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Mehr Spiele, günstiger und schneller

Wie Sie mit einem ausländischen Playstation-Account zusätzliche Inhalte bekommen

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Michael Sonntag

02.08.2018, 14:46 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Als Besitzer eines deutschen PSN-Accounts haben Sie sicherlich schon oft gemerkt, dass viele Spiele, Beta-Versionen und Designs im PlayStation Store gar nicht erhältlich sind. Was können Sie da tun außer Umziehen? TECHBOOK zeigt Ihnen, wie Sie mithilfe eines ausländischen Accounts die Stores anderer Länder durchforsten und nutzen können.

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Eine wichtige Information vorab: Offiziell ist es nur erlaubt, sich einen ausländischen PSN-Account zu erstellen, wenn Sie sich auch in dem angegebenen Land aufhalten, beispielsweise wenn Sie dort arbeiten, Verwandte besuchen oder Urlaub machen. Sollten Sie den Account wieder in Deutschland nutzen, verstoßen Sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sony.

Das kann zur Folge haben, dass Sony Ihren Account mit allen Speicherständen, Spielen und Inhalten sperrt. Auch wenn eine Sperrung so gut wie nie vorkommt, benutzen Sie diesen Trick nur auf eigene Gefahr!

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Ausländischen PSN-Account erstellen

  • Nach dem Einschalten der PlayStation 4 wählen Sie „Neuer Benutzer” aus
  • Wählen Sie „Einen Benutzer erstellen”
  • Akzeptieren Sie die Endnutzervereinbarung
  • Drücken Sie „Weiter” bei PlayStation Network und wählen Sie auf dem darauffolgenden Bildschirm „Jetzt einschreiben” aus
  • Nun stellen Sie das Feld „Land oder Region” auf das gewünschte Land ein, es empfiehlt sich Österreich oder United States
  • Wenn Sie wollen, können Sie die Sprache/Language wieder zurück auf Deutsch/German stellen
  • Anschließend werden Sie nach einer Adresse (Stadt, Staat, Postleitzahl) gefragt, tragen Sie hier am besten die Adresse eines Hotels ein, das in dem Land liegt
  • Geben Sie eine Emailadresse ein, die Sie noch nicht für einen anderen Account verwenden, und geben Sie zweimal Ihr neues Passwort ein
  • Suchen Sie sich eine neue ID aus, die noch nicht vergeben ist
  • Auf den folgenden drei Seiten werden Sie nach Ihren Privatsphäre-Einstellungen gefragt, die Sie einstellen oder überspringen können
  • Bestätigen Sie anschließend die Nutzungsbedingungen, woraufhin Sie eine Email erhalten, die Sie aber ignorieren können
  • Es folgen überspringbare Anzeigen über Facebook- und PS Plus-Optionen
  • Dann werden Sie gefragt, ob Sie dieses System als Ihre primäre PS4 registrieren wollen, was Sie „aktivieren” müssen, damit Sie alle Angebote auf Ihrer Konsole nutzen können
  • Nachdem Sie ein Icon-Bild für sich ausgewählt haben, sind Sie fertig und können auf den ausländischen Store zugreifen
  • Um Ihr Guthaben aufzuladen, kaufen Sie die dementsprechenden Karten auf Amazon oder Ebay
  • Sie können alle gekauften Spiele auch mit Ihrem deutschen Account spielen

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Muss ich rechtliche Konsequenzen befürchten?

Um zu erfahren, ob der Gebrauch dieses Tricks außer einer Kontosperrung auch rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen könnte, hat TECHBOOK mit Medien-Anwalt Christian Solmecke gesprochen. Ob der Benutzer Strafen befürchten muss, hängt laut Solmecke nicht vom Verstoß gegen die AGBs ab, sondern von der allgemeinen Gesetzeslage der Geo-Sperren ab.

„Wenn man mit einem ausländischen PSN-Account ein Videospiel oder ein Extra für Spiele günstiger als in Deutschland erwirbt, verstößt man tatsächlich zunächst gegen die AGB der Anbieter. Denn die haben nur urheberrechtliche Lizenzen für die Länder, in denen der Inhalt tatsächlich angeboten wird. Um diese Lizenzvereinbarungen zu schützen, richten die Anbieter meist Geo-Sperren ein. Wer einen ausländischen PSN-Account erstellt, umgeht diese Geo-Sperre. Das ist letztlich dieselbe Problematik wie beim Zugriff auf ausländische Inhalte über einen VPN Client, um eine Geo-Sperre zu umgehen.

Das Ganze könnte neben der vertragsrechtlichen Problematik eine Urheberrechtsverletzung sein, weil man ja die länderbezogene IP-Sperre umgeht. Dies setzt aber voraus, dass diese Sperre als wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen ist. Wer dagegen verstößt, muss nicht nur mit zivilrechtlichen Konsequenzen der Rechteinhaber rechnen, sondern kann sich sogar nach § 108 b Abs. 1 Nr. 1 UrhG strafbar machen”, so der Anwalt.

Laut Solmecke gebe es aber hierzu noch keine Rechtsprechung, die Frage werde derzeit auch sehr kontrovers unter Juristen diskutiert. In diesem speziellen Fall, einen ausländischen PSN-Account zu nutzen, würden den Benutzern aber keine Strafen drohen.

„Meiner Auffassung nach stellen Geosperren schon keine wirksamen technischen Schutzmaßnahmen im Sinne des Gesetzes dar. Hinzu kommt: § 95a UrhG setzt voraus, dass eine etwaige technische Schutzmaßnahme gerade von demjenigen eingesetzt wird, der die Rechte an dem betroffenen Werk hat (§ 95 a Abs. 2 S. 2 UrhG). Das ist aber vorliegend meist nicht der Fall, da Online-Stores ja nur verkaufen, während die Rechte an den Spielen bei den Spieleherstellern liegen.

Daraus ergibt sich: Umgehe ich die Schutzmaßnahme, handle ich nicht urheberrechtswidrig, wenn ich ganz normal ein Spiel oder ein Extra im Ausland kaufe. Der Rechteinhaber kann also nicht gegen Spieler vorgehen.”

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