Ein kurzer Blick aufs Smartphone, eine Nachricht lesen oder eine Nummer wählen: Wer während der Fahrt zum Handy greift, muss mit einem Bußgeld rechnen. Künftig könnte die Polizei solche Verstöße leichter erkennen. Das Bundesverkehrsministerium will den Einsatz sogenannter Handy-Blitzer ermöglichen. Die Bundesländer sprechen sich ebenfalls für einen bundesweiten Einsatz aus. Nun soll der Bund dafür einheitliche Regeln schaffen.
KI soll Handynutzung am Steuer erkennen
Handy-Blitzer arbeiten mit hochauflösenden Kameras. Sie erfassen vorbeifahrende Fahrzeuge schräg von oben und stehen meist auf Brücken. Eine KI wertet die Aufnahmen anschließend in Echtzeit aus. Dabei sucht sie etwa nach einem Smartphone in der Hand oder nach auffälligen Hand- und Körperhaltungen.
Anders als ein klassischer Geschwindigkeitsblitzer nimmt das System die Bilder bereits auf, bevor klar ist, ob der Fahrer tatsächlich gegen die Regeln verstößt.
Bislang gibt es in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Regelung für den Einsatz der Technik. Rheinland-Pfalz erlaubt die sogenannte MonoCam seit März 2026 regulär. Das System stammt aus den Niederlanden und kommt dort bereits seit Längerem zum Einsatz. Auch Hessen und Sachsen-Anhalt haben eigene Regelungen eingeführt.
Die Bundesländer wollen vermeiden, dass dauerhaft unterschiedliche Vorgaben gelten. Deshalb fordern sie eine gemeinsame Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz. Auch das Bundesverkehrsministerium steht dem offen gegenüber. Laut „RP-Online“ teilt das Ministerium die Ansicht, dass „moderne Überwachungstechnologien ein erhebliches Potenzial zur Verbesserung der Regelbefolgung und damit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besitzen.“
Zahlen des ADAC zeigen, wie häufig Autofahrer unerlaubt zum Handy greifen. Demnach erfasst die Polizei jedes Jahr rund 400.000 Verstöße wegen verbotener Handynutzung am Steuer. Hinzu kommt eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer.
Wer während der Fahrt ein Handy in die Hand nimmt und benutzt, muss 100 Euro Bußgeld zahlen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Gefährdet ein Fahrer andere, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro. In diesem Fall drohen außerdem zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
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