17. Oktober 2025, 17:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
In der Europäischen Union sind USB-C-Anschlüsse bei vielen elektronischen Geräten bereits Pflicht. Ab Ende 2024 müssen Smartphones und Tablets damit ausgestattet sein, und ab Ende 2026 gilt dies auch für Laptops. Nun plant die EU-Kommission eine Erweiterung dieser Regelungen auf Netzteile. Ab 2028 sollen auch Ladegeräte strengeren technischen und energetischen Anforderungen genügen.
Regelungen für externe Netzteile
Die neuen EU-Vorschriften betreffen externe Ladegeräte, die etwa Smartphones, Laptops oder Monitore mit Strom versorgen. Sie müssen künftig mindestens einen USB-C-Anschluss besitzen und mit abnehmbaren Kabeln ausgestattet sein.
Außerdem schreibt die EU-Kommission höhere Effizienzstandards vor. Mindestanforderungen an Netzteile mit bis zu 240 Watt Ausgangsleistung sollen gelten. Insbesondere für Geräte, die über USB Power Delivery (USB-PD) laden. Netzteile mit mehr als 10 Watt Leistung müssen zudem im Teillastbetrieb bestimmte Effizienzwerte erreichen.
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Einsparpotenzial der neuen Vorschriften
In Europa werden jährlich über 400 Millionen solcher Netzteile verkauft. Laut EU-Kommission könnten die neuen Effizienzvorgaben bis 2035 rund drei Prozent Energie einsparen und die CO₂-Emissionen um etwa neun Prozent reduzieren.
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EU-Energiekommissar Dan Jørgensen betonte: „Gemeinsame Ladegeräte für unsere Smartphones, Laptops und andere Alltagsgeräte sind eine kluge Entscheidung, die die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und zugleich Energieverschwendung und Emissionen verringert.“
Neues Kennzeichnungssystem
Hersteller erhalten eine Übergangsfrist von drei Jahren. Ab 2028 dürfen sie nur noch Netzteile verkaufen, die die neuen Anforderungen erfüllen. Um die einheitlichen Netzteile zu kennzeichnen, führt die EU zudem ein neues „EU-Common-Charger“-Logo ein. Dieses Logo soll Verbrauchern anzeigen, welche Ladegeräte kompatibel sind und welche maximale Leistung sie liefern können. Die Wattzahl soll dabei gut sichtbar auf dem Etikett platziert sein.