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Die Änderungen für Verbraucher im Mai

Nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei Facebook und weiteren Bereichen ändert sich im Mai für Verbraucher einiges.
Nicht nur bei der Bahn, sondern auch bei Facebook und weiteren Bereichen ändert sich im Mai für Verbraucher einiges. Foto: Getty Images/Westend61
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

23.04.2024, 18:05 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Immer wieder gibt es teils grundlegende Änderungen bei Regelungen und Gesetzen. TECHBOOK verrät, was im Mai auf Verbraucher zukommt und welche Änderungen sie beachten sollten.

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Alles neu macht der Mai, heißt es im Volksmund. Und tatsächlich stehen im fünften Monat des Jahres einige Anpassungen in diversen Bereichen an. Die Deutsche Bahn stellt eine App ein, Meta weist zunehmend auf künstliche Intelligenz hin und auch beim diesjährigen Eurovision Song Contest gibt es eine Umstellung – um nur einige der Änderungen zu nennen, die Verbraucher im Mai erwartet.

Mehr Freizeit für Verbraucher im Mai

Für Arbeitnehmer lohnt sich der Mai, denn in diesem Monat gibt es einige Feiertage. Angefangen mit dem Tag der Arbeit am 1. Mai (Mittwoch), über Christi Himmelfahrt bzw. Herrentag am 9. Mai (Donnerstag) bis hin zu Pfingstmontag am 20. Mai sorgen gleich drei bundesweite Feiertage für mögliche kleine Auszeiten von der Arbeit. Einige Bundesländer dürfen sich mit Fronleichnam am 30. Mai (Donnerstag) sogar über einen vierten freien Tag freuen.

Wer über diese Tage eventuell verreisen möchte, sollte die höhere Luftverkehrssteuer beachten, die für Verbraucher für Flüge ab Mai anfällt. Sie steigt um gut 20 Prozent und ist von den Airlines zu entrichten, die die Kosten aber mit hoher Sicherheit auf die Fluggäste umlegen. Flugtickets ab Deutschland werden ab Mai somit teurer.

Bahn stellt wichtige App ein

Wer statt mit dem Flugzeug lieber mit der Bahn unterwegs ist, sollte beachten, dass die Deutsche Bahn zum 2. Mai eine wichtige App einstellt. Betroffen ist der DB Streckenagent, über den sich Reisende beispielsweise über Ausfälle, Verspätungen oder sonstige Störungen informieren lassen konnten. Die Funktionen der App gehen allerdings nicht verloren, sondern wandern in den DB Navigator, den die DB immer weiter ausbaut. Handeln müssen jedoch diejenigen, die ihr Deutschlandticket über den DB Streckenagent gebucht haben, denn mit dem Aus der App endet auch das Abo automatisch. Mehr dazu lesen Sie in unserem ausführlichen Artikel.

Meta mit KI-Hinweis

Künstliche Intelligenz ist aus vielen Bereichen kaum noch wegzudenken. Besonders bei digitalen Diensten und Angeboten spielt sie zunehmend eine Rolle. Problematisch kann das werden, wenn mit KI erstellte Texte, Bilder oder Videos für Leser und Zuschauer nicht direkt ersichtlich sind. Meta will hier ansetzen. Statt die Inhalte zu löschen, sollen sie auf Plattformen wie Facebook, Instagram und Threads ab Mai mit einem speziellen KI-Warnhinweis für Verbraucher gekennzeichnet werden. Betroffen sind vor allem diejenigen Inhalte, die der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Lesen Sie auch: Missbrauch mit KI-generierten Nacktbildern nimmt zu – Anwalt klärt über Rechte auf 

Änderung beim Personalausweis und Reisepass

Eine kleine, aber relevante Änderung kommt im Mai auf die Verbraucher zu, die einen Doktor- oder Professorentitel besitzen. Die bisherige Aufführung eines solchen Titels vor dem Nachnamen sorgte im Ausland bei der Überprüfung des Personalausweises oder Reisepasses mitunter für Probleme. Aus diesem Grund greift ab 1. Mai eine Änderung.

Der Titel wird dann nicht mehr vor dem Nachnamen angezeigt, da dies nicht dem seit 2004 geltenden internationalen Standard entspricht. Auf diesen hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten damals geeinigt, Deutschland hat die Regelung bislang aber nicht umgesetzt. Man hielt an der Anzeige des Dokortitels fest und wird das auch weiterhin tun. Allerdings gibt es dafür künftig ein neues Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises bzw. auf der ersten Buchseite des Reisepasses. Die Änderung gilt für alle Ausweise, die Verbraucher ab dem 1. Mai beantragen.

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Neue Regelung beim ESC

Im Bereich Streaming und Fernsehen sticht im Mai die neue Regelung hervor, die beim ESC in Kraft tritt. Der Eurovision Song Contest gilt seit Jahrzehnten als eines der größten Live-Events für Musik und Unterhaltung in Europa. Finanziert wird das Ereignis vor allem durch fünf Länder, zu denen auch Deutschland gehört. Diese werden auch als Big Five bezeichnet. Bereits in den beiden Halbfinal-Shows haben die Vertreter der Länder das Recht, ihren Song in voller Länge live zu präsentieren.

Eine weitere Änderung betrifft die finale Liveshow. Künftig können Zuschauer ihre Stimme per Telefon und Onlineabfrage schon mit Beginn des ersten Auftritts abgeben.

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