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Neue Regeln für Ausweisdokumente

Regierung plant große Änderung bei Personalausweis und Reisepass

Symbolbild: Deutscher Reisepass vor Gardasee
Nicht nur beim Reisepass, auch beim Perso gibt es bald neue Vorschriften und Änderungen Foto: picture alliance / CHROMORANGE
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

8. Oktober 2026, 16:32 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat mehrere neue Regeln bei Personalausweis und Reisepass auf den Weg gebracht. Geplant sind demnach nicht nur digitale Ausweise auf dem Smartphone, sondern insbesondere auch Erleichterungen für ältere Menschen und beim Wohnungswechsel.

Smartphone soll künftig als Ausweis dienen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung der sogenannten EUDI-Wallet vorbereitet. Dabei handelt es sich um eine digitale Brieftasche, mit der Bürger ihre Identität künftig auch per Smartphone nachweisen können. Perspektivisch sollen zusätzlich weitere Dokumente wie der Führerschein digital eingebunden werden. Inzwischen steht auch der Name der staatlichen deutschen EUDI-Wallet fest: Sie heißt „d-you“. Eine erste Version soll am 2. Januar 2027 bereitgestellt und anschließend schrittweise um weitere Funktionen und digitale Nachweise ergänzt werden.

Ganz freiwillig kommt die digitale Lösung für Deutschland allerdings nicht. Sie beruht vielmehr auf einer EU-Vorgabe, nach der alle Mitgliedstaaten eine digitale Identitätslösung bereitstellen müssen. Bürger sollen sich dadurch sowohl im Internet als auch später bei Vor-Ort-Terminen ausweisen können. Vorgesehen ist die Nutzung unter anderem bei Kontoeröffnungen, Vertragsabschlüssen, Altersnachweisen oder Fahrzeuganmietungen. Nach den Plänen der Bundesregierung werden dabei jeweils nur jene Angaben freigegeben, die für den jeweiligen Vorgang tatsächlich benötigt werden. Beim Online-Kauf von Alkohol soll beispielsweise lediglich bestätigt werden, dass die erforderliche Altersgrenze erreicht wurde.

Die digitale Brieftasche bleibt freiwillig. Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums arbeiten bereits zahlreiche Unternehmen an Anwendungen für den Alltag. Die App soll mit Sicherheitsmechanismen wie PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung geschützt sein. Geht das Smartphone verloren, soll die digitale Identität gesperrt werden können. Zum geplanten Start sollen Anwendungen von rund 40 Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zur Verfügung stehen. Die erste Version der Wallet wird allerdings noch nicht sämtliche vorgesehenen Funktionen enthalten.

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Personalausweis für Ältere soll länger nutzbar sein

Eine weitere Änderung betrifft ältere Menschen. Wer bei der Beantragung seines aktuellen Personalausweises mindestens 70 Jahre alt war, soll das Dokument künftig auch nach Ablauf der regulären Gültigkeit weiterverwenden dürfen. Die bislang notwendige Neubeantragung nach zehn Jahren würde damit entfallen. Wichtig ist dabei: Die Regel bedeutet nicht, dass Personalausweise ab dem 70. Geburtstag automatisch unbegrenzt gültig werden. Entscheidend ist, dass die betreffende Person bei der Beantragung des betreffenden Ausweises bereits mindestens 70 Jahre alt war. Die Erleichterung würde daher in der Regel erst nach Ablauf dieses zehn Jahre gültigen Ausweises greifen.

Die Bundesregierung begründet den Schritt unter anderem mit dem geringeren Bedarf an neuen Ausweisen im höheren Alter sowie mit der Entlastung von Bürgern und Behörden. Schätzungen zufolge könnten dadurch jährlich rund 285.000 neue Anträge wegfallen.

Allerdings sind Einschränkungen vorgesehen. Abgelaufene Ausweise sollen sich nicht mehr für die Online-Ausweisfunktion nutzen lassen. Zudem könnten technische Sicherheitsmerkmale und die Verwendbarkeit innerhalb der Europäischen Union nicht dauerhaft gewährleistet werden. Für Reisen sollte deshalb weiterhin ein gültiger Personalausweis oder Reisepass verwendet werden. Die geplante Sonderregelung dient vor allem dazu, mit dem abgelaufenen Dokument weiterhin die Ausweispflicht innerhalb Deutschlands erfüllen zu können.

Auch interessant: Neue PIN für Online-Ausweis – diese Änderung kommt 2026

Änderungen auch beim Reisepass geplant

Auch beim Reisepass soll es Vereinfachungen geben. Derzeit müssen Bürger nach einem Umzug den im Pass eingetragenen Wohnort ändern lassen. Anders als beim Personalausweis ist im Reisepass dabei nicht die vollständige Anschrift, sondern lediglich der Wohnort eingetragen. Diese verpflichtende Umschreibung soll künftig entfallen. Der bisherige Wohnort könnte dann unverändert im Dokument stehenbleiben. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten dadurch rund 1,2 Millionen Ummeldungen pro Jahr vermieden werden. Für Bürger würde sich daraus eine Zeitersparnis von mehr als 20.000 Stunden jährlich ergeben.

Bevor die Neuregelungen in Kraft treten können, muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Anschließend ist eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erforderlich.

Der Bundesrat hat sich am 10. Juli 2026 im ersten Durchgang mit dem Gesetzentwurf befasst. Im Bundestag fand am 23. September 2026 die erste Lesung statt; anschließend wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Am 6. Oktober 2026 folgte eine öffentliche Anhörung. Stand 8. Oktober 2026 ist das Gesetz damit noch nicht abschließend beschlossen und auch noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein verbindlicher Termin für das Inkrafttreten der neuen Regeln beim Personalausweis für ältere Menschen und beim Wohnort im Reisepass steht daher derzeit noch nicht fest.

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