13. Juli 2026, 13:45 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Das Europäische Parlament hat den Weg für eine neue befristete Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln freigemacht. Damit könnte Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft oder Google erneut erlaubt werden, private Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen.
Das Parlament will den ursprünglichen Vorschlag allerdings verändern. Dadurch kann das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden. Die geplante Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss zunächst die EU-Kommission zu den Änderungsvorschlägen Stellung nehmen. Anschließend muss auch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen.
Parlament bringt Verlängerung erneut auf den Weg
Bereits vor mehr als drei Monaten hatte sich eine Mehrheit der Europaabgeordneten gegen eine unveränderte Fortsetzung der Ausnahmeregelung ausgesprochen. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola setzte das Thema anschließend mit einem ungewöhnlichen Vorgehen erneut auf die Tagesordnung.
Die Ausnahme ist nicht neu. Sie war jedoch im April 2026 ausgelaufen, nachdem das Europäische Parlament eine Verlängerung in der bisherigen Form abgelehnt hatte. Die neue Übergangsregelung soll Messengerdiensten ermöglichen, weiterhin nach Hinweisen auf Kinderpornografie auf ihren Plattformen zu suchen.
Parlament lehnt Scans vor der Verschlüsselung ab
Nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten sollten automatisierte Kontrollen direkt auf Smartphones oder Computern möglich sein. Fachleute bezeichnen dieses Verfahren als „Client-Side Scanning“. Dabei überprüft eine Software Nachrichten sowie Fotos und Videos, bevor sie verschlüsselt und verschickt werden.
Genau diesen Punkt möchte das Europäische Parlament in weiten Teilen ausschließen. Nach seiner Position sollen auch Inhalte geschützt bleiben, die erst noch verschlüsselt werden. Die geplante Regelung soll außerdem ausdrücklich nicht das Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen, die bei Diensten wie WhatsApp oder Signal inzwischen Standard ist.
Werden mögliche Verdachtsfälle erkannt, sollen diese laut den Forderungen des Parlaments vor einer Weitergabe an Behörden zusätzlich von einem Menschen geprüft werden. Dadurch sollen Fehler automatischer Programme ausgeschlossen werden.
Frühere Verhandlungen waren gescheitert
Anfang März 2026 sprach sich eine Mehrheit der Europaabgeordneten dafür aus, Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen zuzulassen. Der Rat der Mitgliedstaaten wollte diese Einschränkungen jedoch nicht akzeptieren. Deshalb scheiterten die Verhandlungen zwischen beiden Institutionen.
Auch Ende März blieb das Parlament bei seiner Haltung und lehnte erneut eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahme ab. Dadurch lief die bisherige Regelung aus. Online-Plattformen verfügten damit nicht mehr über die Rechtsgrundlage, nach kinderpornografischem Material zu suchen. Das sorgte unter anderem bei Ermittlerinnen und Ermittlern, einigen Kinderschützern sowie Politikerinnen und Politikern für Kritik. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.
Metsola bringt neue Gespräche in Gang
Eigentlich standen zuletzt die Verhandlungen über eine dauerhafte gesetzliche Lösung im Mittelpunkt. Mitte Juni 2026 setzte sich EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola beim EU-Gipfel jedoch dafür ein, erneut über eine Übergangslösung zu verhandeln.
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Daraufhin beschlossen die EU-Staaten noch einmal formell, die Ausnahmeregelung verlängern zu wollen. Dadurch konnte das Europäische Parlament ein drittes Mal über das Thema abstimmen.
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Kritik am beschleunigten Verfahren
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, beantragte zusätzlich ein Eilverfahren. Ziel war es, noch vor der Sommerpause über die geplanten Regeln abzustimmen.
Dieses Vorgehen stieß auf deutliche Kritik. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Die Grünen warfen der EVP vor, ein Schlupfloch im Verfahren auszunutzen. Erik Marquardt erklärte zudem, Parlamentspräsidentin Roberta Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Auch die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) bezeichneten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola als unzulässig.
Abstimmung fällt knapp aus
An der Abstimmung nahmen insgesamt 592 Abgeordnete teil. Für einen Stopp der Verlängerung wäre eine absolute Mehrheit der derzeit 719 Europaabgeordneten notwendig gewesen. 276 Abgeordnete stimmten für eine Ablehnung der Verlängerung, 286 dagegen. Weitere 30 enthielten sich. Neben der EVP unterstützten auch die europäischen Sozialdemokraten mehrheitlich die Verlängerung der Ausnahmeregelung.
Unabhängig von der Übergangslösung arbeiten die EU-Institutionen weiter an einer dauerhaften gesetzlichen Regelung. EVP-Chef Manfred Weber (CSU) erklärte dazu: „Leider wurde eine wirksame Lösung heute unnötig verzögert.“
Über den entsprechenden Gesetzestext verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament weiterhin. Erst wenn sich beide Institutionen auf gemeinsame Regeln einigen, können die dauerhaften Vorgaben in Kraft treten. (Mit Material der dpa.)