Eine Berliner App meldet Ticketkontrollen in Echtzeit und sorgt für Diskussionen. Juristisch ist die Sache jedoch anders gelagert als bei bekannten Blitzer-Apps für Autofahrer.
Die App „FreiFahren“ informiert Nutzer über aktuelle Fahrkartenkontrollen im Berliner Nahverkehr. Wie der „Spiegel“ berichtet, sei das Ziel, dass Fahrgäste in Echtzeit erfahren sollen, wo Kontrolleure unterwegs sind. Die Frage, ob solche Hinweise rechtlich zulässig sind, beschäftigt inzwischen viele Nutzer, Verkehrsbetriebe und Juristen.
Nach Einschätzung des Medienanwalts Christian Solmecke für TECHBOOK bewegen sich sowohl die Betreiber als auch die Nutzer der App grundsätzlich auf legalem Boden. Wer eine aktuelle Kontrolle meldet, verbreitet zunächst lediglich eine wahre Information. Diese fällt unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Solange die App nicht aktiv dazu auffordert, ohne gültigen Fahrschein zu fahren, drohen nach aktueller Rechtslage in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen.
„FreiFahren“-App nicht mit Blitzer-Warnern vergleichbar
Auf den ersten Blick erinnert das Konzept an Blitzer-Apps, die Autofahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Genau hier liegt jedoch der entscheidende juristische Unterschied. Für den Straßenverkehr existiert mit § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung ein ausdrückliches Verbot solcher Warnsysteme. Wer sie nutzt, riskiert ein Bußgeld.
Für Fahrkartenkontrollen in Bussen, U-Bahnen oder Straßenbahnen gibt es hingegen keine vergleichbare gesetzliche Regelung. Deshalb lässt sich das Verbot von Blitzer-Apps nicht einfach auf den öffentlichen Nahverkehr übertragen. Auch die BVG dürfte es schwer haben, direkt gegen die Plattform vorzugehen. Nach Ansicht von Solmecke fehlt den Verkehrsbetrieben eine eindeutige Rechtsgrundlage, um die Entfernung solcher Meldungen zu verlangen. Zudem wäre es schwierig nachzuweisen, dass mögliche Einnahmeverluste unmittelbar auf einzelne Warnungen zurückzuführen sind.
Datenschutz könnte zum Problem werden
Ganz risikolos ist die Nutzung einer solchen App dennoch nicht. Sensibel wird die Lage vor allem dann, wenn aus den gesammelten Meldungen Rückschlüsse auf einzelne Kontrolleure möglich werden. Werden wiederkehrende Einsatzorte, Uhrzeiten und Linien systematisch erfasst, könnten daraus Bewegungsprofile von Mitarbeitern entstehen.
In einem solchen Fall käme möglicherweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ins Spiel. Solange die App lediglich anonyme Hinweise auf Kontrollen veröffentlicht, gilt dies als weitgehend unproblematisch. Werden Beschäftigte jedoch indirekt identifizierbar, könnte sich die rechtliche Bewertung ändern. Unabhängig davon bleibt ein wichtiger Punkt bestehen: Die App mag vor einer Kontrolle warnen können, sie schützt aber nicht vor den Folgen des Schwarzfahrens. Wer ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, trägt weiterhin das volle rechtliche und finanzielle Risiko.
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