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Massenphänomen Cybergrooming

Kriminologe: »3 Tätertypen gefährden unsere Kinder im Internet

Verbrecher Smartphone
Sexuelle Belästigung von Kindern im Internet ist längst ein Massenphänomen Foto: Getty Images
Andreas Filbig TECHBOOK
Andreas Filbig ehemaliger Redaktionsleiter

11.10.2019, 13:34 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Ein 14-jähriges Mädchen sucht auf Ebay Kleinanzeigen nach einer Stelle als Babysitterin. Was sie findet ist unter anderem das Angebot eines erwachsenen Mannes, sie zu massieren – dafür will er ihr Geld zahlen. Mit diesen und ähnlichen Fällen beschäftigt sich Cyberkriminologe Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger – er warnt Eltern vor den Tätern.

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„Das Internet wurde von Erwachsenen für Erwachsene geschaffen.“ Das gibt Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger zu bedenken, wenn es um den Jugendschutz im Netz geht. Rüdiger ist studierter Kriminologe und als solcher am Institut für Polizeiwissenschaft tätig. Er gilt als einer der ersten deutschsprachigen Vertreter der Fachrichtung der Cyberkriminologie und erforscht Täter, die Kinder und Jugendliche unter anderem in sozialen Medien sexuell belästigen (sogenanntes Cybergrooming). Welches Ausmaß diese Taten mittlerweile annehmen, wer die Täter sind und ob sich Eltern beziehungsweise Jugendliche und Kinder schützen können, verrät Rüdiger im Interview mit TECHBOOK.

Wie viele Kinder werden online belästigt?

Über die Häufigkeit der Taten zeichnet Rüdiger ein beängstigendes Bild und öffnet damit sicherlich vielen Eltern die Augen: „Alle Dunkelfelduntersuchungen deuten auf ein Massenphänomen hin, das – so muss man es wohl sagen – zu einem normalen Bestandteil des digitalen Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum geworden ist.“ Die weniger als 3000 Anzeigen, die jährlich bei der Polizei eingehen sind demnach ein verschwindend geringer Teil des riesigen Ausmaßes. Der erfahrene Wissenschaftler und Herausgeber mehrerer Fachpublikationen zur Cyberkriminologie schätzt die Lage folgendermaßen ein:

Das passiert auf jeder Plattform, auf der mit Kindern und Jugendlichen interagiert werden kann. Bei Ebay Kleinanzeigen, wie im vorliegenden Fall, seltener, bei Instagram sicherlich ständig. Das liegt immer auch daran, wie viele Kinder auf einer Plattform unterwegs sind und wie viel sie dort von sich preisgeben. Auch Bereiche wie Online-Spiele sind betroffen.

Ebay Kleinanzeigen möchte mithilfe einer SMS-TAN-Authentifizierung nun Jugendliche auf der eigenen Plattform besser schützen:

Alles Infos dazu: Nutzer von Ebay Kleinanzeigen müssen sich bald per SMS-TAN identifizieren

Wie gehen die Täter vor?

Laut Rüdiger gibt es im Kern zwei Tätertypologien, die zwar das gleiche Ziel verfolgen, aber völlig unterschiedlich handeln. Eltern und Jugendliche sollten diese Maschen kennen, die meist die Unbedarftheit oder Unsicherheit von Kindern und Heranwachsenden ausnutzen.

Intimitätstäter

Der Intimitätstäter geht sehr geduldig und perfide vor. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger beschreibt es wie folgt: „Ein Täter versucht langfristig Vertrauen zu einem Kind aufzubauen um sich mit diesem zu treffen und dadurch den sexuellen Missbrauch zu erreichen. Er setzt also auf ein strategisches Vorgehen, um das Vertrauen der Kinder zu erlangen.“ Die Täter nähern sich ihren Opfern online also zunächst freundschaftlich und noch ohne sexuelle Anspielungen. Je mehr Vertrauen aufgebaut wurde, desto weiter wagen sich die Täter und desto sexualisierter kann auch die Konversation werden. Letztendlich zielt die Masche aber auf ein persönliches Treffen ab.

