Der Verfassungsschutz soll künftig auf Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zugreifen können. Eine entsprechende Initiative aus Brandenburg hat der Bundesrat am 16. Oktober mit großer Mehrheit beschlossen. Damit sollen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern bei beobachteten Personen unter anderem feststellen können, welche Fahrzeugklassen sie fahren dürfen.
Bislang können die Verfassungsschutzbehörden Halterdaten abfragen und damit feststellen, auf wen ein Fahrzeug zugelassen ist. Auf Informationen zur Fahrerlaubnis einer beobachteten Person haben sie dagegen keinen Zugriff.
Diese Lücke ist relevant, weil für die Nutzung eines Fahrzeugs kein eigener Wagen erforderlich ist. Personen können etwa einen Mietwagen fahren oder Angebote von Carsharing-Anbietern nutzen.
Welche Folgen ein gezielter Einsatz gemieteter Fahrzeuge haben kann, zeigten die Anschläge in Nizza 2016, Magdeburg 2024 und am Rande des Berliner CSD im Juli 2026. In allen drei Fällen wurden gemietete Fahrzeuge gezielt in Menschenmengen gesteuert. In Nizza kamen dabei 86 Menschen ums Leben, in Magdeburg waren es sechs. Bei dem Angriff in Berlin starb eine Frau, mehrere weitere Menschen wurden schwer verletzt.
Die zusätzlichen Informationen sollen dem Verfassungsschutz dabei helfen, die von konkret verdächtigen Extremisten ausgehende Gefahr besser einzuschätzen. Auf dieser Grundlage könnten die Behörden ihre Maßnahmen gezielter planen, sollte die Initiative wirklich umgesetzt werden.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann unterstreicht die Bedeutung dieser Informationen. Mit Blick auf die Sicherheitsbehörden sagt er: „Ihr Wissen kann über Leben und Tod entscheiden.“ Die benötigten Informationen liegen beim Kraftfahrt-Bundesamt im Zentralen Fahrerlaubnisregister. Dort sind unter anderem Namen, Geburtsdatum, Führerscheinklassen und mögliche Auflagen gespeichert.
Aus den Einträgen geht zudem hervor, ob eine Fahrerlaubnis weiterhin besteht und wie lange sie gültig ist. Damit könnten Behörden beispielsweise erkennen, ob eine beobachtete Person einen Pkw oder auch einen schweren Lkw fahren darf.
Bundesregierung entscheidet über weiteres Vorgehen
Der Beschluss des Bundesrates führt nicht automatisch dazu, dass der Verfassungsschutz Zugriff auf das Register erhält. Bei der Entscheidung handelt es sich um eine Entschließung.
Diese verpflichtet die Bundesregierung nicht dazu, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Sie kann daher selbst entscheiden, ob und wann sie die Forderung des Bundesrates aufgreift.
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