
5. Mai 2025, 14:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Bei einigen Versandhändlern haben Kunden mittlerweile die Möglichkeit, Retouren unverpackt und ohne ausgedrucktes Etikett abzugeben. Allerdings muss man sich bei Versand per DHL künftig vorab überlegen, ob die Retoure in einer Filiale oder an einer Packstation abgegeben werden soll.
Seit dem 5. Mai 2025 gilt eine wichtige Änderung bei der Rückgabe von „Retoure Unverpackt“-Sendungen an DHL-Packstationen. Ab sofort müssen Kunden explizit auswählen, wo sie ihre Paketrücksendungen abgeben möchten. Andernfalls verweigert DHL die Annahme.
Abgabe an Packstation oder in DHL-Filiale
Künftig werden an Packstationen nur noch jene Rücksendungen angenommen, für die Kunden beim jeweiligen Online-Händler explizit die Option „Abgabe an der Packstation“ gewählt haben.
Wer hingegen beim Händler die Versandoption „Abgabe in der Filiale“ nutzt, kann seine Retoure künftig nicht mehr an einer Packstation abgeben. In diesem Fall bleibt nur der Weg über eine Filiale der Deutschen Post oder einen DHL-Paketshop.

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Hinweis in App und am Automaten
Betroffene Kunden erhalten beim Versuch, die Sendung dennoch über die Packstation zu retournieren, einen Hinweis auf dem Display sowie in der „Post & DHL“-App:
„Ihr Versandhändler hat Ihnen eine Retoure nur für die Einlieferung in einer Filiale/einem DHL Paketshop bereitgestellt. Zur Nutzung der Packstation fordern Sie bitte künftig bei Ihrem Versandhändler eine Retoure zur Einlieferung an der Packstation an.“
Mit der Umstellung will DHL laut eigenen Angaben klare Abläufe schaffen und Missverständnisse bei der Rückgabe vermeiden. „Um eine Nicht-Annahme der Sendung zu vermeiden, bitten wir unsere Kundinnen und Kunden, diese Änderungen zu beachten“, erklärt das Unternehmen.