Hypersexualisierte Täter

Hypersexualisierte Täter gehen weniger ausdauernd vor, wie Rüdiger beschreibt:„ Sie versuchen in irgendeiner Form ein Kind zu sexuellen Handlungen – beispielhaft über ein per Smartphone aufgenommenes Video oder Bilder, oder auch ein Chatgespräch über sexuelle Themen – zu bewegen. Mit diesen Interaktionen erpressen sie die Kinder dann zu weiteren, immer schwerwiegenderen Handlungen. Sie gehen dabei meist sehr aggressiv und bereits von Beginn an eindeutig mit sexuellen Kommunikationen vor.“

Auch interessant: Ist TikTok eine Gefahr für Kinder?

Wer sind die Täter?

Täter und Tatverdächtige sind nicht nur, wie in der Vorstellung vieler, ältere Männer. Laut Rüdiger liegt der Anteil an Tatverdächtigen, die selbst minderjährig sind, bei 42 Prozent. Diese Zahlen beruhen rein auf den angezeigten Fällen, die wie erwähnt wohl nur einen verschwindend geringen Teil der Taten darstellen. Trotzdem kann angenommen werden, dass es auch insgesamt weitaus mehr Täter unter 18 Jahren gibt als viele vermuten. „Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir Minderjährigen viel zu wenig Medienbildung – auch über die Strafbarkeit von Handlungsweisen – vermitteln“, erklärt Rüdiger. Er setzt sich dafür ein, dass die Prävention verstärkt auch auf Täter aus derselben Altersstufe ausgerichtet wird.

Was muss ich tun, wenn mein Kind online belästigt wird?

Bei strafbaren Handlungen, zum Beispiel dem Erhalt von Nacktbildern oder sexualisierten Texten, sollten sich Eltern an folgenden Leitfaden halten, den der Cyberkriminalist vorgibt:

  1. Reagieren Sie nicht auf den Täter. Sie sollten den Täter weder zu weiteren Handlungen anstiften, noch ihm eine Standpauke halten. Einfach nicht antworten.
  2. Fertigen Sie Screenshots (einschließlich Datum/Uhrzeit) der Kommunikation und je nach sozialem Netzwerk auch des Profils des Täters an.
  3. Reichen Sie z.B. auf einer Internetwache Anzeige ein und laden eine Sachverhaltsschilderung hoch.
  4. Sprechen Sie mit Ihrem Kind. Je nach Schwere und Dauer der Belästigung können Hilfsorganisationen wie der „Weiße Ring“ oder „Juuport“ erste Unterstützung bieten.

Eine Anzeige ist in der Tat sehr sinnvoll, denn die Aufklärungsquote liegt bei 80 Prozent.

Welche Strafen drohen den Tätern?

Hier kommen vor allem zwei Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht, so Rüdiger. „Das kommt auf das Delikt an. Cybergrooming im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB ist ein Vergehen und hat einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren. Der bei Jugendlichen ebenfalls in Frage kommende Tatbestand des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gem. § 182 Abs. 2 StGB hat ebenfalls einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Die meisten abgeurteilten Fälle die ich kenne, bewegen sich im unteren Strafrahmen.“

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Wie kann ich meine Kinder schützen?

Wer nach einem einfachen Allheilmittel sucht, dem kann Rüdiger hier nicht weiterhelfen. Vielmehr setzt er an mehreren Punkten an: „Eine ernsthafte und ressortübergreifende Strategie, wie Cybergrooming und sexuelle Belästigung von Kindern begegnet werden kann, existiert faktisch nicht. Der Verweis nur auf Medienkompetenz führt nicht weit genug, da es immer Kinder gibt denen Medienkompetenz nicht vermittelt wird. Auch diese haben einen Anspruch auf einen Schutz im digitalen Raum. Vielmehr braucht es neben der Vermittlung von Medienkompetenz eine Stärkung der digitalen Polizeiarbeit und einer Betreiberverantwortung.“

Themen Interview Kinder Sicherheit
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