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TÜV warnt vor Cyberangriffen auf Fahrstühle

Frau steht im Fahrstuhl
Fahrstühle müssen vor Cyberangriffen geschützt werden Foto: Getty Images
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Woon-Mo Sung
Redakteur

18. März 2026, 12:59 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Nicht wenige Menschen können eine Anekdote davon erzählen, für andere wiederum ist allein die Vorstellung ein Albtraum: im Aufzug steckenzubleiben. Damit das nicht passiert, werden sie regelmäßig überprüft. Doch auch die Betreiber selbst sind gefragt. Insbesondere gilt es seit einiger Zeit, die Fahrstühle für Cyberangriffe zu wappnen. In einem aktuellen Report zieht der TÜV hierzu aber eine negative Bilanz.

Fahrstühle durch Cyberangriffe gefährdet

In vielen Situationen des Alltags ist die Verwendung eines Aufzugs unvermeidbar. Von daher sollten sie besonders zuverlässig und sicher operieren. Und da immer mehr Anlagen digitalisiert werden, sind Betreiber seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, Fahrstühle gegen Cyberangriffe abzusichern, wie der TÜV Verband in einer Pressemitteilung erklärt.

Dass dieses Thema in der jüngeren Vergangenheit stärker in den Fokus rückt, ist kein Zufall. Schließlich kommt es regelmäßig zu Cyberattacken und hybriden Angriffen „vor dem Hintergrund geopolitischer Krisen“, wie es weiter heißt.

„Die Gefahr von Cyberangriffen auf vernetzte Anlagen der Gebäudetechnik ist sehr real“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Hersteller und vor allem Betreiber sollten die Cybersicherheit ernst nehmen und ihren Pflichten nachkommen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Resilienz der technischen Infrastruktur in Deutschland.“

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TÜV zieht Negativbilanz

Dem aktuellen Bericht zufolge scheinen aber viele Fahrstuhlbetreiber dieser Pflicht nicht nachzukommen. Für 2025 fand man bei 64,7 Prozent aller geprüften Aufzüge „geringfügige Mängel“ – ein Plus von 4,2 Prozent. Für diesen „starken Anstieg“ macht man vor allem „Defizite bei der Cybersicherheit“ der Fahrstühle verantwortlich.

Aber auch jenseits möglicher digitaler Bedrohungen steht es um Aufzüge in Deutschland nicht gut. Von 723.270 geprüften Anlagen wiesen 10,8 Prozent „erhebliche Mängel“ auf, 0,8 Prozent sogar „gefährliche Mängel“. Etwa 3000 musste man stilllegen, da „Gefahr für Leib und Leben bestand“ und es keine Möglichkeiten gab, die Probleme sofort zu beheben. Zusammen mit anderen Mängeln waren 2025 drei von vier Aufzugsanlagen (oder 76,3 Prozent) fehlerbehaftet, was einen historischen Höchststand darstellt.

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Politik soll tätig werden

Um in Zukunft weiterhin regelmäßige Prüfungen zu gewährleisten, wünscht sich der TÜV weniger Bürokratie: „Sichere technische Anlagen sind notwendig, um die Bevölkerung zu schützen und die Versorgung im Krisenfall aufrechtzuerhalten“, so Bühler. „Es ist aber notwendig, die regulatorischen Vorgaben für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen zu vereinfachen, ohne das Sicherheitsniveau abzusenken.“

Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll jedoch komplex und schwer zu durchschauen sein. Deswegen hat man eine Vereinfachung der Vorgaben und Prozesse in die Wege geleitet. Die neue Verordnung sei bereits ausformuliert und mit allen Beteiligten diskutiert worden. Jetzt sei die Bundesregierung am Zug.

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