Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Verbraucherschützer warnen

Vorsicht vor gefälschten Streaming-Portalen

Fake-Portale für Streaming wollen Nutzer um ihre Geld bringen
Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Streaming-Portalen: Die Internet-Anwender würden auf Fake-Portale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abot-Verträge unter Druck gesetzt. Foto: Getty Images
TECHBOOK Logo
TECHBOOK Redaktion

14. November 2020, 13:54 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die Webadresse und das Logo sind verschieden. Angeblich soll man hier aktuelle Filme und Serien streamen können, fünf Probetage kostenlos. Doch die Portale zeigen keine Videos.

Artikel teilen

Verbraucherschützer in Deutschland haben vor dubiosen Streaming-Portalen gewarnt, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten. Betrüger würden Anwender mit falschen Versprechungen auf Fake-Portale locken. Und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abo-Verträge unter Druck setzen.

https://oembed/techbook/affiliate/1f919bb21f97d391c0fb821cf308f5a58eadca144577f6e8a53f6f4ea662d9cd/6d9f0ba3-e4ce-4272-a069-33f3d291363c/embed

In der Regel werben die betrügerischen Streaming-Portale mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo, um sich Filme und Serien anschauen zu können. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben.

Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo

Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Betrüger Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung stellen.

Bei den ersten Besuchen, die Nutzer häufig durch das Klicken auf Pop-up-Fenster auslösen, bekommen die Verbraucher in der Regel keinen Hinweis, dass ein zahlungspflichtiges Abo abgeschlossen werden soll. Ruft man später das Fake-Portal direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Damit solle der Nachweis des Betrugsversuchs erschwert werden.

Auch interessant: Vorsicht vor öffentlichen WLAN-Netzwerken

Großes Netzwerk an Fake-Portalen

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

https://oembed/techbook/affiliate/8b4568386304f6619a46532e30423f5dbdd4433990e9c12a7cdba3547e651ad3/6d9f0ba3-e4ce-4272-a069-33f3d291363c/embed

„Die Masche hört einfach nicht auf“, sagte Sabrina Wagner, Referentin Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen, der dpa. Immer wieder tauchen neue Seiten online auf. „Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken.“ Wenn man diese Liste mit den Adressen abgleiche, die von der Polizei in Niedersachsen ermittelt wurden, komme man auf rund 550. Davon seien allerdings nicht mehr alle online. Die Betrüger versuchen mit den Fake-Portalen, massenhaft Verbraucher unter Druck zu setzen. „Die Betroffenen, die in die Beratung kommen, bilden nur die Spitze eines Eisbergs.“

Mehr zum Thema

Vernunft oft ausgeschaltet

Jennifer Kaiser, Beraterin in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte, bei manchen Verbrauchern bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo irgendwas auch kostenlos zu finden sei. „Das hat sich bei vielen festgesetzt. Irgendwo finde ich das im Netz schon kostenlos. Und wenn dann so eine Seite aufploppt, wird jegliche Vernunft ausgeschaltet.“ Bemerkenswert sei, dass diese betrügerischen Portale mit den aktuellsten Kinofilmen würben. „Mit ein wenig kritischer Distanz müsste man sich aber fragen: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier schon für 5 Tage kostenlos angeboten wird?“

Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen und „teure Einschreiben zum vermeintlichen Firmensitz der Portale nach Großbritannien“ zu schicken. „Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind.“

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.