„Gefahr von Abhängigkeiten“ – Kartellamt nimmt US-Techfirmen unter die Lupe
Das Bundeskartellamt untersicht die Rolle großer US-Techkonzerne bei der KI-Entwicklung – darunter Meta, Amazon und Google. Foto: picture alliance / dts-Agentur
Eine gigantische Datenbasis, gewaltige Marktmacht – und eine Technologie mit Sprengkraft: Bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz sehen deutsche Wettbewerbshüter neue Abhängigkeiten entstehen. Wer genau beobachtet wird und warum, erklärt das Bundeskartellamt nun deutlich.
Das Bundeskartellamt richtet seinen Blick auf die Rolle großer US-Techkonzerne bei der Entwicklung von KI-Systemen. Unternehmen wie Google, Amazon und Meta stehen dabei im Fokus. Auch Microsoft wird berücksichtigt
Bundeskartellamt sieht Gefahr neuer Abhängigkeiten durch KI
Das Bundeskartellamt will künftig genauer prüfen, wie große US-Technologiekonzerne die Entwicklung künstlicher Intelligenz vorantreiben und welche Auswirkungen das auf den Wettbewerb hat. „Sie haben hier eine enorme Gefahr von Abhängigkeiten“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn. Bei der Analyse stoße die Behörde insbesondere auf Google, Amazon und Meta – alle drei verfügen über gewaltige Datenmengen, die für das Training von KI-Systemen essenziell sind. Auch Microsoft sei mit erheblichen technischen Ressourcen ausgestattet.
Mundt warnte vor einer übermäßigen Konzentration von Macht und Wissen bei einzelnen Konzernen, die sich negativ auf die europäische Souveränität auswirken könnte. Er betonte, dass Politik und Aufsichtsbehörden gemeinsam gegensteuern müssten, um eine einseitige Abhängigkeit von US-Konzernen zu vermeiden.
Europäische Kontrolle über Digitalkonzerne stärken
Bereits seit einiger Zeit verfolgt das Bundeskartellamt das Ziel, gemeinsam mit anderen Wettbewerbsbehörden – darunter die EU-Kommission – faire Marktbedingungen in der Digitalwirtschaft zu schaffen. So hatte die Bonner Behörde bei Amazon, Apple, Google (Alphabet), Microsoft und Meta eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt.
Diese Einschätzung wurde in einzelnen Fällen auch bereits gerichtlich bestätigt: Im Fall Apple bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Kartellbehörde. Auch für Amazon liegt eine solche Bestätigung vor.
Neue Befugnisse für wirksameres Vorgehen
Seit 2021 verfügt das Kartellamt über erweiterte gesetzliche Befugnisse, um frühzeitiger und effektiver gegen marktbeherrschende Unternehmen in der Digitalwirtschaft vorzugehen. Mit dem neuen Instrumentarium kann die Behörde bestimmte wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen leichter unterbinden.
Zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung sieht das Gesetz mehrere Prüfkriterien vor. Dazu gehören unter anderem die Stellung eines Unternehmens auf verschiedenen Märkten, seine finanzielle Stärke sowie sein Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Besonders in der KI-Entwicklung gelten diese Faktoren als entscheidend.
Mit Material von Reuters
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