Regierung plant KI-Einsatz in Asyl- und Aufenthaltsverfahren
Bei Asylverfahren soll künftig auch KI helfen Foto: Getty Images
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Przemyslaw Szymanski
11. August 2026, 13:58 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Künstliche Intelligenz soll künftig Behörden bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren unterstützen. Ein neuer Gesetzentwurf erlaubt dafür den Einsatz und das Training von KI mit Daten aus früheren Verfahren – Datenschützer und Experten sehen das kritisch.
KI bekommt Zugriff auf frühere Fälle
Das Bundeskabinett hat Ende Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung deutlich ausweiten soll. Behörden könnten demnach KI-Systeme entwickeln und mit Daten aus bereits abgeschlossenen Verfahren trainieren. Dadurch sollen Programme künftig beispielsweise Anträge und Angaben von Betroffenen schneller analysieren und mit früheren Fällen vergleichen können.
Bisher wird KI in diesem Bereich nur punktuell eingesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nutzt bereits ein KI-gestütztes Assistenzsystem, das Protokolle von Asylanhörungen nach sicherheitsrelevanten Hinweisen durchsucht. Nach den Plänen der Bundesregierung könnten künftig auch Ausländerbehörden, das Bundesverwaltungsamt, die Bundespolizei und Landespolizeibehörden personenbezogene Daten für das Training entsprechender Systeme verwenden.
Die geplanten Systeme könnten nicht nur frühere Verfahren und Entscheidungsmuster auswerten. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie Angaben von Antragstellern auch mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet abgleichen können. Ziel ist es, Behörden bei der Bearbeitung komplexer Verfahren zu unterstützen und mögliche Auffälligkeiten schneller zu erkennen.
Kritiker befürchten allerdings, dass gerade bei Asylverfahren Fehler schwerwiegende Folgen haben könnten. AlgorithmWatch warnt vor einer fehleranfälligen Technik, die über das Schicksal von Menschen mitentscheidet. Dabei könnten auch besonders sensible Informationen über Flucht, persönliche Erlebnisse oder traumatische Erfahrungen verarbeitet werden.
Auch Pro Asyl sieht Risiken: Es könne an Transparenz fehlen, Betroffene könnten benachteiligt werden und sich möglicherweise schwerer gegen Entscheidungen wehren. Die Gesellschaft für Informatik warnt zudem vor falschen KI-Ergebnissen und davor, dass Behördenmitarbeiter automatischen Empfehlungen zu viel Vertrauen schenken könnten.
Das Innenministerium betont dagegen, dass die letzte Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen soll. KI dürfe die Behörden lediglich unterstützen. Zudem soll das Gesetz einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Rahmen schaffen. Bevor die neuen Regeln gelten können, müssen jedoch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, ist daher noch offen.
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