10. April 2026, 14:01 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine kurze Nachricht, ein vermeintlicher Börsentipp und die Aussicht auf schnelles Geld: Für viele Nutzer beginnt ein harmloser Chat, der schnell teuer werden kann. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor Betrügern, die WhatsApp nutzen, um Anleger in betrügerische Angebote zu locken.
Täuschung mit bekannten Namen
Die Täter erzeugen gezielt Vertrauen. In WhatsApp-Gruppen geben sie vor, mit der FPM Frankfurt Performance Management AG verbunden zu sein, und treten teilweise unter dem Namen von Vorstandsmitglied Raik Hoffmann auf. So soll der Eindruck von Seriosität entstehen, um Nutzer zu Einzahlungen zu bewegen.
Laut BaFin besteht keinerlei Verbindung zwischen den Gruppen und dem echten Unternehmen. Die FPM Frankfurt Performance Management AG warnt ebenfalls auf ihrer Webseite: „Die Frankfurt Performance Management AG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in keiner Verbindung zu irgendeiner WhatsApp-Gruppe oder deren Anbietern.“
Systematische Vorgehensweise
Die Masche folgt einem klaren Schema: Nach der Kontaktaufnahme werden Interessierte in Gruppen eingeladen, in denen vermeintliche Experten Analysen und Tipps geben. So entsteht der Eindruck eines exklusiven Angebots. Anschließend sollen Einzahlungen über Plattformen wie die App „FPM MIN“ erfolgen.
Betrüger auf WhatsApp versprechen Gewinne – und stehlen dein Geld
Vorsicht vor unseriösen Krypto-Handelsplattformen
Vorgetäuschte Gewinne
Die Betrugsplattform zeigt zunächst positive Renditen an, um weitere Zahlungen zu motivieren. Diese Gewinne existieren in Wirklichkeit nicht. Erst beim Versuch, das Geld zurückzuholen, zeigt sich das Problem: Auszahlungen verzögern sich oder sind an zusätzliche Gebühren und angebliche Steuern geknüpft – typische Merkmale von Anlagebetrug.
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BaFin rät zu Vorsicht
Die BaFin empfiehlt, bei unerwarteten Anlageangeboten über Messenger besonders vorsichtig zu sein. Wer kontaktiert wird und hohe Renditen versprochen bekommt, sollte keine Zahlungen leisten. Grundsätzlich brauchen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland eine BaFin-Erlaubnis. Informationen dazu gibt es in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht. Wer bereits gezahlt hat, sollte sofort die Bank informieren und Strafanzeige erstatten. Je schneller Opfer handeln, desto größer ist die Chance, verlorenes Geld zurückzubekommen.