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Kostenfallen aufgedeckt

Vorsicht vor diesen Fallstricken im Handyvertrag

Frau mit Handy vor Vertragsunterlagen
Ein neues Urteil besagt: Auch bei kleinen Preiserhöhungen haben Kunden ein Widerspruchsrecht Foto: Getty Image
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

10.09.2019, 14:12 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Sie haben endlich einen passenden Handy-Tarif für sich gefunden und würden ihn am liebsten direkt abschließen? Nehmen Sie sich besser kurz Zeit und prüfen Sie das Kleingedruckte. Denn einige Provider verstecken hier gern unliebsame Vertragsklauseln. TECHBOOK verrät Ihnen, auf welche Fallstricke Sie beim Abschluss eines Handy-Vertrages achten sollten.

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„Der Teufel steckt im Detail“ – auch für Handy-Verträge gilt dieses bekannte Sprichwort. Denn nicht selten verbergen sich im Kleingedruckten Fallstricke, die später für Ärger sorgen. Oftmals ist Nutzern gar nicht bewusst, welchen Vertragsbedingungen sie mit ihrer Unterschrift zustimmen. Denn sie nehmen sich nicht die Zeit, die AGB eines Handy-Vertrages komplett durchzulesen. Anbietern ist es somit ein Leichtes, hier unliebsame Klauseln zu verstecken. TECHBOOK klärt über die beliebtesten Fallstricke in Handy-Verträgen auf, damit Sie beim Vertragsabschluss nicht in diese Falle tappen.

Die Tücken der Staffel-Preise

Egal, ob im Rahmen einer Aktion oder als reguläres Angebot. Die Staffelungen können ganz unterschiedlich ausfallen: In einigen Fällen sind die Tarife in den ersten Monaten günstiger, beispielsweise im ersten halben Jahr der Mindestvertragslaufzeit. Solche Angebote finden sich nicht selten bei den großen Providern wie der Telekom, Vodafone, O2 oder 1&1. In anderen Fällen gelten die ausgewiesenen Monatskosten für die ersten zwei Jahre, erhöhen sich ab dem 25. Monat aber schlagartig. Anbieter wie Sparhandy oder mobilcom-debitel nutzen diese Art der Vermarktung häufig.

Sofern Kunden über den Preisanstieg informiert werden und bei Bedarf rechtzeitig kündigen können, ist an der Preisstaffelung auch nichts einzuwenden. Wenn sich die Information allerdings gut versteckt im Kleingedruckten verbirgt und der Preisanstieg dann auch noch recht hoch ausfällt, muss die Frage gestellt werden, inwiefern die Anbieter hier fair agieren. Prüfen Sie daher, ob sich Ihr gewählter Handy-Tarif nach einer gewissen Zeit verteuert und rechnen Sie die Mehrkosten für den Tarifvergleich mit ein. Achten Sie gegebenenfalls auch darauf, Ihren Vertrag vor der geplanten Verteuerung rechtzeitig zu kündigen.

Kündigungsfrist beachten

Apropos Kündigung – die Kündigungsfrist eines Vertrages sollten Nutzer mit in ihre Entscheidung für oder gegen ein Angebot mit einbeziehen. Drei gängige Fristen gibt es in der Regel: Die flexiblen Prepaid-Tarife ohne Vertragsbindung lassen sich zumeist von einem auf den anderen Tag kündigen. Bei Postpaid-Tarifen – also den sogenannten Laufzeit-Tarifen – unterschiedet man zwischen einer einmonatigen Laufzeit und einem 24-Monats-Vertrag. Drillisch bietet bei seinen Marken (PremiumSIM, winSIM, simply & Co.) beispielsweise beide Laufzeiten an – oftmals sogar ohne Aufpreis. Hier ist es also relativ einfach, sich für die kürzere Laufzeit zu entscheiden. Bei einer einmonatigen Laufzeit sollten Kunden mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern sie den Vertrag nicht für einen weiteren Monat fortsetzen wollen. Bei einem 24-Monats-Vertrag beträgt die Kündigungsfrist zumeist drei Monate zum Vertragsende. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich nicht nur um einen weiteren Monat, sondern gleich um ein ganzes Jahr. Letzteres ist umso schlimmer, sofern sich ab dem 25. Monat auch die Kosten für den Tarif erhöhen. Denn dann hängen Kunden womöglich in einem teuren Tarif fest.

Die besten LTE-Tarife bis 15 Euro in allen Netzen

Kündigung seitens des Anbieters

Nicht nur Kunden können einen Vertrag beenden, auch der Anbieter hat dieses Recht. In manchen Fällen räumt er sich im Kleingedruckten sogar die Möglichkeit ein, bei übermäßiger Nutzung inkludierter Angebote das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden. In den AGB ist meist von „missbräuchlicher Nutzung“ die Rede. Sie kann beispielsweise dann vorliegen, wenn Kunden einen Mobilfunktarif in einem Router einsetzen und so jeden Monat einen hohen Datentraffic erzeugen, obwohl der Einsatz der SIM-Karte in einem LTE-Router untersagt ist.

