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Digitalisierung

Ab heute! Das ändert sich bei der Beantragung von Reisepass und Personalausweis

Ab dem 1. Mai 2025 gelten die Änderungen des Passsicherheitsgesetzes
Ab dem 1. Mai 2025 gelten die Änderungen des Passsicherheitsgesetzes Foto: picture alliance / SvenSimon
Natalie Wetzel, TECHBOOK
Werkstudentin

1. Mai 2025, 7:51 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Digitalisierung macht auch vor den deutschen Behörden nicht Halt. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss ab sofort die neuen Regelungen beachten. TECHBOOK verrät, was sich ändert.

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Wer „Deutsche Behörden und Digitalisierung“ in einem Satz hört, erwartet selten etwas Gutes. Der E-Perso ist zu kompliziert, um wirklich nützlich zu sein und die digitalisierte Behördenprozesse sind oft schlecht umgesetzt. Im Augenblick befindet sich der Antrag für einen neuen Personalausweis oder Reisepass in einer Übergangsphase hin zu einer digitaleren Lösung. Konkret geht es um das biometrische Foto, das bald nur noch als digitales Passbild eingereicht werden darf.

Neues Passsicherheitsgesetz ab 1. Mai

Der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ stammt noch aus dem Jahr 2020. Damals hat er vor allem unter den professionellen Fotografen große Wellen geschlagen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist nämlich eine Regelung, nach der Personalausweis und Reisepass bald nur noch mit einem digitalen Passbild beantragt werden können. Diese Regelung tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. Konkret besagt das Gesetz, dass man nicht mehr mit einem ausgedruckten Passbild zum Amt gehen darf, sondern es vorab elektronisch übermitteln muss. Obwohl das erstmal kompliziert klingen mag, soll diese Regelung den Behördengang vereinfachen, der für viele Menschen bisher so aussah:

Zunächst gilt es, überhaupt einen Termin beim zuständigen Amt zu ergattern, was bei völlig überlasteten Behörden wie denen in Berlin schon eine Herausforderung für sich ist. Dann muss man bei einem Fotografen, Fotoservice oder einem Fotoautomaten ein biometrisches Passbild anfertigen, das man dann in ausgedruckter Form zum Amt trägt. Dort wird das Foto eingescannt und auf dem Ausweis erneut ausgedruckt. Dieser Prozess soll nun vereinfacht werden, indem das digitale Passbild direkt auf gesichertem elektronischem Weg an die Behörde übermittelt wird. Dieses Verfahren soll auch die Qualitätsverluste verhindern, die beim Drucken und erneutem Einscannen des Passfotos entstehen.

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Identitätsfälschung verhindern

Der Hauptgrund für die Gesetzesänderung ist der Sicherheitsaspekt. Der deutsche Reisepass genießt eben wegen seiner hohen Sicherheitsstandards eine große internationale Anerkennung. Dazu gehört auch, dass man mit dem deutschen Reisepass in über 170 Staaten einreisen kann – und zwar visumfrei. Solange man aber Personalausweis und Reisepass mit einem ausgedruckten Foto beantragen kann, ist der Prozess anfällig für Identitätsfälschungen durch Morphing.

Bei dieser Technik lässt eine Software mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmelzen. Betrüger können Ausweisdokumente so relativ einfach manipulieren, was zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte ermöglicht. Indem das Passbild direkt nach der Aufnahme beim Fotografen oder in der Behörde ans Amt übermittelt wird, sollen solche Manipulationen verhindert werden. Sollten die Behörden aber dennoch einen Betrugsversuch entdecken, können sie die Herkunft des gefälschten digitalen Passbildes leichter nachverfolgen.

Übergangsfrist in Einzelfällen verlängert

Ab dem 1. Mai 2025 ist nur noch die digitale Übermittlung von Passbildern vorgesehen. Die Übergangsphase, in der die Behörden sowohl ausgedruckte als auch digitale Passbilder akzeptierten, ist somit eigentlich beendet. Allerdings sind einige Bürgerbüros technisch noch nicht für den Umstieg bereit, weshalb die Übergangsfrist hier bis 31. Juli 2025 verlängert wird. Je nach Ausstattung des jeweiligen Amtes ist somit in Ausnahmefällen daher auch die Verwendung eines ausgedruckten Passbildes erlaubt. Passbild-Fotoservices wie der von Dm bieten derzeit die Möglichkeit, die Bilder digital zu übermitteln oder ausgedruckt mitzunehmen.

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Passbild direkt beim Amt anfertigen lassen

Theoretisch kann man auch direkt beim Amt ein digitales Passbild aufnehmen und es einfach elektronisch an die jeweiligen Sachbearbeiter übermitteln. Denn: „Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten, indem für die Beantragung lediglich ein Weg (zum Bürgeramt) erforderlich bleibt“, heißt es in den FAQ des Bundesinnenministeriums. Dieser Zweck erfüllt sich aber nur, wenn die Passbilder wirklich schnell und zuverlässig in der Behörde erstellt werden können. Das bedeutet, dass jedes Amt mit ausreichenden und funktionierenden „Kamerasystemen und/oder Selbstbedienungsterminals“ ausgestattet sein muss. Ob das in der Praxis immer der Fall ist, ist eine andere Frage. Wer in der Behörde ein digitales Passbild erstellt, muss dafür voraussichtlich 6 Euro zahlen, was immer noch günstiger als der Fotograf sein dürfte.

Denn auch bei professionellen Fotografen und Fotostudios kann man weiterhin biometrische Passbilder machen. Von ihnen erhält man dann statt oder ggf. zusätzlich zu den ausgedruckten Fotos einen QR-Code. Über den können dann die Sachbearbeiter vom Amt das digitale Passbild aus der autorisierten Sicherheitscloud downloaden. Theoretisch sind die Fotostudios also für das neue Gesetz gewappnet. Allerdings sollten Sie vor dem Fototermin abklären, ob dieser Service wirklich angeboten wird.

Themen Recht Reise

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