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Welche Rechte Käufer haben

Streit um Fernseher ohne deutsches Menü – Händler und Anwalt uneinig

Fernsehbedienung mit Fernseher im Hintergrund
Ohne deutsche Menüführung wird die Nutzung eines Fernsehers kompliziert Foto: Getty Images
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Rainer Schuldt

23. April 2026, 8:16 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ein Fernseher, der kein deutsches Menü hat? Was wie ein kleines Detail klingt, wurde für einen Kunden zum echten Problem – und wirft die Frage auf, welche Erwartungen Käufer an EU-Geräte haben dürfen.

Ein Kunde bestellte im November 2024 ein TV-Gerät für seine Mutter. Die Wahl fiel auf das Modell 43PUS8919/12 von Philips, das über einen Online-Marktplatz angeboten wurde. Nach der Lieferung wurde das Gerät zunächst nur grob eingerichtet. Der Anschluss erfolgte über einen Sat-Receiver, weitere Einstellungen am Fernseher selbst blieben aus.

Erst nach einem Umzug zeigte sich das Problem. In der neuen Wohnung wurde Kabel statt Satellit genutzt. Beim Umstellen fiel auf, dass das Gerät keine deutsche Menüführung bietet. Eine Anfrage beim Hersteller brachte Klarheit. Das Modell war ursprünglich nicht für den deutschen Markt vorgesehen, sondern wurde in Südeuropa und Polen verkauft.

Verkäufer sieht keinen Fehler

Der Kunde wandte sich daraufhin an den Händler. Dort wurde empfohlen, die Einstellungen erneut zu prüfen. Gleichzeitig erklärte der Support, dass der Verkauf korrekt gewesen sei. Es handele sich um ein vollständig EU-konformes Gerät. Daher bestehe aus Sicht des Verkäufers kein Problem.

Zusätzlich verwies der Händler darauf, dass Geräte über die Plattform direkt von Händlern oder Großhändlern verschickt werden. In diesem Fall sei die Lieferung mit einem spanischen Tracking erfolgt. Außerdem habe der Käufer das Gerät rund sieben Monate genutzt. Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Lieferung hätte er die Möglichkeit gehabt, das Produkt zu prüfen.

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Jurist spricht von erheblichem Mangel

Der Verbraucheranwalt Thomas Hollweck bewertet die Situation anders. Seiner Ansicht nach darf ein Kunde beim Kauf in einem deutschen Online-Shop erwarten, dass die Menüführung auf Deutsch verfügbar ist. Fehlt diese Funktion, liegt aus rechtlicher Sicht ein erheblicher Mangel vor.

Auch der Hinweis auf ein EU-Gerät reicht nicht aus. Gerade in solchen Fällen sollten wichtige europäische Sprachen vorhanden sein, insbesondere die Sprache des Verkaufslandes. Da der Fernseher im November 2024 geliefert wurde, greift weiterhin die Gewährleistung.

Der Anwalt empfiehlt daher, die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Ansprechpartner ist der Verkäufer. Folgende Lösungen kommen infrage: eine Nachbesserung durch Installation einer deutschen Menüsoftware oder der Austausch gegen ein Gerät mit deutscher Menüführung.

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Wie es jetzt weitergeht

Die unterschiedlichen Einschätzungen zeigen, dass der Fall nicht eindeutig ist. Während der Verkäufer keinen Fehler sieht, spricht der Jurist von einem klaren Mangel. Der Kunde muss nun selbst entscheiden, ob er eine Nachbesserung einfordert. Die rechtliche Grundlage dafür besteht laut Einschätzung weiterhin. Entscheidend ist, ob der Verkäufer bereit ist, eine Lösung anzubieten.

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