Achten Sie daher vor Vertragsabschluss darauf, welche Nutzung ein Anbieter für seinen Tarif vorsieht und ob er eventuell einige Anwendungen vertraglich ausschließt.

Achten Sie auf das Netz

Während es bei Tarifen von der Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 eindeutig ist, in welchem Netz die Tarife realisiert werden, ist es bei anderen Anbietern nicht so klar. So bietet 1&1 beispielsweise Handy-Tarife sowohl im Netz von O2 als auch Vodafone an. klarmobil ist hingegen im Netz der Telekom und im Vodafone-Netz unterwegs. Und auch bei mobilcom-Debitel haben Nutzer häufig verschiedene Netze zur Auswahl. Im günstigsten Fall schreiben die Anbieter dies direkt in die Tarif-Details. Manchmal sind die Angaben aber ziemlich versteckt und nicht so eindeutig formuliert. Welches Netz steckt beispielsweise hinter dem besten D-Netz? Ein kleines Symbol am unteren Rand des Produktblattes kann Aufschluss geben. D1 weist beispielsweise auf das Telekom-Netz hin, die Angabe D2 oder V steht hingegen für das Vodafone-Netz.

In allen Netzen: Die Unlimited-Tarife im Überblick

Datenautomatik

Früher war sie ein großes Thema, mittlerweile ist es um sie ruhiger geworden – die Datenautomatik. Sie soll Handy-Nutzer nach Verbrauch des im Tarif inkludierten Datenvolumens vor der Drosselung bewahren. Für viele ist sie aber keine Hilfe, sondern nur eine Option, die Zusatzkosten verursacht. Die Datenautomatik findet sich nicht nur bei vielen Drillisch-Marken, auch Vodafone und O2 haben sie in einigen Tarifen eingeführt. Die Telekom verzichtet seit jeher auf sie.

Die Datenautomatik funktioniert stets nach dem gleichen Prinzip. Ist das monatlich gebuchte Datenvolumen aufgebraucht, wird automatisch eine bestimmte Datenmenge – meist zwischen 100 und 500 MB – nachgebucht. Die Kosten dafür liegen in der Regel bei 2 bis 3 Euro pro Paket. Bis zu dreimal in Folge erfolgt die Buchung des zusätzlichen Datenvolumens, wobei Nutzer vor jeder Buchung per SMS informiert werden. So können monatliche Mehrkosten von knapp 10 Euro entstehen.

Wer also kein Risiko eingehen möchte, sollte die Datenautomatik abschalten. Dann kann sie nicht zur Kostenfalle werden.

Versteckte Zusatz-Kosten

Bei Vertragsabschluss kommen häufig einmalige Kosten auf die Nutzer zu, die je nach Anbieter auch unterschiedlich hoch ausfallen. Die einmaligen Anschlusskosten, auch Bereitstellungskosten genannt, können bis zu 40 Euro betragen. Es gibt aber auch Anbieter, die deutlich weniger verlangen oder bei denen gar keine Anschlusskosten anfallen.

Während Anschlusskosten wohl den meisten Kunden ein Begriff sind, gibt es aber auch Optionen, die wohl die Wenigsten auf dem Schirm haben. Einige Anbieter bieten zu ihren Tarifen voreingestellte Testoptionen an. Werden hier die Haken bei der Bestellung vom Kunden nicht entfernt, werden sie bei Vertragsabschluss automatisch mitgebucht. Das Gemeine: Nach Ablauf der Testphase berechnen Anbieter für diese Optionen eine monatliche Gebühr, die dann auf der Handyrechnung auftaucht. Im schlimmsten Fall haben sie sogar eine Laufzeit von zwei Jahren, sodass Kunden sie nicht ohne weiteres kündigen können.

Mehr zum Thema

Nutzung im Ausland

Am 15. Juni 2017 hat die EU die Zusatzkosten für die Nutzung eines Tarifes im EU-Ausland abgeschafft.  Nach dem Prinzip „Roam like at home“ lassen sich Telefon-, SMS- und Internet-Flatrates somit ohne zusätzliche Kosten auch im Urlaub nutzen. Zudem gibt es seit dem 15. Mai 2019 Kosten-Obergrenzen, die Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder auf maximal 19 Cent pro Minute und SMS auf höchstens 6 Cent deckelt.

Wie Sie Kostenfallen beim Telefonieren und Surfen im Urlaub vermeiden

Nämlich dann, wenn Tarife explizit als nationale Angebote ausgewiesen sind. Das ist beispielsweise bei den Tarifen von Freenet Funk der Fall.

Themen: Handytarife
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