Bank PKO BP ähnelte. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein.

Der Betrüger gelangte außerdem an einen per SMS verschickten Bestätigungscode und überwies 3000 Złoty, umgerechnet rund 700 Euro, auf sein Konto. Die Kundin bemerkte den Betrug am folgenden Tag und informierte ihre Bank sowie die Polizei. Die Bank verweigerte jedoch die Erstattung und warf ihr grobe Fahrlässigkeit beim Umgang mit ihren Bankdaten vor. Der Fall wurde schließlich vom zuständigen Gericht in Polen an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben.

Der EuGH entschied am 15. Oktober 2026 in der Rechtssache C-70/25 „Tukowiecka“ über die Auslegung des EU-Rechts. Den konkreten Streit zwischen der Kundin und ihrer Bank muss das zuständige polnische Gericht auf Grundlage dieser Entscheidung klären.

Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen erstatten

Entscheidend ist, dass der EuGH zwei Fragen voneinander trennt: Muss die Bank das verschwundene Geld zunächst zurückzahlen? Und wer muss den Schaden am Ende tatsächlich tragen? Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den abgebuchten Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten. Allein der Vorwurf, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt, reicht laut EuGH nicht aus, um diese erste Rückzahlung zu verweigern.

Die Grundlage dafür bildet die europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Laut dem Verbraucher-Portal „Mimikama“ muss das Geld demnach spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags wieder gutgeschrieben werden, nachdem die Bank von der nicht autorisierten Zahlung erfahren hat. Betroffene müssen ihre Bank allerdings unverzüglich informieren, sobald sie den Betrug bemerken.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Bank berechtigte Gründe für den Verdacht hat, dass der Kunde selbst betrügerisch gehandelt hat. Diesen Verdacht muss sie der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilen.

Mehr zum Thema

Wann das EuGH-Urteil nicht greift

Allerdings gilt diese Regel nicht pauschal für jede Zahlung, die durch einen Betrug ausgelöst wurde. Wie Mimikama erklärt, betrifft das Urteil Zahlungen, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat. Wer eine Überweisung dagegen selbst beauftragt und autorisiert, etwa weil er auf ein vermeintlich seriöses Anlageangebot hereinfällt, kann daraus nicht automatisch einen Anspruch auf eine sofortige Erstattung ableiten.

Auch interessant: Sparkasse warnt! Wer nicht reagiert, kann online nicht mehr bezahlen

Entscheidend ist also nicht allein, ob Betrüger beteiligt waren, sondern ob der Kontoinhaber der konkreten Zahlung zugestimmt hat. Denn auch eine durch Täuschung veranlasste Überweisung kann rechtlich als autorisiert gelten.

Die Auslegung ist dabei nicht nur für den konkreten Fall in Polen relevant. Da es um Vorgaben des EU-Rechts geht, spielt die Entscheidung auch für vergleichbare Fälle in Deutschland und Österreich eine Rolle.

Bank kann das Geld später zurückfordern

Für Betrugsopfer klingt das zunächst nach einer guten Nachricht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Denn die schnelle Erstattung bedeutet nicht automatisch, dass die Bank am Ende auch tatsächlich auf dem Schaden sitzen bleibt.

Der EuGH trennt die erste Rückzahlung ausdrücklich von der späteren Frage, wer für den Verlust haftet. Weist eine Bank nach, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen hat, kann sie anschließend „Ansprüche gegen ihn geltend machen“.

Für Betroffene liegt genau darin der entscheidende Punkt des Urteils: Eine Bank darf die schnelle Rückzahlung einer nicht autorisierten Zahlung nicht einfach mit dem Hinweis auf mögliche grobe Fahrlässigkeit blockieren. Ob der Kunde am Ende selbst für den Schaden einstehen muss, wird davon getrennt beurteilt.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.