Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Gesundheit News Alle Themen
Versteckte Kosten

Doctolib in der Kritik! Verbraucherschützer warnen vor Kostenfalle bei Arztterminen

Viele Doctolib-Termine für Kassenpatienten sind laut Untersuchung kostenpflichtig
Viele Doctolib-Termine für Kassenpatienten sind laut einer Untersuchung kostenpflichtig Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Claudia Nass
Artikel teilen
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

10. Juli 2026, 11:17 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Viele Arztpraxen setzen bei ihrer Terminvergabe mittlerweile auf Doctolib. Der Dienst steht rund um die Uhr zur Verfügung und die Praxen werden entlastet. Doch diese Art der Terminvergabe hat auch Nachteile, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert. Im schlimmsten Fall könnten die Mängel für Patienten zur Kostenfalle werden.

Der vzbv hat eine Untersuchung durchgeführt und über Doctolib Termine für gesetzlich Versicherte gesucht. Obwohl dabei Filter verwendet wurden, die nur passende Termine ausgeben sollten, waren in den Ergebnissen regelmäßig kostenpflichtige Angebote enthalten. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands erscheinen auf Doctolib demnach zahlreiche Termine aus Privatpraxen oder Angebote mit eigener Kostenbeteiligung. Die Verbraucherschützer sehen daher Handlungsbedarf und drängen auf verbindliche gesetzliche Vorgaben für digitale Terminplattformen.

Marktcheck deckt zahlreiche kostenpflichtige Angebote auf

Für den Marktcheck wertete die Organisation 349 Terminarten aus 37 dermatologischen und gynäkologischen Praxen in Berlin und Hamburg aus. Bei 144 Angeboten war eine Selbstzahlung vorgesehen. In mehreren Fällen war dieser Umstand erst sichtbar, nachdem man bereits eine Praxis und einen Termin ausgewählt hatte.

Zusätzlich stießen die Prüfer bei 20 der 37 Praxen auf Hinweise, wonach bei nicht wahrgenommenen Terminen ein Ausfallhonorar verlangt werden kann. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale erschwert diese Gestaltung die Orientierung für Patienten erheblich.

Mehr zum Thema

Gericht beurteilte Darstellung als irreführend

Bereits im Januar 2026 hatte das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass die Einblendung von Privatpraxen trotz entsprechender Filtereinstellung irreführend ist. Gegen dieses Urteil hat Doctolib Berufung eingelegt, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist

Das Unternehmen erklärte, an einer Überarbeitung der Plattform zu arbeiten. Die erforderlichen Änderungen seien seit mehreren Monaten in Arbeit und man setze sie nach und nach um. Als Grund verweist Doctolib auf die Komplexität der Anpassungen, die sowohl Patienten als auch Ärzte betreffen.

Die Untersuchung zeigte außerdem, dass insbesondere bei Haut- und Frauenarztpraxen häufig Termine für Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit angeboten wurden. Dazu zählen unter anderem ästhetische Behandlungen sowie individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Von 121 untersuchten Terminarten in Hautarztpraxen konnten lediglich 49 grundsätzlich der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden. Von diesen wurden wiederum 28 ausschließlich gegen Selbstzahlung angeboten.

Auch interessant: Das sollten Sie wissen, wenn Sie Arzttermine per Doctolib buchen

Forderung nach verbindlichen Mindeststandards

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands soll das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen klare Vorgaben für digitale Terminplattformen schaffen. Künftig müsse sich die Vergabe von Terminen allein am medizinischen Bedarf und an der Dringlichkeit orientieren.

Darüber hinaus fordert die Organisation eine unmissverständliche Kennzeichnung von Privatsprechstunden und Selbstzahlerangeboten. Solche Termine sollten gesetzlich Versicherten nur dann angezeigt werden, wenn sie dies ausdrücklich auswählen. Gleichzeitig müsse gewährleistet bleiben, dass Patienten Arzttermine weiterhin persönlich in der Praxis oder telefonisch vereinbaren können und die Nutzung kommerzieller Portale keine Voraussetzung für eine Behandlung wird.

Unterstützung erhält diese Position vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD). Nach seiner Einschätzung macht der Marktcheck deutlich, dass verbindliche Anforderungen für digitale Terminbuchungsplattformen notwendig sind, um einen gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Terminen sicherzustellen.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.